Was sollen Lehrpersonen tun dürfen?

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  • bei mir und meinem Mann dürfen die Lehrer gerne 1. Hilfe leisten was sie ja sowieso machen müssen und den Rest machen wir oder der Notarzt. Wir sind innerhalb von ca 6 MInuten bzw 10 Minuten vor Ort.
    Und ja ICH moechte informiert werden wenn etwas ist. Auch auf Klassenfahrt muss ich keine Versicherungskarte mitgeben, weil wenn Arztbesuch ausser Notfall, dann mit einem von uns.
    Alleine nach Hause schicken wuerde ich als Lehrer nicht machen, zu gefährlich.
    Zecken etc entfernen, wenn man weiss wie - ja gerne , wenn die Eltern das möchten wir kommen dafür gerne selbst.
    Erste Wundversorgung klar. Auch da kommen wir sofort.
    Das einzige was ich möchte ist, dass man mich informiert

  • Zecken ziehen muss zB gemacht werden, neulich im 1Hilfe-Kurs gelernt, gilt sonst als unterlassene Hilfeleistung. Sieht der Kindergarten leider anders...

    es grüßt rosarot mit himmelblau (* april 09) und kunterbunt (*märz 11)

  • Frag mal das DRK, die Maltheser und den ASB und da nochmal verschiedene Leute, wenn ALLE sagen, dass es gemacht werden muss, dann gibt es neue Richtlinien, dann sollen die die Kita informieren und dann ist das so.
    Aber ich habe bisher dazu keine einheitliche Aussage bekommen.


    LG, gaagii

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    Wenn ich mir einen Krankenwagen im Ballettröckchen tätowieren lasse, habe ich Tatütatatütütattoo! #blume
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  • Hallo,


    DRK sagte bei der letzten Weiterbildung:
    Entweder rausmachen ODER Eltern informieren, zwingen kann einen keiner, es zählt nicht verpflichtend als 1. Hilfe, Auch mir der zeitnahen Information der Eltern wäre der 1. Hilfe-Pflicht Genüge getan.


    Die Info direkt vom AG: Wenn die Eltern unterschrieben haben, dass wir es DÜRFEN ist es gleichzeitig auch PFLICHT, egal, ob wir es uns zutraun oder nicht oder das Kind es zulässt oder nicht. Ansonsten würde es vom AG als unterlassene Hilfeleistung gewertet.


    Noch mal zum Wunden behandeln - wie geschrieben, selbstverständlich dürfen Wunden versorgt und abgedeckt werden, keine Ahnung, wie manche darauf kommen, das dürfe man nicht.
    Die Erzieherin/Lehrerin entscheidet dann, ob sie die Eltern sofort informiert oder ob es beim abholen reicht.


    Wie man selbst hier im Thread lesen kann, reichen die Elternwünsche da weit, erlebt habe ich von "Ich möchte immer bei jeder kleinen Beule sofort informiert werden" bis sozusagen: Wenn kein Notarzt nötig war, reicht es mir, wenn ich es beim Abholen erfahre." alles.


    Was wir NICHT dürfen ist lediglich desinfizieren. Und wie gesagt, das sehe ich aus meiner Sicht bei echten Bagatellverletzungen als unproblematisch an, größer gehören so oder so zügig zum Arzt.


    Und mal ehrlich, an einem Tag wie heute, wo ich das Gefühl habe, kaum zeitlich Luft zu bekommen und von §8a bis mit fremden Kindern zoffende Eltern und eskalierenden Familienproblemen alles drin war, und das normale Kinderchaos fast willkommene Erholung war, bin ich froh, wenn ich nicht auch noch nach Hansis kleinem Fußball-Stunt inkl. Schramme am Knie ins Büro rennen muss, um auf der Liste nachzuschauen, ob seine Eltern bitte bei jedem Kratzer Desinfektion drauf haben wollen oder auf keine Fall. Und ob sie bitte immer bei jeder Verletzung angerufen werden wollen oder ob eine Info im Mitteilungsheft reich...


    Da gibt´s eine Umarmung, ein Pflaster drauf, einen freundlichen Klaps auf die Schulter Richtung Fußballfeld und gut ist es. Dazu einen kurzen Vermerk im Unfallbuch und im Mitteilungsheft, das muss mMn reichen.


    Haftung:
    Bei 1. Hilfe kann man tatsächlich nicht haftbar gemacht werden. Und genau darum DÜRFEN wir nur 1. Hiilfe leisten - eben weil wir ab allem, was danach kommt haftbar gemacht werden können, wenn wir den Bereich "1. Hilfe" verlassen, ohne dass eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegt.
    Und nach allem, was ich diesbezüglich schon gehört habe (aus glaubwürdigen Quellen und Rechtsweiterbildungen und selber erlebt habe, bin ich da sehr strikt.

  • Ich stehe da gerade vor einem Problem im Kindergarten.
    Es gibt nämlich zwei Möglichkeiten, bei kleinen Wehwehchen (beispielhaft genannt sind: Insektenstich, Sonnenbrand, Brennnesselbrennen).
    Ich kann unterschreiben, dass die Erzieherinnen das Kind in dem Fall mit einem Medikament versorgen können, z.B. Fenistil-Spray. Als Alternative werde ich in solchen Fällen zum Kindergarten zitiert.


    Das finde ich schon wieder total ... #yoga
    Ich will bei so Kleinkram nicht, dass was draufgesprüht wird, was vielleicht Fenistil ist, vielleicht wer weiß was sonst. (Ich selbst vertrage Fenistil nicht gut, beim Kind weiß ich nicht, weil nie ausprobiert.) Ich finde es unnötig und würde solche Auwehchen abwaschen oder kühlen und fertig. Die Möglichkeit gibt es aber nicht. Entweder das Standard-Medikament oder selbst zum Pusten kommen. #pfeif

    Es gibt überall auch Gutes in der Welt.
    Selbst RTL hat Ninja Warrior!

  • Hallo,


    Das finde ich schräg , zumindest bei kleinen Stichen und Brennesseln. 8I  
    Hier zeigen die Größeren meist den Kleinen einfach wo der Spitzwegerich wächst und wie man damit umgeht.


    Bei Sonnenbrand käme es für mich drauf an, wie stark der ist, gerade bei Kleinkindern ist ja auch das Risiko eines Sonnenstichs dann nicht zu unterschätzen. Allerdings sähe ich da eher den Kiga in der Verantwortung das zu vermeiden (Schatten, lange Kleidung wenn das Kind es toleriert, Sonnenhut mit Nacken und Ohrenschutz, meiden der Mittagssonne...)

  • Ich hab Jugendliche in der Schweiz. Was ich nicht darf ist Medikamente abgeben. Also Desinfektionsspray und Pflaster und so geht in Ordnung.
    Manchmal ist es aber echt total doof. Wir mussten mal eine Schülerin in die Notaufnahme fahren ( wäre wohl nicht nötig gewesen aber lieber einmal zu viel), weil wir ihr eine Stunde früher kein Antihystamin abgeben konnten. Zudem bieten mich die Mädels öfters Mal um Schmerzmittel ( wegen Regelschmerzen) und die Wissen ja meist sehr genau, was sie sonst auch nehmen. Aber ich darf da nichts geben, auch wenn das Zeugs an der Schule vorrätig ist. Wenn ein allergisch reagieren würde, wäre ich bzw. die Schule haftbar.


    Es ist auch schon heikel jemanden zum Arzt zu bringen mit dem Auto. Wegen Unfallgefahr. Der letzte RTW der ins Schulhaus gekommen ist, hat 15 Minuten gebraucht. Würde man selber fahren ist man im 4 Minuten dort. #yoga Darum macht man das im Notfall auch mal.

  • Hallo,


    Zitat

    Es ist auch schon heikel jemanden zum Arzt zu bringen mit dem Auto


    Bei uns ist das nicht heikel sondern verboten. Ich darf in meinem privaten PKW kein von mir betreutes Kind mitnehmen (es sei denn es ist eine eindeutig private Situation, dass ist es ja bei einer Verletzung aber eher nicht).


    Was ich dürfte, wäre ein Taxi rufen, allerdings muss das wg. der Kostenübernahme vorher mit der zuständigen Stelle vom Amt abgesprochen werden. bei einem echten Notfall hat man dazu aber in der Regel weder Zeit noch Nerven, also Rettungsdienst.

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke, dass bei uns auch einiges unkomplizierter Abläuft, da die Schule sehr klein ist, das Einzugsgebiet klein und die Beziehung LP-Eltern-Dorfarzt eng.


    Da wurde mir auch schon im Nachhinein (Sohn hatte ein blaues Auge in der Schule kassiert) erklärt, dass man ihm Globuli gegeben hat. Ok, mach ich nicht, halt ich nicht viel davon, aber schaden tut es auch nicht.


    Naja und ich weiss, dass sie wissen, dass mein Sohn keine Allergien hat. Ich weiss praktisch von jedem Kind hier, ob und welche Allergien es hat.


    Bei heftigen Sachen (einmal knallte Junior in den Barren und hatte eine Platzwunde, bei dem Schädelknochen sichtbar war) da ruft man uns an, damit wir Sohni zum Dorfarzt fahren konnten. Nur schon weil sonst die Klasse unbeaufsichtig wäre. Wären wir nicht erreichbar, dann würden sie es anderweitig organiseren, evtl. würde die Nachbarin, die Abwartin oder sonst wer runter ins Dorf fahren. Denn der Schularzt ist der Dorfarzt und somit auch der Hausarzt der meisten hier. Muss man also auch nicht gross abfragen extra.


    Ich habe das Gefühl, dass Vertrauen hier zu den Lehrern ist schon recht gross und umgekehrt auch. Ich denke, es würde auch niemand klagen wegen sowas, weil dann das ganze Dorf den Kopf schütteln und sich das Maul zerreisen würde. Ausserdem will ja niemand den Schulstandort gefährden. Es wäre für das Dorf ein Verlust wenn die Schule geschlossen werden würde und alle Kinder im Tal zur Schule gehen müssten.


  • Es reichte NICHT, dass Eltern eine Erklärung abgaben, dass ihre Kinder bei kleinsten Verletzungen behandelt werden dürfen.
    Es reicht NICHT, dass Eltern eine Erklärung abgaben, dass ihre Kinder auf einem Extrazettel aufgeführte Medikamenten nehmen dürfen und zwar nach eigenem Ermessen oder nach beiligenden Erklärungen dazu.
    Es sollte ein ärztliches Attest sein.

    Bei uns ist es so, dass da unterschieden wird, um welche Medikamente es sich handelt. Nicht immer ist ein ärztliches Attest nötig.


    a) ärztlich verordnete Dauermedikamente (verschreibungspflichtig) und Notfallmedikamente (verschreibungspflichtig) = ärztliche Verordnung und Vergabeanweisung erforderlich
    b) ärztlich verordnete Bedarfsmedikamente (verschreibungspflichtig) = ärztliche Verordnung und Vergabeanweisung erforderlich
    c) nicht verschreibungspflichtige Medikamente = schriftliches Einverständnis der Eltern reicht aus


    Zu a) und b) muss noch eine Elterneinverständniserklärung vorliegen, dass das so, wie vom Arzt angeordnet, gegeben werden darf/soll ( #gruebel ), darüber hinaus gibt es noch einen Abschnitt auf dem letztgenannten Formular, der den Fall abdeckt, dass das Medikament vom Schüler/von der Schülerin selbstständig eingenommen werden darf/kann/soll...


    Insgesamt sind es -glaube ich- 4 Zettel, um (nur) die o.g. Eventualitäten abzudecken ^^ .

    Liebe Grüße von cosalema


    "Dein Kind sei so frei es immer kann. Lass es gehen und hören, finden und fallen, aufstehen und irren" - Pestalozzi

  • Mir graust vor der Klassenfahrt! Im Hochsommer, ans Meer, 3 Klasse, diverse Kinder können noch nicht schwimmen. Mit 2 Aufsichtspersonen ans Meer zu fahren finde ich schon fragwürdig, erst recht im Hochsommer und dann noch mit Nichtschwimmern. Ich weiß noch nicht, wie ich meinem Cremehasser einrichten kann, dass er sich immer eintreten muss.


    Im Kindergarten dürfen selbst eingerissen Fingernägel nicht bearbeitet werden. Sie lösen das dann mit Pflastern.

  • Hier in der Kita ist es mit Zecken so, dass man entweder den Erlaubnis-zur-Zeckenentfernung-Wisch unterschreibt, oder aber theoretisch sofort selber antanzen müsste. Praktisch wäre es vermutlich recht unmöglich für den Kitaalltag, wenn man für jedes Kind und jede Zecke die Eltern anrufen müsste (Waldkindergarten, immer mal ne Zecke trotz langärmeliger Kleidung etc.).
    Die ErzieherInnen können im Wald auch gar nicht nachschlagen, ob das bei XY jetzt geht oder nicht, müssten also vermutlich erst in der Kita anrufen, dort müsste dann jemand nachschlagen, Bescheid geben... puh. Hinter dem Wisch sind sie dort entsprechend sehr her.
    Wespenstiche machen sie m.W. so oder so selber raus.


    Davon, dass sie Erstversorgung leisten (mit desinfizieren) ging ich bis dato einfach aus. Muss ich mal nachfragen.


    Ich muss zugeben, dass mir da auch erstmal mulmig wurde bei dem Zeckenwisch. Einfach, weil ich so Fisselskram am Körper ganz gut kann und das nicht jedem so geht. Andererseits geben wir unser Kind in deren Obhut, da müssen wir ihnen eben vertrauen, dass sie nach ihren Möglichkeiten so gut wie möglich fürs Kind da sind. Notfälle können jedem mal passieren, und u.U. kanns eben auch schiefgehen. Das nehme ich ja in Kauf, wenn ich mein Kind in die Betreuung gebe.


    Mit der Schulpflicht sieht es dann wieder anders aus - da würde ich erwarten, dass die Fachkräfte entsprechend geschult werden und sind. Weil keinem Beteiligten eine Wahl bleibt, die Versorgung aber nichtsdestotrotz gewährleistet sein muss. Gruselig, dass das nicht so zu sein scheint.

  • Desinfizieren soll man nicht (mehr), laut dem letzten DRK-Kurs (vor ca. 2 Monaten). Wegen möglicher Unverträglichkeit auf das Mittel. Gilt dort nicht als Erstversorgung .

    es grüßt rosarot mit himmelblau (* april 09) und kunterbunt (*märz 11)

  • Ich finde viele Bestimmungen unsinnig....


    Ich muss einen erste Hilfe Kurs machen, muss aber Kinder mit einem eingerissenen Fingernägel nach Hause schicken bzw. ein Pflaster drüber machen, weil ich den Nagel nicht abschneiden darf


    Ich möchte, weil das unterlassen folgender Handlungen schädigend sein kann, folgendes tun dürfen:


    • Eingerissene Fingernägel abschneiden
    • Wunde desinfizieren
    • Große Splitter, die rausschauen, entfernen und Wunde dann desinfizieren
    • Fieber messen (in manchen Einrichtungen ist das nicht erlaubt, wegen Körperöffnungen)
    • Kinder mit Sonnencreme eincremen


    Natürlich mit Dokumentation und Information an die Eltern, und auch mit vorherigem Einverständnis. So nach dem Motto, wenn bei ihrem Kind dieser Fall eintritt, dann machen das und das....



    Zeckenentfernung und Medikamentengabe muss ich für mich erstmal schulen... Letzteres halt konkret, wenn ich ein Kind in meiner Obhut habe....


    Inklusion ist meiner Meinung nach unsinnig, wenn ich dem ads-Kind, dem Diabetes-Kind und dem Epilepsiekind die Standard Medis nicht geben darf, aber das notfallmedikamemt schon....
    Ja, da muss das Personal geschult werden...

    "Wenn Dein Leben schwerer geworden ist, bist Du vielleicht ein Level aufgestiegen?!"

  • Ja, ich hatte neulich auch so einen absurden Fall. Ein Zweitklässler meiner Klasse hatte einen Holzsplitter in den Finger bekommen und war panisch. Weder Mutter noch Vater konnten erreicht werden. (rückruf kam 2 Stunden später .)
    Die Arztpraxis vor Ort schloss in 5 Minuten (Mittwoch Mittag). Zu Fuß wäre es ein Weg von 15 Minuten gewesen. Das dauerte der Praxis zu lange und wäre mit dem aufgebrachten Kind auch so nur schwer möglich gewesen.
    Das Taxi hätte aber um die Mittagszeit auch etwa 30 Minuten gebraucht, bis es an der Schule gewesen wäre. Da hätte die Praxis längst geschlossen.
    Richtige Vorgehensweise wäre dann gewesen, einen Krankentransport zu bestellen und das Kind ins gut 15km entfernte Kinderkrankenhaus der nächst größeren Stadt fahren zu lassen.
    Ich habe kurzerhand den Jungen in meinem Auto im Kindersitz zur Praxis transportiert. Alles andere wäre mir zu abstrus gewesen. Ehrlich. Das muss ich halt im Zweifelsfall auf meine Kappe nehmen. Ja.

    LG
    rotesPesto mit ♂ Frühling '10, ♂ Sommer '06 und ♂ Herbst '12

  • Ja, ich hatte neulich auch so einen absurden Fall. Ein Zweitklässler meiner Klasse hatte einen Holzsplitter in den Finger bekommen und war panisch. Weder Mutter noch Vater konnten erreicht werden. (rückruf kam 2 Stunden später .)
    Die Arztpraxis vor Ort schloss in 5 Minuten (Mittwoch Mittag). Zu Fuß wäre es ein Weg von 15 Minuten gewesen. Das dauerte der Praxis zu lange und wäre mit dem aufgebrachten Kind auch so nur schwer möglich gewesen.
    Das Taxi hätte aber um die Mittagszeit auch etwa 30 Minuten gebraucht, bis es an der Schule gewesen wäre. Da hätte die Praxis längst geschlossen.
    Richtige Vorgehensweise wäre dann gewesen, einen Krankentransport zu bestellen und das Kind ins gut 15km entfernte Kinderkrankenhaus der nächst größeren Stadt fahren zu lassen.
    Ich habe kurzerhand den Jungen in meinem Auto im Kindersitz zur Praxis transportiert. Alles andere wäre mir zu abstrus gewesen. Ehrlich. Das muss ich halt im Zweifelsfall auf meine Kappe nehmen. Ja.

    Du hast genauso gehandelt, wie jeder mitfühlende Mensch gehandelt hätte....Ein Unding, dass Du Dich für menschliches Handeln über Richtlinien und Gesetze hinwegsetzen musst.
    Meine Tochter kann sich heute mit 11 noch daran erinnern, dass sie sich in der 1. Klasse in der Nachmittagsbetreuung selbst einen 1,5 cm langen Stein aus der Hand ziehen musste, der sich beim Hinfallen unter die Haut geschoben hatte. Die Betreuerin hätte es ihr samt Stein verpflastert und mich dann angerufen....da hat meine Tochter es selbst gemacht. Das war für sie schon etwas traumatisch.


    Ich finde auch, die Dinge die Leslie beschrieben hat, sollten einfach erlaubt sein, ohne dass man mit einem Bein vor dem Richter steht.
    Da fehlt das recht Maß.
    lg, karlchen

  • wie viele kinder sind es denn? mit einer ganzen 3. klasse ans meer finde ich schon sportlich.

    23


    Es ist doch schwierig mit allen Eltern auf einen Nenner zu kommen. Es gibt schließlich auch Menschen, die einen Aufstand machen, wenn ihre Kinder schmutzig aus dem Kindergarten kommen.


  • Warum muss Fieber in einer Körperöffnung gemessen werden? als ich Kind war, ging das unter dem Arm, bei meiner vier Jahre jüngeren Schwester hatten sie Anfang der 80er ein Plättchen, das auf die Stirn gelegt wurde und dann "Ja" oder "Nein" anzeigte. Hat sich halt bei Templeratur verfärbt. Das reicht doch.
    Von der Funktion sowas hier:
    https://www.amazon.de/PhilMat-Thermometer-Fieber-Streifen-Temperaturtest/dp/B01DO2PV72?ie=UTF8&ascsubtag=2f4d48c108afcf7cc121fb5db9b3e6bd&tag=gpn-21



    Heute gibt es doch auch bessere Stirnthermometer, falls das Ohr schon als Körperöffnung zählt.....
    Ich muss doch nicht aufs Grad genau wissen, wie hoch das Fieber ist, aber ein Anhaltspunkt, DASS es so ist reicht.


    Und warum der Waldkiga nicht eine Liste dabeihaben kann, wo bei den Kindern dabeisteht, ob Zeckenentfernen OK ist? Ein Zettel mit den Namen und dann "Zecke raus" oder "anrufen".


    Bei über 100 Kindern in der Schulbetreuung habe ich keine Zettel bei mir, was beim einzelnen Kind geht oder nicht, das ist klar.


    Und mit einem guten Anwalt hätte man sicher auch in dem von rotes Pesto geschilderten Fall. Mit Begründung, warum keine andere Lösung praktikabel war, um das Kind zum Arzt zu bekommen, geht das schon. Ich habe auch schon Splitter gezogen (Durch die Hose in den Po gerammt, 2cm - ich konnte mit den Fingern zugreifen - da hab ich nicht lange nachgedacht, das war schon fast "Reflex") und auf Wunsch eines Kindes im Beisein der Mutter sogar einen Wackelzahn, das allerdings "sicherheitshalber" nach meiner Dienstzeit und damit privat......
    Ich habe allerdings immer Angst, dass im Falle klagewütiger Eltern mir alles private nichts nutzt, weil ein Richter vielleicht dagen könnte "Sie als Erzieherin hätten das überblicken müssen" - was bin ich froh, dass mein Sohn kaum Spielbesuch hat und ich privat selten Kinder anderer Familien hier im Haus habe.


    LG, gaagii

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    Wenn ich mir einen Krankenwagen im Ballettröckchen tätowieren lasse, habe ich Tatütatatütütattoo! #blume
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