Verfahrenskosten gegeneinander aufheben? Und wie geht das mit dem Versorgungsausgleich?

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  • Geburtsjahr: 1979
    Staatsangehörigkeit: deutsch
    Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang: momentan 450-€-Job, ab Mitte Juni TZ-Stelle
    Nettoeinkommen monatlich: ab Juli bei Steuerklasse I ca. 1180€


    Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: 2006, 2008
    Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? ja


    Bei getrennt lebenden Eltern:
    Das Kind/Die Kinder leben bei: der Mutter
    Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt: geklärt
    Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei? beide
    Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe? Vater an Mutter, mit Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt 1610€


    Eheschließung im Jahr: 2005
    Trennung im Jahr: 2014
    Ehevertrag: nein
    Meine Frage:


    Liebe Frau Simon,


    ich habe soeben den Scheidungsantrag erhalten (mein Mann hat den Anwalt beauftragt). Prinzipiell möchte ich eine schnelle einvernehmliche Scheidung, jedoch mag ich mich nicht über den Tisch ziehen lassen.


    Nun steht in dem Scheidungsantrag "Ferner beantragen wir, die Scheidungskosten gegeneinander aufzuheben."


    Was bedeutet dies konkret? Googeln hat mich nicht besonders viel schlauer gemacht. Dass die Gerichtskosten halbe-halbe gehen, ist soweit klar und okay.


    Aber muss ich wirklich die Hälfte der restlichen Kosten tragen? Mein Noch-Mann verdient netto drei Mal so viel wie ich (bzw aktuell noch 9 Mal so viel), und eine Summe, die er mal locker-flockig zahlen könnte, würde mir das Genick brechen. Ich habe keinerlei Rücklagen.


    Sollte dieser Satz bedeuten, dass die gesamten Kosten halbe-halbe gehen, müsste ich mir doch einen eigenen Anwalt nehmen, was das Ganze noch viel teurer macht.


    Und was muss ich tun, um den Versorgungsausgleich zu klären? Da ich das Klären der Rentenkonten bisher leider verschludert habe, sind da durchaus Lücken, besonders für meine Ausbildungszeit (die vor der Ehe lag). Bekomme ich da noch Post?


    Ich freue mich über Erhellung im Paragraphendschungel.


    Vielen Dank schon mal!


    Alias

  • Liebe Fragestellerin!


    Zum Versorgungsaugleich: Sie müssten mit der Zustellung des Scheidungsantrages oder zumindest sehr bald danach vom Gericht Formulare zur Auskunft über Ihre versicherungspflichtigen Zeiten bekommen. Diese müssen Sie ausfüllen und dem Gericht zurückgeben. Sollte es zu den versicherungspflichtigen Zeiten Fragen geben können Sie sich auch direkt mit dem Rententräger in Verbindung setzen.


    Zu den Kosten des Verfahrens: Die Aufhebung der Kosten bedeutet, dass jeder seine Anwaltskosten selbst bezahlt und die Gerichtskosten hälftig geteilt werden.


    Wenn Sie einen Unterhaltsanspruch gegen Ihren Mann haben können Sie in der Regel auch einen sogenannten Prozesskostenvorschuss verlangen um die Kosten des von Ihnen beauftragten Anwalts abzudecken. Dieser Anspruch ist auch vorangig gegenüber einem Anspruch auf staatliche Verfahrenskostenhilfe.


    Da bei Ihnen die Einkommenlage so sark unterschiedlich ist sollte meines Erachtens auch die Frage des nachehelichen Unterhalts geklärt werden. Wurden Sie dazu auch noch nicht anwaltlich beraten? Wie sieht es dazu beim Trennungsunterhalt aus?


    Beste Grüße
    Bettina Simon

  • Liebe Frau Simon!


    Vielen Dank für Ihre Antwort - ich war gerade länger krank und daher nicht fähig zu antworten.


    Wir haben, um den Trennungsunterhalt sauber zu berechnen, anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen. Diese wies uns auf anrechenbare Dinge hin (Lebensversicherungen, Fahrtkosten), so dass wir da eine Grundlage haben, die Neuberechnung für die Monate bis zur Scheidung selber durchführen zu können. :)


    Eigentlich wollte ich mir keinen eigenen Anwalt nehmen - der Anwalt, den mein Nochmann beauftragt hat, hat bereits seinen Kollegen einvernehmlich geschieden und wirbt quasi mit niedrigen Kosten, er führt nur einvernehmliche Scheidungen durch. Das ist mir im Prinzip Recht so, wir haben quasi keine Vermögenswerte (den aufgelösten Bausparvertrag bekommen wir auch so geteilt...).


    Ich möchte auch eigentlich keinen nachehelichen Unterhalt - für meine Berufswahl und die damit verbundene Gehaltskluft ist ja nicht die Ehe verantwortlich, und ich habe mich ja getrennt, um nicht weiterhin von jemandem abhängig zu sein, den ich nicht mehr als Partner will. Es ist eine Frage des Stolzes, und wenn es um die Kinder geht, werde ich ihn immer um Geld bitten können.


    Vielen Dank auf jeden Fall!