Kennt sich hier jemand mit Elterngeld aus (Zwillinge)?

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo liebe Raben!


    Ich bin gerade auf die positive Nachricht gestoßen, dass ich mit Zwillingen doppelten Elterngeldanspruch habe. :D


    Ich bekomme nur den Mindestbeitrag, da ich mit zwei kleinen Kindern nur sehr wenig selbstständig gearbeitet habe. Laut dieser Beispielrechnung müsste ich quasi 1200€/Monat bekommen. 300€ für Zwilling 1 plus Geschwisterbonus 300€ und noch dazu 300€ für Zwilling 2 plus Geschwisterbonus 300€. Habe ich das richtig verstanden?


    Jetzt ist mein zweiter Sohn noch unter drei. Bekomme ich für ihn auch noch den Geschwisterbonus? Wenn ja, wie viel?


    Ich bin gerade überwältigt von der Menge Geld :D :D Vielleicht kann mein Mann dann doch noch Elternzeit nehmen, sonst wäre es nicht möglich gewesen, da wir das Haus ja weiter abbezahlen müssen...


    Kann mir jemand weiterhelfen?

  • Ich hab's mal im Elterngeldrechner eingegeben und da kommen 675€ raus.


    Begründung:
    Ermittlung des Merhlingsbonusses:
    Der Merhlingszuschlag erhöht den Grundanspruch um um 300 Euro pro Mehrling. Den Merhlingszuschlag erhalten Sie, wenn Sie für Mehrlinge (Zwilliinge, Drillinge, usw.) Elterngeld beantragen. Dies ist nach Ihren Angaben der Fall. Sie erhalten einen Merhlingszuschlag in Höhe von 300 Euro.
    Gesamtberechnung:
    300.00 Euro (Grundanspruch) + 75.00 Euro (Geschwisterbonus) + 300 Euro (Mehrlingszuschlag) = 675.00 Euro.

    Unsere Boygroup: Flitzekind 09/2011, Flitzebaby 02/2013 und Robinson Freitag 08/2014 #herz

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe weiter gelesen und es ist anscheinend seit einem Urteil 2013 so, dass es für jedes Kind 600€ gibt.. Nur ob auch noch die 75 € drauf kommen, ist mir noch nicht klar.. Es gab wohl hohe Nachzahlungen für die Zwillingseltern ab 1.1.2009. War aber nur bis Ende 2013 nachträglich zu beantragen.


    Link zum Bundesministerium Familie

  • Ich habe ja auch keine Ahnung, aber da steht


    Zitat

    Zum einkommensabhängigen Elterngeld kommen Mehrlingszuschläge von je 300
    Euro für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind
    hinzu. Das
    bedeutet, der Elterngeldbetrag wird bei jedem Mehrlingskind um die
    Zuschläge für die jeweils anderen Mehrlingskinder erhöht.

    Ich verstehe das so, dass du diese Extra-300,- EUR nur einmal bekommst. Und zwar für das zweite Baby, für das erste bekommst du "nur" das Elterngeld.

    Liebe Grüße
    Sinsiria mit Timon 03/08 + Pumbaa 07/11 + Simba 06/13
    ___________________________________________________________________________________________________________________

    Be calm, be a unicorn



    Mitglied im Reboarder-Verein

  • Nee, das gibt es auch so.Ich habe auch eine fette Nachzahlung bekommen :) Liebe Teviona, du kriegst dann doppeltes Elterngeld und auch den Geschwisterbonus, solange dein mittlerer Sohn noch nicht drei ist.


    Und herzlichen Glueckwunsch zu den Zwillingen und alles Gute fuer dich, ich wuensche dir eine gute Geburt und ein schoenes Wochenbett mit ganz, ganz viel Unterstuetzung :)

  • Nein, die dreihundert Euro bekommt sie die ganze Zeit zusaetzlich zum Elterngeld fuer den ersten Zwilling.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Bisher erhielten Eltern von Mehrlingen nur für ein Kind Elterngeld aus Erwerbseinkommen, für das andere Kind (den sog. Mehrling bei Zwillingen) wurde nur der sog. Mehrlingsbonus in Höhe von 300 € pro beantragtem Lebensmonat gewährt. Nun entschieden die Richter, dass durch den genannten Mehrlingszuschlag der Elterngeldanspruch des zweiten Elternteils für das jeweils andere Kind nicht verdrängt werde. Stattdessen stehe dieser Zuschlag sogar beiden antragstellenden Elternteilen nebeneinander zu. Zum einkommensabhängig ermittelten Elterngeld bzw. zum einkommensunabhängigen Mindestbetrag von 300 Euro hinzu kommt ein Mehrlingszuschlag von je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind. Dieser Mehrlingszuschlag wird auf jeden Elterngeldanspruch für jedes Mehrlingskind gezahlt.


    http://www.prokind.de/eltern/t…elterngeld/mehrlinge.html


    Dazu stehen Beispiele auch für den Sockelbetrag von 300€. Also auch wenn nur ich Elternzeit nehme, sind es für jedes Kind 600€ #freu


    Das soll aber zum 1.1.2015 geändert werden... da haben wir mal Glück!

  • Ich verstehe das auch so wie flitzpiepe: DU bekommst für deine Elternzeit 300€ Sockelbetrag plus 300€ Mehrlingszuschlag plus evtl. diese 75€ Geschwisterbonus.
    Würde dein Mann ebenfalls in Elternzeit gehen ind einen Antrag stellen, stünde ihm parallel für den kompletten Bezugszeitraum das gleiche zu.
    Kann mich natürlich auch täuschen, finde dieseAusdrucksweise jedenfalls nicht ganz eindeutig.

  • ... und den Geschwisterbonus müsstest du nicht nur kriegen, bis der bisher kleine Bruder 3 wird, sondern bis der große Bruder 6 wird, (1 Kind unter 3 oder 2 unter 6), so wars zumindest vor 4 Jahren....

    Was macht ihr eigentlich, ihr flinken Sekundenhorter, mit all der Zeit, die ihr spart, wenn ihr "lg" tippt statt lieb zu grüßen?

    - aus einer Berliner S-Bahn-Station -

  • Ich verstehe es auch so dass man Elterngeld für den ersten Zwilling bekommt, der Anspruch des zweiten angerechnet wird und für den zweiten eben nur den mehrlingsbeitrag. Doppelt bekommt man nur wenn beide Elternteile zu Hause bleiben.


    Zitat

    Nutzt ein Elternteil monatlich das Elterngeld gleichzeitig für zwei oder mehrere Mehrlingskinder, werden die Elterngeldbeträge NICHT für alle Mehrlingskinder in voller Höhe gezahlt. Sondern: Nur das Elterngeld für das älteste Kind wird in voller Höhe gezahlt - und dieser Betrag wird auf die Elterngeldansprüche für die jüngeren Mehrlingskinder angerechnet. Vom Elterngeld für ein jüngeres Mehrlingskind bleibt aber immer ein Betrag von der Anrechnung frei: Bei Zwillingen bleiben zweimal 300 Euro, bei Drillingen dreimal 300 Euro, bei Vierlingen viermal 300 Euro und so weiter anrechnungsfrei. (In "Beispiel 1" bei den weiterführenden Informationen ist dieser Punkt erläutert.)


    Geschwisterbonus gibt es auch wenn 2 Kinder unter 6 Jahren im Haushalt leben.

    Unsere Boygroup: Flitzekind 09/2011, Flitzebaby 02/2013 und Robinson Freitag 08/2014 #herz

    • Offizieller Beitrag

    Danke für eure Gedanken und Interpretationen... bei dem Beamten-Deutsch blickt ja eh kaum jemand mehr durch :S ^^
    Ich rufe diese Woche mal bei der Elterngeldstelle an.


    Das habe ich noch gefunden:

    Zitat

    Beantragt nur ein Elternteil Elterngeld für Zwillinge (weil beispielsweise der Vater weiter voll arbeiten muss, damit das Familieneinkommen gesichert bleibt), kann dieses eine Elternteil (Mutter oder Vater) für Zwilling Nr. 1 12 Monatsbeträge Elterngeld aus Erwerbseinkommen plus 12 Mal 300 € Mehrlingsbonus erhalten und für Zwilling Nr. 2 12 Monatsbeträge Elterngeld in Höhe des Mindestbetrages plus 12 Mal 300 € Mehrlingsbonus. Die sog. Partnermonate entfallen bei diesem Modell!


    http://www.prokind.de/eltern/forum/viewtopic.php?f=19&t=16043


    Der Geschwisterbonus kommt dann noch hinzu, beide sind in dem Zeitraum ja noch unter 6..


    Gespannt bin ich... :D

  • Huhu,


    wir haben grad die Nachzahlung bekommen.


    Für Kind 1 gabs pro Elterngeldmonat für mich 675€ (Kind 1 + 1 Mehrlingszuschlag + 1 Geschwisterbonus)
    Für Kind 2 gabs pro Elterngeldmonat für mich 675€ (Kind 2 + 1 Mehrlingszuschlag + 1 Geschwisterbonus)
    Macht für mich als Mutter 1350€ pro Elterngeldmonat .


    Elterngeld wird für die Mutter für die 1. 12 Lebensmonate gezahlt, NICHT jedoch für die Mutterschaftszeit! Das ist bei Mehrlingen 8 Wochen vor und 12 Wochen nach der Geburt!!!! Da bekommst du Mutterschaftsgeld von der KK. Bei mir 375€. Mutterschaftsgeld wird normal vom Arbeitgeber auf Lohnniveau aufgestockt. Der Anspruch ist aber nur gegeben wenn du vor der Geburt arbeiten warst..... #motz


    Mein Mann bekam 2 Monate für Kind 1 den Höchstsatz Elterngeld (Elterngeld Lohnbezogen Kind 1 + 1 Mehrlingszuschlag + 1 Geschwisterbonus) und für Kind 2 pro Elterngeldmonat den Höchstsatz (Elterngeld Lohnbezogen Kind 2 + 1 Mehrlingszuschlag + 1 Geschwisterbonus) Summe weiss ich grad nicht, lohnt aber :) Wobei wir Lebensmonat 11 und 12 gemeinsam in ElternZEIT waren.


    Alles für Kind 2 wurde jetzt nach Überprüfung der Anträge gezahlt. Wir haben für Kind 2 die Anträge nochmals ausgefüllt und dann gabs das Geld.


    Das ist das was wir erlebt haben. Ich hoffe das ist nicht verwirrend.

    • Offizieller Beitrag

    Danke!
    Dann habe ich es also richtig verstanden und es gibt sogar den Geschwisterbonus für die großen auch noch doppelt.. wie cool!


    Ich habe, soweit ich das weiß, keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Ich bin seit Jahren selbstständig und privat versichert mit Beihilfe. Soweit ich mich erinnern kann, war das auch bei den beiden Jungs so, dass ich direkt Elterngeld bekam, schaue aber nochmal nach. Dann müsste ich für den 1.-12. Lebensmonat volles Elterngeld erhalten und unser Konto wird sich gerade nach so viel Ausgaben (neues großes Auto, Zwillingskinderwagen, 2 neue Autositze mit Base...) echt über diese Finanzspritze freuen. 8-) :D