Viertelstelle Teilzeit und viele Fragen

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  • Mit Selbstständigkeit kenne ich mich allerdings nicht aus. Gibt es da keine Möglichkeit des Faktorverfahrens?

    Nein, gibt es nicht. Den zugrundeliegenden Gesetzestext habe ich in meinem letzten Post verlinkt. Man kann zwar schummeln und drauf hoffen dass das Finanzamt nix mitkriegt, aber gesetzeskonform ist das ganze eben nicht.


    Mir ist völlig klar, dass ich in umgekehrter Besteuerung wesentlich weniger netto hätte. Hätte ich auch bei ner LSK 4. Da diese Option aber für mich nunmal so überhaupt nicht besteht, brauche ich da nicht weiter drüber nachdenken. Aber selbst wenn ich die Gelackmeierte mit der 5 wäre, wäre das ok für mich, weil ich ein ganz anderes Verhältnis zur Arbeit habe als du hier unterstellst. #weissnicht
    Ich hab jetzt mal meinen Mann gefragt, ob er sich mit der 5 benachteiligt fühlt - da kam ein ganz klares Nein. Er ist freiwillig in die Selbstständigkeit gegangen und wusste, was das auch steuerlich bedeutet. Außerdem zahlen wir die anfallenden Steuern gemeinsam, hier stirbt keiner seinen einsamen Steuertod.


    Es wär in unserem Fall totaler Irrsinn das niedrigere Einkommen niedriger zu besteuern und das hohe Hoch. Weils das monatlich zur Verfügung stehende Geld unnötig schmälert. WIR werfen sowieso alles in einen Topf. Meine 3 verschafft uns hier monatlich die Luft zum Leben. Die Steuern für die 5 sind sowieso erst nach der Steuererklärung fällig und wann die gemacht wird haben wir zeitlich schon ein bisschen in der Hand und können gucken, dass bis zur Fälligkeit genug Geld da ist um eine etwaige Nachzahlung zu begleichen. Bis dahin leben wir hier friedlich fast steuerfrei.

    Phönix mit Prinzessin (03/12), kleinem Mann (03/14) und Krümel (02/23)


    Wenn dich dein Leben nervt, streu Glitzer drauf.

  • Herrje - da bleibt ja dann von den paar Euro nichts mehr. Das werde ich mir mal durchrechnen lassen müssen.

    DAS klang für mich ein bisschen wie "Lohnt sich das Arbeiten dann denn überhaupt noch?"

    Aber selbst wenn ich die Gelackmeierte mit der 5 wäre, wäre das ok für mich, weil ich ein ganz anderes Verhältnis zur Arbeit habe als du hier unterstellst. #weissnicht

    Ich wollte DIR gewiss gar nichts unterstellen. Aber ich sehe das gesamtgesellschaftliche Problem. Das Frauen durch schlechte Steuerklassen schon auch vom Arbeiten abgehalten werden, weil es sich ja vermeintlich eh nicht lohnt. Und dass eben auf dem Lohnzettel erstmal beim Mann viel mehr steht und bei der Frau viel weniger, sie also - vermeintlich - (noch) weniger zum Familieneinkommen beiträgt. (Teilzeit arbeitet sie ja eh schon.)


    Für mich ist es nicht ok. Und ich war lange einfach in diese Rolle gezwungen, weil die Alternative halt gewesen wäre, dass wir monatlich weniger ausbezahlt bekommen hätten. (Darum bin ich sehr froh über das Faktorverfahren, durch das ich die Steuerklasse V loswerden konnte, ohne den familiären monatlichen Geldbeutel zu belasten.)


    Ich freu mich ehrlich für dich, wenn das bei Euch anders ist und wollte dir wirklich überhaupt nichts unterstellen.


    Ich glaube aber schon, dass es ne Menge Menschen gibt, die das ganze Steuersystem null durchblicken, denn man muss das ja nahezu studiert haben, um es zu verstehen. Und darum finde ich, dass diese III/V-Regelung eben schon etwas in den Köpfen von vielen Leuten auslöst. Dass sie die Sichtweise bestärkt, dass Frauen besser zu Hause bleiben, weil sich arbeiten ja eh (vermeintlich) nicht lohnt. Und das finde ich nicht gut. Das ist aber eine politische Sicht darauf und weniger eine Sicht auf den Einzelfall. (Und hat auch nicht mehr wirklich was mit der Ausgangsfrage zu tun, weswegen ich jetzt lieber die Klappe halte.)


    Steuerklasse IV mit Faktor empfehle ich der Threadstarterin aber weiter, auch weil sie damit kein Risiko einer Nachzahlung eingeht. Und daran denken, dass der Faktor jedes Jahr neu beantragt werden muss. Da kann man einen formlosen Brief schreiben "Ich bitte um Weiterführung des Faktors, da der Bruttoarbeitslohn ähnlich wie im Vorjahr sein wird:"

  • @Alanna aber wer das System null durchblickt, wie du schreibst, der durchblickt kaum, was IV mit Faktor ist und wie das hinhaut.


    Außerdem liegt es eben auch am Lohnunterschied, der in verschiedenen Berufen einfach da ist (nicht nur die Frau/Mann Sache).
    Das ist doch das eigentliche Problem.


    Wer welche Steuerklasse (in einer Ehe hat) ist da dann grad noch egal.

  • Ehhh. Darf ich mal eine Frage einwerfen? Ich bin jetzt nämlich irritiert!


    Mein Mann arbeitet, ich noch nicht. Wir haben letztes Jahr geheiratet und die Standesbeamtin sagte, dass es standardmäßig so sei, dass beide Eheleute die IV nehmen und sie das so ans Finanzamt melden würden. Das haben wir halt so abgenickt.


    Ich werde im Laufe dieses Jahres wieder anfangen zu arbeiten. Zwar wird es schon so sein, dass mein Mann 60% und ich 40% verdienen werden, aber besonders scharf auf LSK V bin ich nicht, mich stört das, wenn ich monatlich weniger verdiene.


    Können wir dann alles erstmal so lassen?

  • Ja, klar könnt ihr alles so lassen.


    Es ist halt immer eine Frage, was einem lieber ist.
    Es kann sein (muss aber nicht), dass ihr damit jeden Monat erstmal weniger Geld bekommt und dafür eben eine Rückzahlung bei der Steuer.

  • Myrte, es gibt dafuer Rechner im Internet oder du laesst dich vom Finanzamt beraten, wenn ein konkretes Gehalt im Raum steht. Einmal im Jahr duerft ihr die Steuerklassenkombi ja aendern.


    Abgesehen davon kann 3/5 durchaus sinnvoll sein, wenn einer der Partner in absehbarer Zeit Lohnersatzleistungen beziehen wird, weil die eben vom Nettolohn berechnet werden.

  • Ach so, wir haben auch vor dem Eltern Geld gewechselt.
    Das war dann zwar erstmal weniger Geld, aber dafür hab ich dann mehr Eltern Geld bekommen und der Jahresausgleich sah halt anders aus.