Doppeltes Elterngeld bei Zwillingen. (Urteil Bundessozialgericht, SPON)

Liebe interessierte Neu-Rabeneltern,

wenn Ihr Euch für das Forum registrieren möchtet, schickt uns bitte eine Mail an kontakt@rabeneltern.org mit eurem Wunschnickname.
Auch bei Fragen erreicht ihr uns unter der obigen Mail-Adresse.

Herzliche Grüße
das Team von Rabeneltern.org
  • "...Das Amt hatte das Elterngeld aber zunächst für nur 14 Monate für beide Kinder und beide Eltern zusammen bewilligt - sprich: Insgesamt wurde nur für 14 Monate bezahlt.


    Dem widersprach nun das Gericht: Es gebe einen grundsätzlichen Anspruch für jedes Kind bis zum 14. Lebensmonat, urteilte das BSG. Das Elterngeld sei auf das jeweilige Kind begründet, betonte der Vorsitzende Richter. Zwillingseltern können Elterngeld-Anträge nun rückwirkend für die vergangenen vier Jahre stellen, falls beide in den ersten vierzehn Lebensmonaten ihrer Kinder zu Hause geblieben sind..."




    http://www.spiegel.de/wirtscha…-zwillingen-a-908218.html

    "Über besorgte Bürger wusste er Bescheid. Wo auch immer se sich aufhielten: Sie sprachen immer die gleiche private Sprache in der "traditionelle Werte" und ähnliche Ausdrücke auf "jemanden lynchen" hinaus lief." Terry Pratchett: Die volle Wahrheit
    LG Bryn mit Svanhild (*01), Arfst (*02), Singefried (*09) und Isebrand (*12)

  • gut, dass ich noch einmal alle beiträge durchgeschaut hab, ich wollts nämlich auch gerade posten :)

    Was bleibt, sind die Erinnerungen...
    schlaf gut, schlaf ruhig
    Ich werde dich nie vergessen und immer vermissen

    1976-2003-2013


    »Das Staunen ist der Anfang der Erkenntnis.«
    ― Platon

  • Heisst Das jetzt übersetzt, ich kann auch noch zwei Monate nachträglich beantragen? Also auch zwölf Monate für Zwilling 1, die wurden ja gewährt. Und jetzt noch zwei Monate nachträglich für Zwilling 2?



    wauzi

  • Nein.
    Das heißt, dass es dann "doppeltes" Elterngeld gibt wenn BEIDE Partner GLEICHZEITIG zuhause bleiben und sich um die Kinder kümmern.


    Mama nimmt 12 Monate Elternzeit für Kind A, direkt anschließend 2 Monate für Kind B
    Papa nimmt parallel dazu 12 Monate Elternzeit für Kind B, anschließend 2 Monate für Kind A


    Beide Eltern sind also im gleichen Zeitraum, nämlich 14 Monate, daheim und teilen sich die Betreuung.

    Liebe Grüße von Diana #sonne


    mit G. (06/2008 ), M. und E. (09/2013)

  • Den Teil hatte ich verstanden. Aber müsste das nicht im Umkehrschluss bedeuten, dass das hier:


    "Mama nimmt 12 Monate Elternzeit für Kind A, direkt anschließend 2 Monate für Kind B"


    dann auch für den einzelnen Elternteil anzuwenden ist? Denn bisher sind da ja nur 12 Monate möglich gewesen.



    wauzi




  • Nein, ich glaube nicht. Es geht darum, dass Zwillinge doppelte Arbeit machen und vielleicht auch doppelte Betreuung brauchen. Und wenn in einer Familie gern beide Eltern gleichzeitig zu Hause beleiben wollen, beide auch Elterngeld erhalten. Der Gesamtzeitraum wird nicht verlängert, oder?

    Sepia mit Tochter 09/2006 + Sohn 07/2010

  • Sehe ich wie Sepia. Der Gesamtzeitraum wird nicht generell verlängert.


    Und Monat 13 und 14 sind ja die sogenannten Partnermonate, d.h. dass ja erstmal jemand anderes Elterngeld beziehen muss damit du den Anspruch auf die 2 Monate hast.

    Liebe Grüße von Diana #sonne


    mit G. (06/2008 ), M. und E. (09/2013)

  • Hi,


    leider kann ich dir zu den einzelnen Fragen nichts antworten. Stell doch einfach mal nen Antrag, was kostet das schon. Mehr wie schief gehen, kann es ja nicht.


    Wir haben das Geld übrigens bekommen. Für jeden Monat, ausser Mutterschutz, nachmal 300 Euro Elterngeld plus 300 EUro Mehrlingszuschuss. Männe für seine zwei Monate auch. So kamen wir auf 10 Monate a 600 Euro.


    LG

  • Danke, ich kann keinen Antrag stellen, da es nicht um mich geht und die zwillis erst für Juni angemeldet sind. ;)


    leider kann das zuständige amt nix verlässliches dazu sagen und es wäre super, von zwilljngseltern in einer vergleichbaren Situation zu wissen, die doppeltes Elterngeld bewilligt bekommen haben. Als Präzedenzfall gewissermaßen. :)

  • Hallo,


    meine Freundin hatte folgenden Fall:


    Sie hat Zwillinge. Und hatte ursprünglich für ihre beiden Kinder Elterngeld beantragt, auf zwei Jahre gesplittet. Bewilligt wurde damals das Elterngeld für 1 Kind sowie der Mehrlingszuschlag.


    Nun hat sie anscheinend für das zweite Kind eine Nachzahlung von 10 Monaten erhalten, da sie ja auch für das zweite Kind ein Jahr Elterngeld beantragen hätte können.


    Ich gehe am Dienstag zu unseren zuständigen Elterngeldstelle und werde das auch beantragen. Mal sehen, was die sagen. :D


    Ich werde berichten!


    Viele Grüße


    Cala