Geburtsjahr: 1980
Staatsangehörigkeit: deutsch
Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang: Hausfrau
Nettoeinkommen monatlich: 190€
Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: 2011
Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? ja
Bei getrennt lebenden Eltern:
Das Kind/Die Kinder leben bei: mir
Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt: nicht geklärt
Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei? beide
Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe? nicht geklärt
Eheschließung im Jahr: 2010
Trennung im Jahr: 2016
Ehevertrag: nein
Meine Frage: Ich habe bis zum 12.2.2016 in einer Ehe gelebt in der auf mich und unseren Sohn psychische Gewalt ausgeübt wurde. Ich war (und bin) daher auch bei der Gewaltberatungsstelle des Frauenhauses. Wir sind ebenso bei der Erziehungs- und Familienberatung des Jugendamtes, weil eine normale Kommunikation nicht möglich ist.
Der Umgang erfolgte bisher so, dass mein Exmann unseren Sohn einmal unter der Woche 3. Stunden hatte und am Wochenende einmal 5. Stunden. Die Psychologen die uns dort vor Ort beraten haben diese Empfehlung ausgesprochen (da unser Sohn sich ängstigt bei ihm und er narzistische tendenzen zeigt), nur leider ist das meinem Mann zu wenig. Daher will er die Beratung abbrechen und vor Gericht ziehen und das Wechselmodell beantragen. Wie sind da seine Chancen?
Er hat mich am letzten Freitag am Umzug gehindert und jetzt das Türschloss gewechselt, obwohl ein Großteil meiner Sachen noch drin sind. Muss ich es akzeptieren, dass er mir vorschreibt wann ich die Wohnung zu betreten habe?
Und meine letzte Frage: ich war bisher zu Hause, weil er nicht wollte das ich arbeiten gehe. Er verdient 2500€ netto und hat dazu Mieteinnahmen aus einem Grundstück und wohnt in einer Eigentumswohnung. Wird sowas auch zur Unterhaltsberechnung herangezogen?
Vielen Dank!