Unterhalt + Unterhaltsschulden

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das Team von Rabeneltern.org
  • Geburtsjahr: 198*
    Staatsangehörigkeit: deutsch
    Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang: Hausfrau / ALG2
    Nettoeinkommen monatlich: 700 € / ALG2 Satz


    Geburtsjahr des Kindes: 2013
    Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? ja


    Bei getrennt lebenden Eltern:
    Das Kind/Die Kinder leben bei: mir
    Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt: geklärt
    Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei? beide
    Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe? ungeklärt


    Eheschließung im Jahr: -
    Trennung im Jahr: 2015
    Ehevertrag: -



    Meine Frage:


    Liebe Bettina Simon,
    ich habe die Frage schon mal im ALG-Beratungsforum gestellt aber ich denke hier ist sie besser aufgehoben.
    Der Kindsvater und ich studieren beide (z.Zt. im Urlaubssemester). Ich bekomme ALG2 und er wird demnächst auch ALG2 bekommen.
    Wie viel Unterhalt kann/muss er zahlen ohne Unterhaltsschulden anzusammeln?

  • Liebe Fragestellerin!


    Bei ALGII Bezug können über dem Regelsatz liegende Beträge zur Unterhaltszahlung herangezogen werden. Sofern ausschließlich der Regelsatz bezogen wird, besteht kein Unterhaltsanspruch.


    Beste Grüße
    Bettina Simon