ET +3 Regelung bei Hausgeburt umgehbar?

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  • Hallo liebe Raben,


    leider finde ich weder mit der Suchmaschine noch hier über die Suche hier etwas passendes zu meiner Frage - die "ET+3-Regelung" für Hausgeburten ist doch inzwischen schon in Kraft getreten, oder?


    Ist es möglich, die Regelung zu "umgehen"?
    Ich dachte in die Richtung, dass das relativ genaue Alter eines ungeborenen Kindes ja nur bis zu einem gewissen frühen Stadium ermittelbar ist und anhand dessen ein ET errechnet wird - ist dies nicht mehr möglich, wird der ET anhand des Datums errechnet, das ich als Zyklusbeginn angebe, oder?


    Bin aktuell leider nicht mehr auf dem neuesten Stand - kann mir da jemand Infos geben?


    Lieben Dank!

  • was genau möchtest Du denn umgehen? Die Zwangsuntersuchung oder die angedrohte Nicht-Übernahme der Kosten für ausserklinische Geburt?

  • Hallo,


    ich kann mich täuschen aber ich habe anhand deines Postimgs die Vermutung, du denkst dass man ab ET+3 nicht mehr daheim gebären darf.
    Was nicht so ist.
    Du musst am Dritten Tag über ET einen befundfreien Eintrag einer Gynäkologin/eines Gynäkologen im Mutterpass stehen haben. Mehr nicht.
    Der ET wird ja im Mutterpass eingetragen. Nach dem wird sich gerichtet

  • Bei mir (in Ö) wurde der Termin nur aufgrund meiner Angabe berechnet. Der Arzt einer Kollegin hat sogar absichtlich einen späteren Termin aufgeschrieben "Weil die ersten sich so gerne Zeit lassen und die Kollegen dann immer gleich nervös werden."
    Edit: er meinte seine Gyn-Kollegen.

  • Danke schon mal für eure Antworten.
    Aviva, ich möchte wissen, wie man, wenn möglich, beides umgeht.


    Hintergrund: ich möchte a) nicht bis zur Geburt bangen müssen, ob die HG daran womöglich scheitert (möchte fast ausschließlich HebammenBetreuung so lange es sinnvoll möglich ist und entsprechend keinerlei "externe" Untersuchung ohne wichtigen (!) Grund) und natürlich wäre mir auch daran gelegen, die Kosten für Geburt nebst Kosten für RufBereitschaft nicht auch noch tragen zu müssen, aber daran würde die HG von uns aus zumindest nicht scheitern.
    Dass ET + 3 kein absolutes AusschlussKriterium ist, ist mir bewusst, aber auch der notwendige Weg ab dann ist für mich der blanke Horror und steht für mich außer Frage, wenn es keine medizinische Notwendigkeit gibt.


    Versteht mich nicht falsch, es geht nicht darum, mit aller Macht eine HG zu erzwingen, sondern darum, dass ich bei gesunder Schwangerschaft nicht zu unnötigen Dingen genötigt werde, die mir schon im Vorhinein Stress bereiten und bei gesunder Schwangerschaft eher schädlich sein können.
    Vielen Dank für euer Mitgrübeln :)

  • Ich verstehe dich gut.


    Ich war in meine rletzten Schwangershaft nur einmal beim Arzt - und zwar beim Ultraschall um die 20 SSW. Da sagte mir der Arzt, dass man max. bis zur 20. SSW im Ultraschall etwas über den ET sagen könne. Danach ginge das nicht mehr. So hat er das Datum bei mir auch nicht korrigiert. Der ET wurde bei mir also von der Hebamme berechnet - aufgrund meiner Aussage über den Zyklus.


    So würde ich es in deinem Fall machen und dann am besten erst so in der 22. oder 23. SSW hingehen... (falls du überhaupt nen Ultraschall machen willst)


    Liebe Grüße!

  • Ich bin da voll bei Dir und frage mich tatsächlich auch, wie diese massive Forderung nach einer ungewünschten Untersuchung sich mit dem Grundgesetz in Einklang bringen lässt.
    Vielleicht solltest Du diese Frage mal Deiner Krankenkasse stellen- wieso Du Dich zwar betrunken halb tot fahren darfst und alle Kosten bezahlt werden /Lungenkrebsehandlung bei Rauchern bezahlt wird etc (Liste ist lang), aber Du die HG nicht bezahlt bekommen sollst wenn Du Dich nicht zwangsuntersuchen läßt?!
    Und wo denn da Deine Wahlfreiheit bleibt?

  • Rysin: meine HG ist nur schon ein paar Jahre her. Aber meiner Hebamme war die Rückendeckung durch die FÄ wichtig, gerade, als es dann weit über den ET hinaus ging. Allerdings hatte ich auch eine FÄ, die sehr gründlich und genau arbeitete, technisch sehr gut ausgestattet war und einer HG gegenüber sehr offen war.

  • Tausend Dank, das sind sehr hilfreiche Statements für mich :)


    Also, meine Krankenkasse ist eh schon absolut genervt von mir, aber diese Fragerei lass ich mir nicht entgehen :) Auch wenn es ermüdend ist, immer nur ausweichende Standardantworten zu bekommen - aber klar, das kleine Zeichen setze ich auch! Leider bringt das nur meinem aktuellen Anliegen nichts - bis ich da mein Recht eingeklagt hätte, schulen wir das Kind vermutlich schon ein ;)


    Das Problem ist ja, dass meine WahlFreiheit dadurch angeblich nicht eingeschränkt ist - muss dann nur das Portemonnaie hergeben und die Hebamme mitmachen... Man sollte nicht meinen, dass es sich hier um ein grundlegendes und gattungserhaltendes Ereignis handelt, so barbarisch wie damit umgegangen wird...


    Ich möchte einen Ultraschall wahrnehmen, werde den dann so um die 23. Woche rum machen und überlege nochmal ganz genau, wann ich zuletzt meine Tage hatte :) ansonsten möchte ich eigentlich keine Schalls, wenn ich oder Hebamme kein ungutes Gefühl bekommen. (Aber ich bin SO unglaublich neugierig auf das Geschlecht :-))


    Ich danke euch vielmals für eure Erfahrungen und Infos! Ihr habt mir sehr geholfen!

  • Ich habe einen Deal mit meiner FÄ, dass wir länger über ET gehen würden ohne Probleme. Hintergrund ist ein FA-Wechsel während/nach dem ersten Drittel. Der alte FA hatte nicht korrekt datiert. Bzw ich habe dort keine Untersuchung mehr zugelassen.


    Es konnte bei mir auch beim 2. regulären US-Termin noch "terminiert" werden. Und zwar über Ausmessen des Kleinhirns. Dabei wäre auch eine Korrektur drin gewesen, die allerdings rein von der Sache her nur im 1. Drittel "erlaubt" ist. Da aber medizinisch damit hinreichende Belege für einen späteren ET gegeben sind wäre es zumindest entspannter, drüber zu gehen.


    Ich denke nicht, dass ich weit drüber gehen würde, also das Kind wird schon im Prinzip am Termin kommen. Aber: Ich wollte niemals diese Untersuchungsorgie alle zwei Tage, wenn ich über ET gehe. Daher wäre mir wohler, ich würde direkt zurückdatiert. Das jedoch ist tatsächlich wirklich schwer...

  • Ui, das ist ja blöd - aber wenn der erste FA nicht richtig berechnet hat und beim zweiten Mal keine Korrektur erfolgte, wäre es dann nicht drin, da mit kooperativer Ärztin noch was zu drehen, a la - mir ist aus irgendeinem Grund aufgefallen, dass Zyklusbeginn doch dann und dann war?!
    Vielen Dank auf jeden Fall für die Info - wir werden also so spät hingegen (zum Schall), dass wir gefühlt niemals erfahren, ob wir ein Mädel oder nen Jung bekommen :D na, wenn es denn sein muss.
    Mir kam noch ein ganz anderer Gedanke, den ich mir hoffentlich eh sparen kann, aber da er gerade da ist: kann ich einer FA vielleicht sogar das Bestimmen/Kontrollieren/Korrigieren des ET untersagen? Ist dann überhaupt noch eine "Vorsorge" möglich? Prinzipiell habe ich ja die Möglichkeit, jede spezielle Untersuchung zu verweigern - geht das, wenn das doch gleichzeitig relevant für die Kontrolle ist? Man, jetzt spinne ich den Gedanken aber weit :P

  • Also das "Bestimmen" ist im Prinzip nur im 1. Drittel über die gängigen Messungen möglich. Ich habe extra auf dieser Kleinhirnsache bestanden, weil ich wusste, dass mein Zyklus keine 28 Tage hat - nie hatte. Ich hatte nur drei Mal nach der ersten Geburt meine Tage oder so. Aber selbst in der Zeit waren die Zyklen annähernd so wie zuvor. Also ca. 5 Wochen, plus minus ein, zwei Tage. Also eher plus denn minus.


    Ich finde es tatsächlich schockierend, dass man im Nachhinein an einer ersten Eintragung nichts mehr ändern kann, wenn dieser medizinische Bestimmungszeitraum der ersten Wochen verstrichen ist.


    Wir wollten und wollen ja bis demnächst auch nicht wissen, was es wird. Weil: Was bringts? Ich will nur meine Ruhe und das läuft hier GsD ganz gut. Meine Hebamme schreibt zwar noch CTG aber tastet auch den Mumu nicht ab, wenn ich sage, dass ich das nicht möchte. Wir finden einen Weg, der für alle angenehm ist und das gefällt mir gut. Bei der Ärztin lasse ich dann vielleicht noch mal abtasten, aber es wird vorher besprochen.


    Darf ich fragen, was bei Dir genau die Bedenken sind? Einfach nur, dass diese bürokratische Nummer mit dem befundlosen Eintrag so zwingend ist?

  • Ich dachte in die Richtung, dass das relativ genaue Alter eines ungeborenen Kindes ja nur bis zu einem gewissen frühen Stadium ermittelbar ist und anhand dessen ein ET errechnet wird - ist dies nicht mehr möglich, wird der ET anhand des Datums errechnet, das ich als Zyklusbeginn angebe, oder?

    Der Zyklusbeginn wurde bei mir immer bei der Errechnung des ET mit einbezogen, also ja.


    Natürlich kann man da falsche Angaben machen, um den ET künstlich zu verschieben.
    Das kann zu Problemen führen, wenn man z.B. frühzeitige Wehen, einen vorzeitigen Blasensprung o.ä. hat oder tatsächlich überträgt.
    Es auch zur Folge haben, daß es Stress gibt, weil das Kind zu groß oder zu klein (je nachdem in welche Richtung man verschoben hat) für die errechnete SSW ist. Das kommt dann zum tragen, wenn das Kind tatsächlich eine eher zierliches oder kräftiges Baby sein sollte.

    "Über besorgte Bürger wusste er Bescheid. Wo auch immer se sich aufhielten: Sie sprachen immer die gleiche private Sprache in der "traditionelle Werte" und ähnliche Ausdrücke auf "jemanden lynchen" hinaus lief." Terry Pratchett: Die volle Wahrheit
    LG Bryn mit Svanhild (*01), Arfst (*02), Singefried (*09) und Isebrand (*12)

  • Hallo Jayd,


    mich haben bis vor kurzem genau deine gedanken umgetrieben.
    ich war mit unserem 3. kind schwanger und in Berlin braucht man am ET ein ok vom Gyn für eine außerklinische geburt.
    da ich nichtmal nen Gyn habe und schon bei den US für meine 2 ersten stress hatte, war ich mir ziemlich sicher, dass ich von keinem arzt, der mich nichtmal kennt am ET ein ok kriege.


    ich habe daher beim ET um eine woche geschummelt. habe dies aber meiner hebamme auch erzählt, dass mein "errechneter/ offizieller" ET nicht der richtige ist.


    ich würde an deiner stelle den US weder zu früh noch zu spät machen.
    ich war sehr, sehr spät zum US, was total doof war, da am ende der schwangerschaft so eine woche doch schon wieder ein deutlicher unterschied ist und ich dann stress wegen großem kind und wenig fruchtwasser hatte. also geh vor der 38. woche zum US :D


    ich selber hätte auf den US auch ganz verzichten können, aber die hebammen wollen den ja zumeißt.


    im nachhinein denke ich mir, dass ich mehr auf die hebammenwahl hätte zeit verwenden sollen. vielleicht hätte ich ja auch eine gefunden, die gar keinen US will. die lage der plazenta war ziemlich deutlich als vorderwandplazenta erkennbar
    wobei dann die geburt gut war und die hebamme die dabei war auch meine favoritin war (GH mit hebammenteams)


    meine ersten 2 kamen direkt am ET und der zweite ET+2
    unser 3. kam dann ET+ 7 (also der wirklich ET, nicht der offizielle) und da haben die hebammen auch angefangen über den geburtseginn zu sprechen und anstuppsen zu wollen, da die hebammenbetreuung nu bis ET +14 gemacht wird -und da haben sie natürlich immer den richtigen ET im kopf gehabt.
    aber die hebammen wollte ich bezüglich des ETs nicht belügen, denn so eine geburt baut ja auf vertrauen


    achja, bei dem US wollte die ärztin noch prüfen, ob kein blasensprung vorliegt -mich untersuchen, ctg schreiben und so, habe ich alles abgelehnt, auch den kontrollUS in ein paar tagen. aber den schriftlichen befund "zu wenig fruchtwasser" (natürlich auf fachchinesisch) hatte ich dann und somit konnten den die hebammen auch nicht ignorieren -daher anstuppsen der wehen und so



    und nur am rande: du kannst diese fragen bei deiner krankenkasse natürlich stellen, aber dann musst du auch dafür sorgen, dass die an höherer stelle ankommen. denn so hast du nur einen servicemitarbeiter dran, der hört sich das freundlich an und beteuert wie leid es ihm tut und das wars.

  • Ich werfe mal in den Raum Deine Hebamme nach einem Gyn zu fragen. Die haben doch meist recht Hausgeburt freundliche an der Hand.


    Ich wollte im GH entbinden, hab mich dann aus einem Bauchgefühl heraus doch für die Klinik entschieden, aber diese Untersuchung bei ET+0 war einfach nur eine Vorsorge ohne Befund und hätte keine Geburtshaus Geburt verhindert. Die Entscheidung lag immer bei den Hebammen und bei mir.
    Allerdings kannte mich der Gyn auch, war aber kein Freund der außerklinischen Geburt. Aber mehr als seine Meinung dazu kam auch nicht im Verlauf der Schwangerschaft.


    Insofern kann das Ganze auch recht undramatisch sein.


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  • Frau Malzahn:
    super, dass dein gyn dir trotz seiner einstellung gegen außerklinische geburten kein bein gestellt hat.

  • Mir wurde es so gesagt, dass eine Geburt im GH einen Kontrolltermin bei ET+3 vorschreibt und eine HG einen Termin bei ET+0.
    Wirklich schriftlich hab ich dazu nichts gefunden.
    Nun sieht es bei mir so aus, dass mein ET am Samstag ist und dann ist Sonntag und dann Feiertag. Also kann ich erst am Dienstag zum Gyn. Was mach ich, wenn mein Kind an einem der drei Tage kommt?

    "Die Natur schafft immer von dem, was möglich ist, das Beste."

    Aristoteles

  • Mir wurde es so gesagt, dass eine Geburt im GH einen Kontrolltermin bei ET+3 vorschreibt und eine HG einen Termin bei ET+0.
    Wirklich schriftlich hab ich dazu nichts gefunden.
    Nun sieht es bei mir so aus, dass mein ET am Samstag ist und dann ist Sonntag und dann Feiertag. Also kann ich erst am Dienstag zum Gyn. Was mach ich, wenn mein Kind an einem der drei Tage kommt?


    Genau anders herum, Geburtshaus ET+0, Hausgeburt ET+3


    Sprich mit Deiner Hebamme, wahrscheinlich wird Dir der Gyn eine Überweisung ins Krankenhaus zur Untersuchung ausstellen.



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