Hauskauf trotz kriselnder Ehe - wie regeln?

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  • Geburtsjahr: 1966
    Staatsangehörigkeit:Deutsch
    Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang: Chemikerin/75%
    Nettoeinkommen monatlich:


    Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: 07/09
    Sind beide Elternteile sorgenberechtigt? ja


    Eheschließung im Jahr: 2005
    Trennung im Jahr: --
    Ehevertrag: nein


    Meine Frage:
    In unserer Ehe kriselt es seit längerem, ich verliere langsam die Hoffnung, dass wir noch mal die Kurve kriegen. Nichtsdestotrotz wäre es zu unserer (beider/aller) finanziellen Absicherung dringend notwendig, daß wir uns ein Haus kaufen (wir wohnen zur Miete), wir sind auch schon seit längerem auf der Suche, ist ziemlich schwierig hier. Jetzt scheint es so, als ob wir endlich ein bezahlbares Haus gefunden haben, was zu unseren Bedürfnissen passt.


    Bisher sind wir natürlich davon ausgegangen, dass Haus gemeinsam zu kaufen, mir wäre es aber inzwischen lieber, ich würde das Haus alleine kaufen. Ich bin Hauptverdienerin, mein Mann ist selbständig, hätte also sogar noch den steuerlichen Vorteil, dass ich ihm ein Büro vermieten könnte. Beim Kauf könnte man zwar auch einen Teil des Hauses für sein Geschäft steuerlich absetzen (wenn er Miteigentümer ist), aber es ist sehr unsicher, wie lange er seine selbständige Tätigkeit noch ausüben wird. Das Haus hätte auch den Vorteil, dass man eine Wohnung für ihn abtrennen könnte, wenn es denn wirklich zur Trennung kommt (oder man könnte das Haus auch komplett in drei kleine Wohnungen teilen und vermieten). In wieweit das dann alle möchten, kann man jetzt natürlich nicht sagen, aber das ist eine andere Frage. Mir wäre es schon wichtig, dass er möglichst engen Kontakt zu seinen Kindern beibehält, und ihm auch.


    Soweit zum Hintergrund, meine Frage: Ich möchte meinen Mann auch nicht ganz ausboten, auch wenn ich alleine im Grundbuch stehe. Welche Rechte könnte ich ihm sinnvollerweise einräumen? Würden die immer im Grundbuch eingetragen oder würde man das in einem Ehevertrag (den wir bisher nicht haben) regeln? Wo könnten wir uns beraten lassen (nein, keine Rechtsschutzversicherung) und was würde das kosten? Wenn wir keinen Ehevertrag haben gilt ja auch die Zugewinngemeinschaft. Wäre er damit schon 50% am Haus beteiligt?


    Was ich auch auf gar keinen Fall möchte, wäre scheidungsbedingt das Haus verkaufen zu müssen (man weiß ja nie...).


    LG und herzlichen Dank!

  • Liebe Fragestellerin!


    Zu dieser Konstellation gibt es mehrere Lösungsansätze.


    Z.B. könnten Sie ihrem Mann für den Fall der Trennung/ Scheidung einen z.B. bis zur Volljährigkeit der Kinder begrenzten Nießbrauch an einem abgetrennten Teil des Hauses einräumen. Dieser Nießbauch wird im Grundbuch eingetragen.


    Jedenfalls aber sollten Sie jegliche Verfügung nur im Rahmen einer Gesamtlösung treffe, also einen Ehevertrag schließen, der dann auch regelt, wie der Vermögenswert "Haus" im Rahmen des Zugewinns behandelt wird (zu ihrem Vorteil: Herausnahme durch modifizierten Zugewinnausgleich). Evtl. sind dann Ausgleichszahlungen zu leisten, damit ihr Mann einer solchen Regelung zustimmt.


    Eine gute Lösung kann aber nur gefunden werden, wenn Ihre gesamte Vermögenssituation gründlich analysiert wird, die Vermögensbilanz zum Zugewinnausgleich müsste vollständig durchgeführt werden, damit Sie wissen, was das Ergebnis wäre.


    Beste Grüße
    Bettina Simon