Wenn mir jemand gegen meinen erklärten Willen an meine Geschlechtsorgane fasst und mir das unangenehm ist, dann ist das ein sexueller Übergriff.
Der erklärte Wille des Kindes ist doch im Vornherein noch gar nicht klar. Und bei einem sexuellen Übergriff spielt die Absicht durchaus eine Rolle. Natürlich hat ein Arzt es leichter, eine sexuelle Motivation hinter seiner Tätigkeit zu verstecken, aber eine Untersuchung der Geschlechtsorgane hat im Normalfall keine sexuelle Komponente (es sei denn, einer der Beteiligten hat da eben sexuelle Gefühle, Gedanken, Absichten). Und damit ist es kein sexueller Übergriff sondern eben "nur" ein Übergriff, genauso, wie wenn sich das Kind weigert, Blut abgenommen zu bekommen oder eine Impfung etc. und es trotzdem gemacht wird.
Mir ging es darum, dass es so dargestellt wurde, als ob es im medizinischen Kontext grundsätzlich nicht übergriffig sein kann.
Du hast meinen Beitrag nicht wirklich aufgenommen, glaube ich. Ich schrieb da was von "achtsam" und so.