hallo ihr lieben,
ich habe während des bezugszeitraums von meinem elterngeld gearbeitet
(niemals mehr als 20h/woche) und möchte nun - nach ablauf der bezugszeit
- die rechnung stellen. werden die einnahmen auf das elterngeld
angerechnet, wenn ich in den rechnungen nun den leistungszeitraum
korrekt angebe? oder gilt rein das "zuflussprinzip" (also angerechnet
werden nur die einnahmen, die innerhalb der bezugszeit liegen)??
alternativ... (hüstel): empfiehlt es sich ggfs. die leistungserbringung
nach hinten - also nach dem bezugszeitraum - zu datieren?
vielleicht kennt sich ja eineR von euch aus?!
da wär ich sehr froh.
lg julbats