Elternzeit - Infos gesucht

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  • Hallo,


    Ich brauch mal Infos zu Elternzeit und Elterngeld.
    Mein Mann würde gerne auch in Elternzeit gehen.


    Kann er nach der Geburt 2 Monate machen (ich bin dann ja im Mutterschutz) und dann später 5-6 Monate?


    Wie war das mit dem Elterngeld? Wenn der Vater auch zu Hause bleibt, gibt es bis 14 Monate, oder?


    Plan wäre, dass mein Mann die ersten 2 Monate mit zu Hause bleibt und dann ab 8-9 Monaten nochmal für 5-6 Monate.
    Geht das? Bekommen wir in der ganzen Zeit dann Elterngeld?


    Man, da ist das das dritte Kind und ich hatte noch nie 'normal' Elterngeld mit normalem Vertrag. Immer wieder was neues :D


    Danke schonmal

  • Meines Wissens nach steht diesem Plan nichts im Wege.
    Man kann splitten nnd man hat 14 Monate lang Anrecht auf Elterngeld, wenn beide Elternteile Elternzeit nehmen. Ihr müsst lediglich die 7-wöchige Anmeldefrist im Blick haben ...

  • Ja, das geht. Ihr solltet aber berücksichtigen, dass nicht "Ihr" Elterngeld bekommt, sondern dass das Elterngeld personenbezogen ist. Ihr müsst also konkret überlegen, wer von Euch in welchen Lebensmonaten des Kindes Elterngeld beziehen soll. (Elterngeld und Elternzeit sind ja nur teilweise aneinander gekoppelt, es ist möglich, Elternzeit zu nehmen, ohne Elterngeld zu beziehen.)

  • Ja, das geht. Ihr könnt das Splitten und die Monate "verteilen". Ihr müsst nur aufpassen, dass ihr die 14 Monate nicht so verteilt, dass das Kind älter ist als 14 Monate. Also z.B. du bis Monat 3-5, Mann 6-7, du 8-12, Monat 13 niemand (z.B. weil der Mann ja noch arbeitet) und Monat 14-15 dein Mann. Das ginge nicht. Ihr hättet zwar nicht mehr als 14 Monate beantragt, aber einer davon liegt hinter dem 14. Lebensmonat des Kindes.
    Jedenfalls war das vor 8 Jahren so und ich glaube nicht, dass es geändert wurde.

  • Ja, das geht. Ihr solltet aber berücksichtigen, dass nicht "Ihr" Elterngeld bekommt, sondern dass das Elterngeld personenbezogen ist. Ihr müsst also konkret überlegen, wer von Euch in welchen Lebensmonaten des Kindes Elterngeld beziehen soll. (Elterngeld und Elternzeit sind ja nur teilweise aneinander gekoppelt, es ist möglich, Elternzeit zu nehmen, ohne Elterngeld zu beziehen.)

    Das möchte ich unterstreichen, denn in der Hinsicht haben wir uns auch vertan. Die Mutterschutzzeit gilt übrigens auch als Elterngeldzeit - war bei uns auf jeden Fall so.


    Wenn also du zwei Monate zu Hause bleibst und dein Mann zur gleichen Zeit auch, dann sind das schon 4 Monate von den bezahlten 14 Monaten.

    "Natürlich kann ich das. Ich hab's nur noch nie versucht."
    Oma Wetterwachs - Terry Pratchett


    Und jetzt schreibt sie auch noch...

  • Wie schon geschrieben, muss unterschieden werden zwischhen Elternzeit und Elterngeld. Für Elternzeit gelten erst mal einfach "nur" bestimmte Voranmeldefristen, je nachdem für welche Lebensjahre diese genommen werden soll. Diese Fristen gelten gegenüber dem Arbeitgeber, dem man ja jeweils mitteilen muss, wann man gedenkt vollkomen oder teilzeitabwesend zu sein.


    Beim Elterngeld gibt es inzwischen einen Riesenhaufen Varianten, vor allem dann, wenn man sich abwechseln bzw. dabei am besten sogar noch Teilzeit arbeiten will. Grundsätzlich git, dass man insgesamt als Paar 14 Monate zur Verfügung hat, die sich auf die Lebensmonate beziehen. Sprich, wenn das Kind am 13. geboren wird, gehen die Elterngeldmonate jeweils vom 13. bis zum 12. Zeiten, indenen Mutterschftsgeld oder andere Ersatzleistungen (z.B. Weiterleistung der Bezüge bei Beamtinnen in der Schutzfrist) werden auf diese 14 Monate angerechnet. Außerdem muss (außer bei Alleinerziehenden) eine Aufteilung der Monate so erfolgen, dass jeder Elternteil mindestens 2 nimmt.


    Für Kinder, die ab dem 01.07.15 geboren sind, kann außerdem, wenn man während des Elterngeldbezuges Teilzeit arbeitet, der Bezugszeitraum verlängert werden. Es gibt vom BMFSFJ eine recht umfangreiche Info-Broschüre, die das eigentlich ganz gut erklärt (wennn man berücksichtigt, wie komplizert die Regelungen sind http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=194764.html )


    Außerdem ist auch der Elterngeldplaner, ebenfalls auf der homepage vom BMFSFJ ganz hilfreich, um mal diverse Varianten durchzuspielen, allerdings nicht so ganz einfach zu bedienen...


    http://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner

  • Danke für die vielen Informationen.
    Das mit dem Mutterschutz wusste ich nicht. Ganz wichtiger Punkt.
    Der Elterngeld Planer ist super. Danke für den Link.


    LG