Drittes Jahr Elternzeit

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  • Einen Anspruch auf TZ haben alle (gesetzlich festgeschrieben), die in einer Firma mit mehr als x (15??) MA beschäftigt sind.
    Da fallen sowohl Panema als auch ich darunter und scheinbar auch Mondschein.


    Den Anspruch zurück zur Vollzeit gibt es aber eben nur, wenn das mit dem AG so abgesprochen/geregelt ist.
    Ich will meinen VZ-Vertrag auch nicht ohne Not hergeben und sehe daher auch eher die positiven Seiten. Ich vergesse oft, dass das in kleineren Betrieben ja ganz anders sein kann.

  • Lach ..ich arbeite in einem Unternehmen mit 80000 Mitarbeitern.


    Ich kenne so viele die aufgrund ihres teilzeitwunsches abgesägt wurden.


    Einen Anspruch auf Teilzeit hat man nur, wenn das mit den betrieblichen Gegebenheiten zusammen passt. Und da werden Unternehmen sehr kreativ.


    Aber wie gesagt ist ja gut wenn ihr das Problem nicht habt.

    Grüße von Claraluna


    Shoot for the moon. Even if you miss you will land among the stars.

  • Ich komm einfach nicht in die Pötte... aber dafür fallen mir neue Fragen ein:
    Wie ist dass denn mit der Krankenversicherung, wenn ich jetzt ein paar Monate kein Einkommen habe aber in Elternzeit bin.
    Bin ich dann über meinen Mann familienversichert?


    Wenn sich durch so einen Versicherungswechsel die Versicherung der Kinder ändert - hat das Auswirkung auf bereits genehmigte Therapien?

    Liebe Grüße
    Martina


    Tochter 05/2004
    Sohn 04/2015

    Tochter 01/2019

  • Warst du bisher pflichtversichert? Dann reicht die Tatsache, dass du in Elternzeit bist, für eine beitragsfreie Weiterversicherung.
    Bei freiwillig gesetzlich Versicherten sieht das anders aus (müssen dann bezahlen oder in die Familienversicherung wechseln, wenn das möglich ist).