Rückgaberecht Apotheke - Umtausch

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  • Hallo,


    ich hoffe hier jemanden zu finden, der sich auskennt, da ich mich gerade ziemlich ärgere.
    Ich habe nach der Geburt ziemlichen Ärger mit meiner Symphyse gehabt und von meinem Arzt einen Gurt aufgeschrieben bekommen.
    Den hat mir dann mein Mann in unserer Stammapotheke bestellt.
    Ich hatte den genau einen Tag und habe mich nur damit rum geärgert. Das Ding ist super breit und rutscht jedes Mal, bei Hinsetzen oder legen.
    Das bringt gar nichts. Habe ihn x Mal wieder neu angelegt und neu eingestellt, immer wieder das selbe.
    Ich komme damit nicht zurecht und es bringt eben so auch nichts.
    Das Ding hat nun über 100 Eurp gekostet. Wir sind privat versichert und müssen mit allem in die Vorleistung gehen, aber das ist was anderes.


    Jedenfalls bat ich meinen Mann gleich am nächsten Tag die Apotheke um Rücknahme zu bitten.
    Pustekuchen.
    Dann habe ich dort nochmal einen Brief hin geschrieben, dass ich das nicht verstehen könne und ziemlich unzufrieden bin.


    Der Gurt ist im tadellosen Zustand und im Orginalkarton.
    Nun rief mich die Apothekenleiterin an und war total zickig. Sie meinte, sie habe das alles schon meinem Mann erklärt. Sie habe den Gurt direkt über den Hersteller bezogen und könne ihn daher nicht zurück nehmen. Wenn wir gesagt hätten, das wir den nur ausporobieren wollten, wäre das was anderes gewesen, dann hätte sie uns das gleich gesagt, aber auf die Idee sei sie nicht gekommen. Einen anderen würde es nicht geben, obwohl sie auch noch meine, das ich einen ganz speziellen hätte. Hä?
    Ich sagte ihr, dass ich ebenfalls mal in einem Betrieb für die Apothekenaufsicht zuständig war und es nie Probleme mit Rückgaben gegeben hat, egal, ob direkt oder über Großhandel bezogen.
    Sie meinte, wenn sie ihn zurück nehmen würde, könne sie ihn nur weg schmeißen. Wenn es ein angebrochenes Medikament wäre, könne sie mal ein Auge zudrücken, aber dabei nicht. 8I #confused Auf die Idee wäre ich jetzt zum Beispiel gar nicht gekommen.


    Was mich am meisten ärgert, ist die Art und Weise, wie sie mit mir geredet hat und das sie da absolut unkooperativ ist. Wenn die gesetzliche Lage es so vorschreibt, dass sie es nicht zurück nehmen muss, gibt es ja immer noch eine Kulanz oder bin ich da auf dem Holzweg?
    Ich meine wir sind da über Jahren Stammkunden mit Kartei, das hatte ich wirklich nicht gedacht.
    Es kam nicht mal ein:"Ich kann es ja mal versuchen... oder ich schau mal, was ich machen kann..."
    Sowas habe ich für unsere Kunden damals immer angeboten, auch wenn es unbequem war oder ich es vom Gesetzgeber her nicht gemusst hätte.


    Konsequenz ist für mich nun, die Apotheke zu wechseln, aber schade finde ich es dennoch, weil wir vorher recht zufrieden waren.


    Hat jemand eine Idee, ob das wirklich so ist, dass sie es nicht zurück nehmen KANN, wenn sie es direkt vom Hersteller bezogen hat?
    Die direkten hersteller scheinen jedenfalls keine Telefonnummer zu habe oder wie? :D


    Ach so. Es stört mich einfach, dass ich nun ein über 100 Euro Gurt hier habe, den ich nicht benutze und hier einfach nur rum liegt und vergammeln wird. Weg schmeißen kommt wohl kaum in Frage, wo kommen wir denn da hin?







    *** Alles kann, nichts muss.***
    ***Weil nicht wahr sein darf, was war sein kann***

    Einmal editiert, zuletzt von SuperMami ()

    • Offizieller Beitrag

    Umtauschen MÜSSEN tun sie nicht. War es das, was du wissen wolltest? Der Gurt hat ja keinen Produktionsfehler.
    Du könntest es noch über den Hersteller versuchen. Aber solange das Ding keinen Mangel hat, hast du tatsächlich Pech gehabt.


    Wenn du es Online bestellt hättest, hättest du ein 14 tägiges Rückgaberecht.

  • Wenn du es Online bestellt hättest, hättest du ein 14 tägiges Rückgaberecht.

    Ah, danke. Ich verstehe nur den Unterschied zwischen online und Apotheke vor Ort nicht. Warum gibt es hier nur unterschiedliche Rechte?







    *** Alles kann, nichts muss.***
    ***Weil nicht wahr sein darf, was war sein kann***

  • Weil Onlinekauf über das Fernabsatz-Gesetz läuft. Da man die Ware nicht wie im Laden vor dem Kauf angucken kann, hat man da als Käufer ein paar Sonderrechte.


    Ich kann übrigens gut verstehen, dass die nicht einfach 100€ für ein einwandfreie Ware abschreiben wollen, nur weil du persönlich jetzt damit nicht klar kommst. Wobei man das sicher netter rüberbringen kann, aber Apotheker sind halt nicht zwangsweise auf Service geschult.

    Kāhore taku toa i te toa takitahi, he toa takitini #knuddel


    Walks by sin too slowly.


  • Mich nervt ehrlich gesagt die "Wegwerfgesellschaft". Der Gurt ist im einwandfreien Zustand, im Orginalkarton.
    Da wo ich gearbeitet habe, wäre das nie in Frage gekommen, dem Kunden so zu begegnen und ihm den Wunsch abzuschlagen.
    Naja, sei es drumm. Ich geh die Tage da rein und lasse mein Kundenkonto da löschen.







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  • Ich denke bei Apotheken gibt es da strengere Richtlinien als im Einzelhandel.
    Du kannst den Gurt ja auch selbst weiterverkaufen.

    Kāhore taku toa i te toa takitahi, he toa takitini #knuddel


    Walks by sin too slowly.


    • Offizieller Beitrag

    Also Medikamente dürfen auch unangebrochen nicht wieder zurückgenommen werden, wenn sie die Apotheke mal verlassen haben. Bzw, wenn sie doch wieder zurückgenommen werden nicht mehr weiterverkauft werden, der Apotheker bliebe also auf den Kosten sitzen.


    Ob das für einen Gurt auch gilt, weiss ich nicht, aber ich würde mich da auch eher an den Hersteller wenden, denn der Apotheker kann damit sicher nichts mehr anfangen.

  • Zu spät fürs edit:


    Und wenn du dich diesbezüglich an deinen Arzt wendest?
    Die Apotheke hat ja nix falsch gemacht. Der Arzt aber hat etwas Unbrauchbares aufgeschrieben .....

  • Das ist wohl auch eine Hygienesache.
    Der nächste müsste -in dem Glauben, neue Ware gekauft zu haben - einen von dir getragenen Gurt tragen.
    Und dann ist es ja so, dass es tatsächlich so ist, dass die Apothekerin damit nichts mehr anfängt.
    Zurückschicken kann sie ihn nicht, weil geöffnet, verkaufen auch nicht.
    Wenn sie da nur 20% draufgeschlagen hat, hat sie einen Schaden von 70€.


    Drüber freuen tät ich mich da auch nicht.
    Aber ich würde es vielleicht schaffen, dir das so zu erklären, dass du nicht sauer bist. ;)


    Verkauf ihn einfach weiter, irgendwer freut sich drüber.
    Und einen Teil kriegst du ja dennoch von der Kasse wieder, oder?

    Mit vielen lieben Grüßen von Alexy und dem Rest von hier! 8)




    "Für die Welt bist du irgendjemand, aber für irgendjemand bist du die Welt."
    Erich Fried

  • Du kannst den Gurt ja auch selbst weiterverkaufen.

    Klar könnte ich das, aber hab ich da Lust zu? #angst Ich bin krank im Wochenbett und wir ziehen in Kürze um, daher habe ich eben keine Lust, auf Sachen, die hier unnötig rum liegen, aber wird mir wohl nichts anders übrig bleiben.

    Also Medikamente dürfen auch unangebrochen nicht wieder zurückgenommen werden

    Nee, deswegen war ich über die Aussage auch recht erstaunt.

    Das ist wohl auch eine Hygienesache.

    Ok, aber ich hab ja nun keine Unterbuchs oder einen Still-Bh bestellt. Dann hätte ich da auch Verständnis für.
    Kleidung kann ich im Laden ja auch noch 14 Tage später umtauschen.


    Und einen Teil kriegst du ja dennoch von der Kasse wieder, oder?

    Klar, kriege ich 90% von der Kasse erstattet, aber das muss ich natürlich einrechen etc.
    Ich finde es einfach ärgerlich, aber es lohnt sich wohl nicht darüber aufzuregen.
    Ich glaube, das man mit jedem Hersteller reden kann, jeenfalls habe ich die Erfahrung gemacht und von Kunde zu Kunde entscheiden muss.







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  • Vom Handy aus ging antworten nicht, ich hoffe so geht es.


    Es gibt Hersteller, die direkt eine Rücknahme ausschließen. Das machen tatsächlich mehr als man glaubt. Bei uns ist es Usus, das dem Kunden auch direkt so mitzuteilen. Wenn wir etwas direkt beziehen müssen für einen Kunden besteht Abnahmepflicht, denn sonst bleiben wir auf den Kosten sitzen. Nicht bei jeden Hersteller, doch bei vielen.
    Also ja, es kann sein, dass sie die Ware nicht mehr zurück geben können.


    Und Medikamente zurück nehmen geht natürlich rechtlich nicht, was einmal die Apotheke verlassen hat darf nicht mehr weiter gegeben werden. Auch hier würde sie wenn, dann aus Kulanz etwas für den Kunden machen und eben selbst auf den entstehenden Kosten sitzen bleiben.

  • ...Umtausch ist ja im nicht-Online-Handel immer nur eine Kulanz-Geschichte (außer natürlich, es ist etwas kaputt). Und es ist tatsächlich auch schwierig, etwas was man extra für einen Kunden bestellt hat wieder zurückzunehmen. Was soll in dem Fall die Apotheke damit machen? Das wäre in dem Fall einfacher, wenn du eine verschweißte Teepackung geschenkt bekommen hast und den gegen eine andere Sorte tauschen möchtest, oder eine Wärmflasche oder sowas (was 1. normaler Warenbestand der Apotheke und 2. nichts zum "anziehen" ist. Vielleicht spielt in dem Fall auch mit rein, dass der Artikel ja auch recht teuer ist - bei einem kleineren Teil wäre die Apotheke vielleicht kulanter gewesen.)

    k. (*1979) mit p. (*02/2006), k. (*09/2008), h. (*12/2010) und f. (*09/2015)

  • Ich habe es so verstanden, dass sie ein (nicht so teures) angebrochenes Medikament aus Kulanz und eben auf ihre Kosten zurück nehmen würde, aber so eine teure Ware nicht.

  • Da bin ich ja schon!


    Also, da ist einiges schief gelaufen.
    Auch wenn es Dir extrem schwer fällt: eigentlich hättest Du zum Maßnehmen in die Apotheke gemusst. Dann hätten sie Dir dort verschiedene Modelle zumindest im Katalog zeigen müssen. Und die verschiedenen Bezugsmöglichkeiten erläutern müssen.
    Viele Bandagenhersteller schließen die Rücknahme tatsächlich aus. Auch das sollte man bei der Auswahl des Modells berücksichtigen.
    Dann musst Du eigentlich zwingend zur Anprobe. In 99% merkt man mit geschultem Auge und geschulter Hand vor Ort, obs dauerhaft passen wird oder nicht.


    Alexy hat recht, in der Größenordnung bewegen sich die Aufschläge (wenn man es seriös macht). Aber wenn vernünftig gearbeitet wird (s.o.) ist das nicht kostendeckend (bei gesetzlich Versicherten kommt noch der Kostenvoranschlag und Genehmigung von der Kasse dazu).


    Ich kann Deinen Ärger verstehen. Aber auch, dass die Bandage nicht zurück genommen wird.
    Wenn nur stur die ärztliche Verordnung beliefert wurde (ohne diese zu hinterfragen), sollte m.E. die Apotheke in anderer Weise entgegenkommen zeigen (z.B. Nachlass für die nächste Erkältung).


    Ich wünsch Dir schnell eine ordentliche Linderung Deiner Beschwerden. Und eine gütliche Einigung mit der ansonsten guten Apotheke (davon gibts ja nicht so übermäßig viele leider).

  • Aber es geht doch im Endeffekt nur um 10.- ?
    Da würde ich unter dumm gelaufen abhaken und gut.
    Ich kann die Apotheke schon verstehen, dass sie das Teil nicht zurücknimmt.

  • Vergessen: Arzneimittel, die einmal die Apotheke verlassen haben, dürfen "nicht erneut in den Verkehr gebracht werden".
    Da ist also nur die Entsorgung möglich.

  • Aber es geht doch im Endeffekt nur um 10.- ?
    Da würde ich unter dumm gelaufen abhaken und gut.
    Ich kann die Apotheke schon verstehen, dass sie das Teil nicht zurücknimmt.

    Und den Gürtel um 20€ vertscheppern, dann hast du 10€ für den Aufwand gut.


    Ist eigentlich ein guter Stundenlohn. ;)

    Mit vielen lieben Grüßen von Alexy und dem Rest von hier! 8)




    "Für die Welt bist du irgendjemand, aber für irgendjemand bist du die Welt."
    Erich Fried

  • Ich würde mich auch eher wundern, dass sie den Gurt nicht vernünftig angepasst haben. Als mir in der Schwangerschaft einer verschrieben wurde, wurde ich erst vermessen, daraufhin bestellt, nach Lieferung durfte ich ihn direkt anprobieren und der Sitz wurde kontrolliert bevor die Apothekerin ihn mir mitgab. Hätte er nicht gepasst, hätte sie ihn mir direkt nochmal neu bestellt.