Auszug aus gemeinsamer Ehewohnung und nur Streit

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  • Geburtsjahr: 1980
    Staatsangehörigkeit: deutsch
    Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang: Hausfrau
    Nettoeinkommen monatlich: 190€


    Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: 2011
    Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? ja


    Bei getrennt lebenden Eltern:
    Das Kind/Die Kinder leben bei: mir
    Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt: nicht geklärt
    Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei? beide
    Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe? nicht geklärt


    Eheschließung im Jahr: 2010
    Trennung im Jahr: 2016
    Ehevertrag: nein


    Meine Frage: Ich habe bis zum 12.2.2016 in einer Ehe gelebt in der auf mich und unseren Sohn psychische Gewalt ausgeübt wurde. Ich war (und bin) daher auch bei der Gewaltberatungsstelle des Frauenhauses. Wir sind ebenso bei der Erziehungs- und Familienberatung des Jugendamtes, weil eine normale Kommunikation nicht möglich ist.


    Der Umgang erfolgte bisher so, dass mein Exmann unseren Sohn einmal unter der Woche 3. Stunden hatte und am Wochenende einmal 5. Stunden. Die Psychologen die uns dort vor Ort beraten haben diese Empfehlung ausgesprochen (da unser Sohn sich ängstigt bei ihm und er narzistische tendenzen zeigt), nur leider ist das meinem Mann zu wenig. Daher will er die Beratung abbrechen und vor Gericht ziehen und das Wechselmodell beantragen. Wie sind da seine Chancen?


    Er hat mich am letzten Freitag am Umzug gehindert und jetzt das Türschloss gewechselt, obwohl ein Großteil meiner Sachen noch drin sind. Muss ich es akzeptieren, dass er mir vorschreibt wann ich die Wohnung zu betreten habe?


    Und meine letzte Frage: ich war bisher zu Hause, weil er nicht wollte das ich arbeiten gehe. Er verdient 2500€ netto und hat dazu Mieteinnahmen aus einem Grundstück und wohnt in einer Eigentumswohnung. Wird sowas auch zur Unterhaltsberechnung herangezogen?


    Vielen Dank!

  • Liebe Fragestellerin!


    Die Aussichten bei Beantragung des Wechselmodelles sind sehr schwer abzuschätzen. Sie hängen stark davon ab, an welchem Gericht über die Sache entscheiden wird, so hat Berlin ganz andere Quoten als eine Kleinstadt in Bayern aber auch bei Kenntnis des Gerichtes kann keine sichere Prognose getroffen werden. In der Regel fragt das Gericht beim Jugendamt eine Einschätzung ab, evtl. wird auch ein Gutachter beigezogen, leider ist die Qualität dieser Gutachten sehr schwankend.


    Eine psychische Erkrankung des Vaters wird kaum nachzuweisen sein, psychische Gewalt ist oft schwer nachzuweisen, man ist sehr darauf angewiesen, dass der Sachverhalt für das Gericht nachvollziehbar vorgetragen wird und dass das Gericht bereit ist, sich detailliert und umfassend auf den Fall einzulassen.


    Wenn die Trennung vollzogen ist, muss ihr Ehemann Ihnen keine freien Zutritt zur Wohnung lassen, aber darf Ihnen auch Ihr Eigentum nicht vorenthalten. Er muss Ihnen und auch etwaigen Umzugshelfern also zu einem vereinbarten Termin den Zutritt gewähren. Das Problem ist die Durchsetzung dieses Anspruchs, wenn keine Einigung erfolgt.


    Mieteinnahmen sind jedenfalls Teil des Einkommens, mietfreies Wohnen bewirkt ein Herabsetzen des Selbstbehaltes, das ist insbesondere wichtig, wenn das Einkommen so gering ist, dass mit dem normalen Selbstbehalt der Mindestunterhalt nicht geleistet werden kann.


    In Ihrem Fall rate ich Ihnen dringend SOFORT eine erfahrene Fachanwältin für Familienrecht (die männlichen Kollegen sind mitgemeint ;-)) mit ihrer Vertretung zu beauftragen, ohne eigenes Einkommen steht Ihnen in Trennungsangelegenheiten Beratungshilfe zu (den Schein bekommen sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht).


    Beste Grüße
    Bettina Simon