minderjärige werdende Mutter ohne Einkommen

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  • Geburtsjahr: 1998
    Staatsangehörigkeit: deutsch
    Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang: Schülerin Berufsbildende Schule
    Nettoeinkommen monatlich: -


    Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: ET Sommer 2016
    Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? Beide Elternteile minderjährig


    Bei getrennt lebenden Eltern: KM lebt aktuell in Wohnung von Herkunftsfamilie des KV, KV lebt dort auch. SR für KM hat deren Mutter.
    Das Kind/Die Kinder leben bei: noch nicht geboren
    Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt: -
    Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei? Da die Eltern minderjährig, soll das SR zu einem Vormund
    Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe? -


    Eheschließung im Jahr: -
    Trennung im Jahr: -
    Ehevertrag: -


    Meine Frage:



    Hallo!
    Ich möchte heute was für meine Pflegetochter fragen - ich nenne sie Anna.


    Anna (17 Jahre alt) lebte bis Sommer 2015 in einer Pflegefamilie aufgrund von Erziehungsunfähigkeit ihrer leiblichen Mutter.
    Nach vielen Dramen zog sie im Sommer 2015 überstürtzt und mit viel Ärger zurück zur leiblichen Mutter. Diese hatte nach wie vor das Sorgerecht und willigte ein.
    Anna hatte einen Freund, der 16 Jahre ist und bei seiner Mutter lebt. Ich nenne ihn Ben.
    Anna wurde ab Sommer 2015 offiziell bei der leiblichen Mutter gemeldet, verbrachte die meiste Zeit aber bei ihm - im Einverständnis mit ihrer Mutter.
    Die Situation änderte sich im September 2015, da Annas Mutter wieder massiv trank und ein Zusammenleben mit ihr für Anna wieder undenkbar wurde.
    Anna zog ganz zu Ben und dessen Mutter.
    Sie wurde finanziert von der Mutter des Freundes (ALGII).
    Annas Mutter bezieht seit Sommer 2015 ALGII für Anna. Davon bekommt Anna nichts.


    Nun ist Anna schwanger. Sie lebt nach wie vor mit Ben bei seiner Mutter. Annas Mutter zahlt nichts.
    Anna und Ben möchten gerne in eine eigene Wohnung ziehen.
    Anna wird im Dezember 2016 volljärhig. Ben im Frühjahr 2017.


    Das Sorgerecht für Anna hat die leibliche Mutter.
    Das Sorgerecht für Ben haben seine geschiedenen Eltern. Zum Vater besteht nur sporadisch Kontakt, da dieser sehr gewalttätig ist.


    Wir haben folgende Fragen:


    Müssen alle sorgeberechtigten Elternteile einem Auszug vor dem 18. Lebensjahr zustimmen? Also bei Anna die Mutter. Bei Ben Mutter UND Vater?
    Dürfen Minderjährige alleine in einer Wohnung leben wenn die sorgeberechtigten Eltern dem zustimmen?


    Können Anna und Ben eine eigene Bedarfsgemeinschaft gründen, da sie ein Kind erwarten? Oder müssen sie in der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern bleiben?


    Bekommt das Sorgerecht für Annas und Bens Baby automatisch ein Vormund oder kann es auch Bens Mutter nehmen? Wie ist da der Ablauf?


    Wie ist der konkrete Ablauf für Anna, um aus der Bedarfsgemeinschaft mit ihrer leiblichen Mutter rauszukommen?


    Gibt es eine Möglichkeit, dass sie sich bei der Familie von Ben meldet und dort mit in die Bedarfsgemeinschaft für das ALGII einsteigt?


    Das sind erstmal ein paar Fragen. Mir schwirrt ziemlich der Kopf. Aber vielleicht können Sie ein bisschen sortieren :)


    Vielen Dank #blume

  • Liebe Fragestellerin,


    ich kann leider nur auf die nachfolgenden Fragen antworten, die weiteren Fragen liegen im Sozialrecht, das ich nicht abdecke.


    1)


    Müssen alle sorgeberechtigten Elternteile einem Auszug vor dem 18.Lebensjahr zustimmen? Also bei Anna die Mutter. Bei Ben Mutter UND Vater?


    Grundsätzlich entscheiden solche Fragen beide Sorgeberechtigte. Man müsste also bei Bens Vater die Einverständniserklärung anfragen und bei einer Ablehnung beim Familiengericht einen Antrag auf gerichtliche Ersetzung der Einverständniserklärung stellen.


    2)


    Dürfen Minderjährige alleine in einer Wohnung leben wenn die sorgeberechtigten Eltern dem zustimmen?


    Ja, das dürfen sie.


    3)


    Bekommt das Sorgerecht für Annas und Bens Baby automatisch ein Vormund oder kann es auch Bens Mutter nehmen? Wie ist da der Ablauf?


    Ja, das Kind erhält jedenfalls einen Vormund, entweder das Jugendamt oder z.B. die Großeltern, dies wird auf Antrag vom Familiengericht entschieden.


    Beste Grüße
    Bettina Simon