Geburtsjahr: 1979
Staatsangehörigkeit: deutsch
Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang: momentan 450-€-Job, ab Mitte Juni TZ-Stelle
Nettoeinkommen monatlich: ab Juli bei Steuerklasse I ca. 1180€
Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: 2006, 2008
Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? ja
Bei getrennt lebenden Eltern:
Das Kind/Die Kinder leben bei: der Mutter
Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt: geklärt
Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei? beide
Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe? Vater an Mutter, mit Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt 1610€
Eheschließung im Jahr: 2005
Trennung im Jahr: 2014
Ehevertrag: nein
Meine Frage:
Liebe Frau Simon,
ich habe soeben den Scheidungsantrag erhalten (mein Mann hat den Anwalt beauftragt). Prinzipiell möchte ich eine schnelle einvernehmliche Scheidung, jedoch mag ich mich nicht über den Tisch ziehen lassen.
Nun steht in dem Scheidungsantrag "Ferner beantragen wir, die Scheidungskosten gegeneinander aufzuheben."
Was bedeutet dies konkret? Googeln hat mich nicht besonders viel schlauer gemacht. Dass die Gerichtskosten halbe-halbe gehen, ist soweit klar und okay.
Aber muss ich wirklich die Hälfte der restlichen Kosten tragen? Mein Noch-Mann verdient netto drei Mal so viel wie ich (bzw aktuell noch 9 Mal so viel), und eine Summe, die er mal locker-flockig zahlen könnte, würde mir das Genick brechen. Ich habe keinerlei Rücklagen.
Sollte dieser Satz bedeuten, dass die gesamten Kosten halbe-halbe gehen, müsste ich mir doch einen eigenen Anwalt nehmen, was das Ganze noch viel teurer macht.
Und was muss ich tun, um den Versorgungsausgleich zu klären? Da ich das Klären der Rentenkonten bisher leider verschludert habe, sind da durchaus Lücken, besonders für meine Ausbildungszeit (die vor der Ehe lag). Bekomme ich da noch Post?
Ich freue mich über Erhellung im Paragraphendschungel.
Vielen Dank schon mal!
Alias