Selbstständigkeit - Tausend Fragen

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  • Ich trage mich mit dem Gedanken selbstständig zu werden. Möchte Kurse geben. (Genaueres mag ich hier öffentlich nicht schreiben)
    Jetzt rechne ich gerade rum, was ich verlangen muss, damit für mich was überbleibt. Das ist aber schwer....
    Weiß jemand, was ich alles wegrechnen muss? Raumkosten und Material. Das schaff ich und kann ich einschätzen. Aber dann....
    Steuer... wieviel? Rentenversicherung...?


    Und dann die zweite Problematik. Ich bin in Elternzeit bis Mai 2018. Zu meinem Arbeitgeber will ich definitiv nicht mehr zurück. Ich mag aber jetzt nicht kündigen. Wäre ja schön doof! Jetzt in Elternzeit. Kann ich selbstständig arbeiten, bis die Elternzeit um ist? Nicht mehr als 30 Stunden, das ist klar. Mehr will ich auch nicht, eher weniger...


    Im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz heißt es:
    "§ 15 Anspruch auf Elternzeit
    (4) Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin darf während der Elternzeit
    nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein. Eine im Sinne des §
    23 des Achten Buches Sozialgesetzbuch geeignete Tagespflegeperson kann
    bis zu fünf Kinder in Tagespflege betreuen, auch wenn die wöchentliche
    Betreuungszeit 30 Stunden übersteigt. Teilzeitarbeit bei einem anderen
    Arbeitgeber oder selbstständige Tätigkeit nach Satz 1 bedürfen der
    Zustimmung des Arbeitgebers. Dieser kann sie nur innerhalb von vier
    Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen."


    Müsste also gehen, oder?


    Ich stell mir vor, im Schutz der Elternzeit zu probieren, ob es läuft mit der Selbstständigkeit und wenn ja, dann sehen wir danach weiter. Wenn nein, dann hab ich nix verloren, weil in Elternzeit. Da steht dann auch im Lebenslauf nur "Elternzeit"


    Freu mich über Erfahrungswerte, Input, Ideen...?

    Mit einem Osterhäschen reich beschenkt ❤️

  • Hm, es gibt da ja zwei Sichtweisen:


    - was ist in dem Bereich, der dir vorschwebt, üblich? Denn ob Babygruppe oder Managercoaching ist ja ein ziemlicher Unterschied...


    - was musst du verdienen, um Gewinn zu machen? Dazu musst du natürlich auch die Kosten kennen für Räumlichkeiten usw

  • Eine Faustregel von meinem Steuerberater lautet, man sollte in der Stunde mind. €40,00 netto verlangen, damit das Kind einen Namen hat.


    Das ist jetzt die hohe Kunst, zu wissen wieviele Teilnehmer so ein Kurs fassen wird... Das kannst nur du beurteilen.


    Zum anderen bin ich auch nicht sehr schlau.
    Ich wünsche dir alles Gute!

    Mit vielen lieben Grüßen von Alexy und dem Rest von hier! 8)




    "Für die Welt bist du irgendjemand, aber für irgendjemand bist du die Welt."
    Erich Fried

  • Hm, es gibt da ja zwei Sichtweisen:


    - was ist in dem Bereich, der dir vorschwebt, üblich? Denn ob Babygruppe oder Managercoaching ist ja ein ziemlicher Unterschied...


    - was musst du verdienen, um Gewinn zu machen? Dazu musst du natürlich auch die Kosten kennen für Räumlichkeiten usw

    genau DAS ist die Frage. Was muss ich verdienen, um Gewinn zu machen. War das oben missverständlich?
    Es ist ja leider nicht so,vdass ich Summe x verlange, dann raumkosten abziehen und den Rest mit nach Hause nehm.
    Meine Frage ist, ob ich irgendwo kalkulieren kann, was noch weggeht für Vater Staat. 30%?

    Mit einem Osterhäschen reich beschenkt ❤️

  • Ich glaube, die Zahl von Alexy ist schon ganz richtig so.


    Ich wollte halt nur sagen, dass es Kurse gibt, die so schlecht bezahlt werden, dass man damit keinen Gewinn machen kann. Das machen dann Menschen (bzw Frauen), die anderweitig abgesichert sind. Dadurch kann man sich in bestimmten Bereichen als ernsthaft Selbstständiger nicht etablieren, weil jeder die Dumpinglöhne gewohnt ist.

  • Ah, 40€, ok. Ich hab das vorhin anders verstanden #hammer


    Es soll Richtung kindergruppe gehen. Gibt's hier nämlich nur einen kurs und der ist logischerweise voll. Wäre genau meine Lücke. Ich kann gut einschätzen, was ich verlangen will. Ich weiß nur nicht, was auf mich zukommt, wenn ich irgendwann noch Krankenversicherung usw. Zahlen muss.


    Ich war noch nie nur selbständig, zumindest nicht solange ich fertig Bin mit Ausbildung...

    Mit einem Osterhäschen reich beschenkt ❤️

  • Folgende Dinge könnten meiner Erfahrung nach zu berücksichtigen sein:


    Vor- und Nachbereitungszeit
    Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Familienversicherung in der GKV unterliegt einer Umsatzgrenze)
    Berufshaftpflichtversicherung
    Pflichtmitgliedschaften (z. B. Handwerkskammer o.ä.)
    Materialkosten
    Raummiete
    Kommunikationskosten (Internet, Telefon, Porto)
    Reise- und Übernachtungskosten
    Steuerberatungskosten


    Gibt es Branchenportale, auf denen Du Dich orientieren könntest? Oder kennst Du Leute, die das tun, was Du planst, und weißt, welche Stundensätze sie haben?


    Ich sehe für unterschiedliche Kunden unterschiedliche Tagessätze vor, also bei einem großen mittelständischen Unternehmen deutlich mehr als beim öffenlichen Dienst oder einem kleinen Verein oder Verband. Mein minimaler Tagessatz (= 8 Stunden beim Kunden), zu dem ich nur in Ausnahmefällen bereit bin, liegt bei 800 Euro. Ich kalkuliere grob, dass für jede Stunde beim Kunden mindestens genau so viel Zeit für Vor- und Nachbereitung sowie Verwaltung benötigt wird.

  • ich empfehle ein Existenzgründer- Seminar. Die werden meist vom Bund gefördert und kosten deshalb sehr wenig (30 Euro für 3 volle Tage, oder so).
    In dem Kurs wird genau das abgehandelt. Welche Kosten hat man als Selbstständige, was ist zu beachten... Hauptgewerbe oder Nebengewerbe. Und alles rundrum.
    Bei mir kam danach die Entscheidung gegen Selbstständigkeit, aber dann stand ich voll dahinter. Vorher waren es Gedanken, die wir immer wieder durchgespielt hatten.


    LG und viel Spaß beim planen.

  • Die Frage ist, in welchem Umfand Du Kurse anbieten möchtest. Wenn es nur der eine Kinderkurs sein soll, dann biete das über einen freien Träger an (VHS, irgendein Bildungswerk). Die stellen Dir einen Raum zur Verfügung. Und wenn es im Jahr unter der Übungsleiterpauschale bleibt, ist das auch abgabenfrei. Ich würde sowas - auch aus Versicherungsgründen - über einen Bildungsanbieter laufen lassen. Außerdem musst Du Dich, wenn Du einen großen Anbieter hast, um alles andere nicht kümmern. Bildungsanbietern haben Regel-Honorarsätze, die regional unterschiedlich ausfallen. Wenn Du mehr aushandeln möchtest, solltest Du das gut begründen können. Bei einem spannenden Angebot kann das gehen - das wird dann auf die Teilnehmer/innen umgelegt (die aber auch bereit sein müssen, für das Angebot mehr zu zahlen, als in anderen Kursen.)


    Wenn Du davon leben willst, brauchst Du richtig viele Kurse und ich denke, im Baby-Bereich wirst Du nicht auf die Zahlen kommen.


    Was bei einer richtigen Selbständigkeit auf jeden Fall anfällt: ca. 300 Euro KV (freiwillig in der gesetzlichen KV, falls das bei Dir möglich ist). Als "freie Dozentin" bist Du rentenversicherungspflichtig (weiß den aktuellen Mindestbetrag aber nicht aus dem Kopf). Das heißt, Du hast jeden Monat etliche hundert Euro Abgaben, die Du erstmal erarbeiten musst und die auch dann anfallen, wenn keiner Deine Kurse bucht, Du krank bist oder einfach ein paar freie Tage brauchst.


    Wie gesagt, ich würde Kurse bei Bildungsträgern anbieten - im Rahmen der Übungsleiterpauschale. Das macht Spaß, bringt ein kleines Taschengeld und nach der Elternzeit schaust Du, wie Du weitermachen möchtest.

  • hey, ich finde es ein bisschen lustig, hier so in die runde nach einem preis zu fragen - weil das wirklich eine komplexe fragestellung ist und gut durchkalkuliert werden sollte. es sei denn, du musst von den einnahmen nicht leben. ich war auch mal selbstständig und würde dir auch empfehlen, existenzgründer-seminare zu besuchen. außerdem gibt es als gründerin auch die möglichkeit, zuschüsse zu bekommen (gründungszuschuss). arbeits, äh jobcenter bieten da glaub ich ne erste anlaufstelle, wo es sowas gibt. in meiner stadt auch auf speziellen portalen.
    ich habe als freelancer gearbeitet und in der branche war ein stundenlohn von mindestens 70 bis 75 euro (netto) empfohlen. das sind die stunden, die ich beim kunden abrechnen kann, wohlgemerkt. denn damit mussten ja zeiten auch gegenfinanziert werden, die nicht fakturierbar sind: urlaub, krankheit, aquise, verwaltung. dazu sachkosten halt. und nicht zu vergessen altervorsorge. das musste als selbstständige ja i.d.r komplett selbst zahlen. ich meine da sind mind. 18 prozent zu kalkulieren, die du jeden monat von deinem einkommen zurseite legen solltest. nur so als erste vorstellung mal. achja und steuer: das hängt natürlich davon ab, wieviel du verdienst und ist nicht pauschal zu beantworten.


    zu der anderen frage: da hätte ich irgendwie zweifel: einen neuen job anfangen, während du in elternzeit bist. aber vielleicht - wenn das verhältnis zum arbeitgeber gut ist - einfach mal den fragen?
    toitoitoi und viel erfolg!
    julia

  • Hallo,
    Einen Hinweis noch unabhängig vom Geld:


    Je nach Angebot ist es sehr wichtig, dich inhaltlich und von der Gestaltung her von anderen Anbietern deutlich abzugrenzen. Sonst kann das zu unschönen Rechtsstreits führen.


    Es dürfte recht einfach und problemlos sein, eine allgemeine Kinderturngruppe oder einen Krabbelkreis zu gestalten (mit beidem wird man aber nicht reich) ohne Probleme zu bekommen, aber im musikalischen Bereich oder beim Sprach-Lern-Abgebot sieht das schon anders aus.
    Da hätte ich Sorge mit eingesessenen Anbietern mit "geschützten" Programmen zu kollidieren und würde das daher rechtlich sehr genau "abklopfen".


    Ich fürchte, wenn man im Kinderbereich nicht ein absolut einschlagendes Nieschenangebot findet, sieht das mit dem "Geld verdienen" nicht so rosig aus.

  • @julbats dein erster Satz verletzt mich. Warum darf ich nicht fragen? Hab ich behauptet, dass die Antwort simpel ist? Logisch ist das vielschichtig. #weissnicht


    Und zum letzten Absatz. Warum soll das nicht während der Elternzeit gehen? Ich hab einen Arbeitgeber, der das Gegenteil von Kulant ist. Aber juristisch darf er nicht nach Gutdünken widersprechen. #weissnicht Hast du mein eingangspost gelesen?


    @Trin was meinst du mit geschützt? Gerade im musikalischen Bereich? Das versteh ich nicht.
    Es gibt doch auch mehrere geigenlehrer. Und der eine ist genauso berechtigt zu unterrichten wie der andere. Zum unterrichten braucht man nicht mal ein Diplom. Wie meinst du das?


    Ich hab mittlerweile rausgefunden, dass ich eine freiberuflichkeit anstrebe.
    Bzw. Ich war schon immer freiberuflich tätig. Erst neben dem Studium, dann neben dem Job. Aber nicht einfach so. Daher meine Fragen. Und danke dir eure Antworten. Ich konnte schon viel mitnehmen.

    Mit einem Osterhäschen reich beschenkt ❤️

  • Im Musikbereich gibt es doch auch so "Programme" wie Musikgarten. Du solltest wahrscheinlich aufpassen, dass du erstens nicht aus Versehen genau ein solchen (belegten) Namen aussuchst und dann, dass du nicht ein eventuell vorhandenes Programm zu ähnlich "nachmachst".

  • Hallo,


    @Trin was meinst du mit geschützt? Gerade im musikalischen Bereich? Das versteh ich nicht.


    Wenn du Geigenunterricht gibst, wirst du sicher kein Problem bekommen. Aber ob man davon leben kann? Die meisten Instrumentallehrer hier haben ein zweites Standbein oder gehören wenigstens zu einer Musikschule usw.


    Wenn du Geigenunterricht gibst, der sehr an die Suzukimethode erinnert gibst ohne dort dazuzugehören, könnte es schon passieren, daß es Ärger gibt. Genau weiß ich es da nicht, ob man das "frei" unterrichten darf.


    Wenn du musikalische Früherziehung machst und dafür Geld nimmst - und jemand kommt und meint: "Das ist aber schon sehr wie "Musikgarten" (und was es da noch alles gibt) - haben sie dafür überhaupt eine Lizenz?" wird es ebenfalls schwierig. (Gilt auch für Pekip, diverse Sprachangebote usw.)


    Das meinte ich.Ich würde mich absichern wollen, daß MEIN Angebot sich ausreichend deutlich von anderen (z.B. lizenzpflichtigen) Angeboten unterscheidet. Wenn es so ist, dann ist doch alles fein. Aber das Risiko da mit einem der am längeren Hebel sitzt, rechtlichen Ärger zu bekommen, würde ich nicht eingehen wollen. Daher eben abklären.

  • Danke @Trin Suzuki kenn ich und weiß, dass es lizenziert ist.
    Aber bei Musikgarten wusste ich nicht, dass der Begriff geschützt ist. Danke dir, das ist ein wichtiger Hinweis.

    Mit einem Osterhäschen reich beschenkt ❤️

  • Nur zur Thematik Elternzeit: du musst das schon deinem jetzigen AG melden und er muss zustimmen. Das ist aber im Prinzip eher eine Formsache, dir wurde ja die Elternzeit genehmigt. Ich habe das in der Elternzeit mit Kind 3 auch gemacht und bin mit die Firma meines Mannes eingestiegen (war ein guter und geschützter Rahmen um das mal auszutesten, ob wir auch arbeitsmäßig miteinander können... :D ). ICh hab damals meinem AG eine kurze Meldung zukommen lassen, dass ich ab dem Zeitpunkt x für 20 Stunden da und da arbeite, da hat er dann zugestimmt.


    Viel Erfolg!

  • @julbats dein erster Satz verletzt mich. Warum darf ich nicht fragen? Hab ich behauptet, dass die Antwort simpel ist? Logisch ist das vielschichtig. #weissnicht

    sorry, das sollte nicht verletzend sein. war im ton vergriffen und keine Absicht!
    ich hab ja auch ein paar inhaltliche Sachen geschrieben und dann vergessen, dass ich oben das eigentlich noch relativieren wollte.
    ich wünsch dir viel erfolg!