selbstständig - wie vermeide ich die anrechnung aufs elterngeld

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  • hallo ihr lieben,


    ich habe während des bezugszeitraums von meinem elterngeld gearbeitet
    (niemals mehr als 20h/woche) und möchte nun - nach ablauf der bezugszeit
    - die rechnung stellen. werden die einnahmen auf das elterngeld
    angerechnet, wenn ich in den rechnungen nun den leistungszeitraum
    korrekt angebe? oder gilt rein das "zuflussprinzip" (also angerechnet
    werden nur die einnahmen, die innerhalb der bezugszeit liegen)??


    alternativ... (hüstel): empfiehlt es sich ggfs. die leistungserbringung
    nach hinten - also nach dem bezugszeitraum - zu datieren?
    #pfeif


    vielleicht kennt sich ja eineR von euch aus?!
    da wär ich sehr froh.
    lg julbats

  • Hallo,


    meines Wissens solltest du auf der sicheren Seite sein, wenn der Geldeingang nach dem Ende des Bezugszeitraums des EG liegt, egal wann du die Rechnung legst oder wann die Leistung erbracht wurde.



    LG Gerne

  • Ja Zuflußprinzip gilt. Und ansonsten gilt eben auch das nur GEWINN angerechnet wird! Da kann frau ja Ausgaben auch entsprechend legen. Bei mir (freiberuflich mit Einnahmen-Überschuß-Rechnung) wollten die dann eine EÜR für den Bezugszeitraum. Da kannste sozusagen alles reinschreiben weil es auch nicht kontrolliert wird... Und mit der Steuererklärung auch nicht nachvollziehbar ist (es sei denn Dein Bezugszeitraum war 1.1.-31.12) weil es steuerlich diesen Zeitraum ja nicht gibt...
    Also alles easy #top