Geburtsjahr:
Staatsangehörigkeit:
Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang: Elternzeit
Nettoeinkommen monatlich: 0 Euro
Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: 04
Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? Ja
Bei getrennt lebenden Eltern:
Das Kind/Die Kinder leben bei: mir (Mutter)
Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt: geklärt
Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei? Beide
Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe? Vater 105 % vom Mindestunterhalt
Eheschließung im Jahr: keine
Trennung im Jahr: 05
Ehevertrag:
Meine Frage:
Hallo,
wir sind seit langem getrennt. Der Vater hat immer Unterhalt gezahlt, aber immer nur was er muss, sonstige Unterstützung gab es nicht.
Ich habe eine Beistandschaft.
Allerdings fühle ich mich da grad etwas im Zweifel und hab daher zwei Fragen.
Frage 1 Sonderbedarf
Laut Beistandschaft nur das, was vorher nicht planbar ist.
Klassenfahrt sei allgemein bekannt, dass die irgendwann gemacht werden, daher sind sie immer ausgeschlossen.
Ebenso neuer Ranzen, Brille usw.
Was ist denn dann Sonderbedarf genau?
Muss ich das tatsächlich immer selber tragen?
Frage 2
Der Vater ist verheiratet und hat ein zweites Kind bekommen. Daraufhin hat er direkt den Unterhalt reduzieren lassen (auf jetzt 105%).
Jetzt ist seine Frau wieder schwanger, sein drittes Kind. Er wird natürlich wieder direkt zur Beistandschaft gehen.
Das gemeinsame Kind ist das erste Kind.
Da ich Kontakt mit der Beistandschaft hatte erklärte sie, dass sie eine Einkommensprüfung machen will.
Mir müsste klar sein, dass er dann evtl. garkeinen Unterhalt mehr zahlen muss. (Drei Kinder, zu geringes Einkommen: er arbeitet nur Teilzeit)
Warum? Kann er dann nicht gezwungen werden Vollzeit zu arbeiten? Also um den Kindesunterhalt zu sichern?
Vielen Dank