Geburtsjahr:
Staatsangehörigkeit:
Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang:
Nettoeinkommen monatlich:
Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: 2003/2006
Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? ja
Bei getrennt lebenden Eltern:
Das Kind/Die Kinder leben bei: mir
Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt: ja
Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei? beide
Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe? nur Kindsunterhalt von meinem Mann an mich, kein Ehegattenunterhalt
Eheschließung im Jahr: 2003
Trennung im Jahr: 2016
Ehevertrag: nein
Meine Frage:
Wir haben uns im September letzten Jahres getrennt. Wir haben vor 7 Jahren ein Haus gekauft, sind zu 50/50 im Grundbuch eingetragen, obwohl ich wesentlich mehr Eigenkapital eingebracht habe. Das hatte wir aber damals alles notiert und sind uns im Grunde auch über die Summe einig, die ich meinem Mann jetzt zahlen müsste, damit das Haus ganz auf mich allein umgeschrieben wird. Er ist im September ausgezogen und zahlt seitdem die Kreditraten nicht mehr mit, da er sich das neben der Miete nicht leisten könnte.
Nun kam er aber noch mit der Idee rum, dass ich ihm noch eine eventuelle Wertsteigerung des Hauses in der Zeit zahlen müsste. Das fand ich dann schon ziemlich unverschämt, da es ja auch nicht mein Plan war, einen Hauskredit alleine zu wuppen und ich ja auch nicht weiß, ob ich, wenn ich das Haus irgendwann mal verkaufen sollte, auch einen Gewinn erzielen würde.
Deshalb dachte ich, es wäre vielleicht nicht falsch, schon jetzt einen Anwalt hinzuzuziehen, der mit da berät und auch schon mal auf die Scheidung abzuzielen.
Nun ist aber die Frage, ob die Anwaltskosten dadurch, dass er sich auch um Fragen der Hausüberschreibung kümmert, noch in die Höhe gezogen werden. Sollte ich also doch lieber alles versuchen, ohne Anwalt im Vorfeld im Trennungsjahr zu regeln und den Anwalt nur für die Scheidungsangelegenheit hinzuziehen?