Geburtsjahr: 1973
Staatsangehörigkeit:dt
Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang:krank geschrieben
Nettoeinkommen monatlich:
Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: 05,07,12
Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? Ja
Bei getrennt lebenden Eltern:
Das Kind/Die Kinder leben bei: mir, der Mutter
Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt: nein, noch nicht.
Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei? Beide.
Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe? Er: 523€
Eheschließung im Jahr:2005
Trennung im Jahr:2014
Ehevertrag:nein
Meine Frage:
Hallo Frau Simon,
die Lage ist kompliziert, da der Vater sehr unkooperativ ist. Also:
1. er hat sich seit Juli selbständig gemacht und hat mir zu August das erste Mal Unterhalt für die Kinder gezahlt. Er hat die ab August geltende Summe vom Unterhaltsvorschussgesetz als Grundlage genommen. Er ist selbstständig und erhält Gründungszuschuss. Inkl. diesem hat er etwa 4.000€ vor Abzügen zur Verfügung. Er weigert sich, die Zahlen offenzulegen. Und behauptet, er könne nicht mehr zahlen. Da er aber keinerlei höheren Investitionen hat, müsste er mindestens 2.500€ übrig haben.
Was kann ich tun? (Trennungsunterhalt zahlt er gar nicht, also auch hier: was ist zu tun?)
2. wir haben zwei ältere gemeinsame Kreditverträge (privat, beide haben unterschrieben), die ich aufgrund seiner Arbeitslosigkeit von Januar bis Juli alleine gezahlt habe. Er weigert sich aktuell, seine Summe auf mein Konto zu überweisen. Also, wie komme ich an seine Hälfte und wie komme ich an das anteilige Geld von Januar bis Juli?
3. es gibt sehr viel Streit um den Umgang. Er hält sich sehr selten an Absprachen. Lässt mich oft auflaufen, holt die Kinder gegen meinen Willen ab, sagt kurzfristig ab etc. Lösungen im Gespräch mit dem Jugendamt sind von sehr kurzer Dauer. Er hat neulich schon einen angekündigten Termin dort einfach abgesagt.
Wenn ich jetzt einen Antrag zur Regelung des Umgangs beim Familiengericht stelle - bleibe ich dann auf den Kosten sitzen?
Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße!