Mit Selbstständigkeit kenne ich mich allerdings nicht aus. Gibt es da keine Möglichkeit des Faktorverfahrens?
Nein, gibt es nicht. Den zugrundeliegenden Gesetzestext habe ich in meinem letzten Post verlinkt. Man kann zwar schummeln und drauf hoffen dass das Finanzamt nix mitkriegt, aber gesetzeskonform ist das ganze eben nicht.
Mir ist völlig klar, dass ich in umgekehrter Besteuerung wesentlich weniger netto hätte. Hätte ich auch bei ner LSK 4. Da diese Option aber für mich nunmal so überhaupt nicht besteht, brauche ich da nicht weiter drüber nachdenken. Aber selbst wenn ich die Gelackmeierte mit der 5 wäre, wäre das ok für mich, weil ich ein ganz anderes Verhältnis zur Arbeit habe als du hier unterstellst.
Ich hab jetzt mal meinen Mann gefragt, ob er sich mit der 5 benachteiligt fühlt - da kam ein ganz klares Nein. Er ist freiwillig in die Selbstständigkeit gegangen und wusste, was das auch steuerlich bedeutet. Außerdem zahlen wir die anfallenden Steuern gemeinsam, hier stirbt keiner seinen einsamen Steuertod.
Es wär in unserem Fall totaler Irrsinn das niedrigere Einkommen niedriger zu besteuern und das hohe Hoch. Weils das monatlich zur Verfügung stehende Geld unnötig schmälert. WIR werfen sowieso alles in einen Topf. Meine 3 verschafft uns hier monatlich die Luft zum Leben. Die Steuern für die 5 sind sowieso erst nach der Steuererklärung fällig und wann die gemacht wird haben wir zeitlich schon ein bisschen in der Hand und können gucken, dass bis zur Fälligkeit genug Geld da ist um eine etwaige Nachzahlung zu begleichen. Bis dahin leben wir hier friedlich fast steuerfrei.