"...Das Amt hatte das Elterngeld aber zunächst für nur 14 Monate für beide Kinder und beide Eltern zusammen bewilligt - sprich: Insgesamt wurde nur für 14 Monate bezahlt.
Dem widersprach nun das Gericht: Es gebe einen grundsätzlichen Anspruch für jedes Kind bis zum 14. Lebensmonat, urteilte das BSG. Das Elterngeld sei auf das jeweilige Kind begründet, betonte der Vorsitzende Richter. Zwillingseltern können Elterngeld-Anträge nun rückwirkend für die vergangenen vier Jahre stellen, falls beide in den ersten vierzehn Lebensmonaten ihrer Kinder zu Hause geblieben sind..."