Hallo Frau Simon!
Geburtsjahr:1970
Staatsangehörigkeit:dt
Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang:Mutter
Nettoeinkommen monatlich:-
Geburtsjahr des Kindes/der Kinder:05,060,08,10
Sind beide Elternteile sorgeberechtigt?ja
Bei getrennt lebenden Eltern:
Das Kind/Die Kinder leben bei:Mutter
Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt:nicht geklärt
Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei?Mutter
Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe?Unterhaltsvorschuss ca 500 Euro
Eheschließung im Jahr:2009
Trennung im Jahr:2010
Ehevertrag:nein
Meine Frage: Zur Hintergrundgeschichte:
Der Vater der Kinder hat schweren sexuellen Missbrauch an 15-jähriger Halbschwester der Kinder gestanden im Mai. Sie hatte 6 Monate bei ihm gewohnt in dieser Zeit.
Aktuell ist er auf freiem Fuss, ich möchte das alleinige Sorgerecht und Umgangsausschluss erwirken.
Meine Frage: Ich habe eine Familienrechtsanwältin mit dem Beratungsschein vom Amtsgericht aufgesucht, nun fühle ich mich bei ihr nicht gut vertreten.
Kann ich den Anwalt problemlos wechseln?
Frage 2:Habe ich ein Recht auf Akteneinsicht des Falles? Die andere Mutter, deren Kind nicht Opfer wurde, hatte Akteneinsicht.
Vielen Dank!