Anspruch auf Abfertigung bei betriebsbedingter Kündigung

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  • Hallo!
    Mein Name ist Marianne. Ich wollte mal nachfragen wie es derzeit mit der Abfindung aussieht wenn man bei seinem Job betriebsbedingt gekündigt wird? Mein Mann wurde nämlich vor die Wahl gestellt entweder betriebsbedingt gekündigt zu werden oder einem Auflösungsvertrag zuzustimmen. Nun, beim Auflösungsvertrag ist zumindest schon mal klar das man dann keine Abfindung mehr bekommt. Aber bei der betriebsbedingten Kündigung dürfte sich etwas geändert haben zumindest habe ich das so in diesem Artikel hier gelesen. Aber in diesem Punkt könnte ich mich auch irren, da ich mich damit nicht so sonderlich gut auskenne.


    lg Marianne

  • Soweit ich weiß, gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung. In der Regel wird das Arbeitsgericht dem Arbeitnehmer aber eine Abfindung in Höhe von 0,5 Monatsgehältern pro Jahr der Betriebszugehörigkeit zusprechen. Dafür muss Dein Mann aber Kündigungsschutzklage erheben. Die Anwaltskosten hierfür muss er selber tragen, wenn er keine Rechtschutzversicherung hat, die dafür aufkommt.


    Alles Gute für Euch!

  • Die betriebsbedingte Kündigung enthält eine Abfindung nach Kündigungsschutzgesetz wenn das Kündigungsschutzgesetz für den Betrieb anwendbar ist.

  • na ja aber in den Auflösungsverträgen sind doch meistens auch Abfindungen mit drin... so kenne ich das zumindest.. und auch dass die Konditionen besser sind als bei betriebsbedingten Kündigungen...


    ich kann Dir nur sehr empfehlen Dich juristisch beraten zu lassen.
    NIE würde ich so etwas unterschreiben ohne dass ich mir da einen juristischen Beistand suche. Da gibts soviele Fallstricke....


    Und so wie Du hier fragst :) wißt ihr da auch nicht genügend dazu.

    Grüße von Claraluna


    Shoot for the moon. Even if you miss you will land among the stars.

  • Ist dein Mann in einer Gewerkschaft? Dann kann er sich kostenlos beraten lassen und erhält ggf. auch anwaltliche Unterstützung.

    LG
    Marion mit zwei Mädels 04/04 und 05/06

  • warum ist das nicht korrekt?


    Ich hab noch nie gehört, dass jemand einen Auflösungsvertrag unterschreibt ohne Abfindung.


    Warum sollte man das tun? (außer man möchte freiwillig gehen)


    Finde deine Antwort nicht ok Jaelle.... ich geb hier keine unrichtigen Ratschläge. Vor allem bei einem so wichtigen Thema.

    Grüße von Claraluna


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  • Bist Du denn vom Fach? Schon allein die Formulierungen "ich hab noch nie gehört" "so kenne ich das zumindest" gehen von einer eher persönlichen Einschätzung aus und hören sich nicht nach fundiertem Wissen an. Deshalb finde ich meine Antwort durchaus ok.
    Ich verdiene jeden Tag mein Brot mit juristischen Beratungen im Arbeits- und Sozialrecht. Ich weiß also wovon ich rede.
    Und natürlich gibt es Aufhebungsverträge ohne Abfindungen, sogar mehr als mit Abfindungen. Ein Aufhebungsvertrag gewährt nicht automatisch eine Abfindung. Und die Konditionen sind eben NICHT immer besser als bei betriebsbedingten Kündigung.
    Es kann sein, dass der Arbeitgeber etwas anbietet, das muss aber nicht. In der Regel tut er das im Fall einer Betriebsumstrukturierung nur dann, wenn es einen Betriebsrat gibt und ein Sozialplan und Interessensausgleich verhandelt wurde. Dann muss geschaut werden, ob es ein Ranking gibt und ob der Betroffene überhaupt dran wäre, wenn man die objektiven Kriterien der Vereinbarung anwendet.
    Eine Aufhebungsvertrag mit Abfindung kann durchaus unrentabel sein, wenn man bestimmte Kritieren nicht einhält und dann ggf. eine Ruhens- oder Sperrzeit draufhin bekommt, auch bei betriebsbedingter Auflösung.


    Also, liebe Theadstarterin, in Deiner Frage stecken so viel wenns und abers drin und es fehlen noch eine Menge Infos, so daß Euch ein Gang zur juristischen Beratung helfen könnte, hier Klarheit zu bekommen und keine falsche Entscheidung zu treffen, denn man muss auch die sozialrechtlichen Aspekte berücksichtigen, sofern man nicht nahtlos in einen neuen Job startet.
    Alles Gute <3

  • Nur kurz da mobil....warum Jaelle sollte man einen aufhebungsvertrag unterschreibe, wenn der nicht mit einer Abfindung verknüpft ist?
    Das hat ja dann nur Nachteile für den Arbeitnehmer


    Wo und in welcher Branche gibt's denn solche Aufhebungsverträge

    Grüße von Claraluna


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  • Genügend, leider. Und es gibt viel zu viele Arbeitnehmer, die sich überrumpeln lassen und denken, sie MÜSSEN unterschreiben. Oder die vom Arbeitgeber richtiggehend gedrängt werden :(


    Ich plädiere auch für eine fundierte Beratung! Immer!

    Mal bist du die Taube, mal bist du das Denkmal.

  • Möchte noch einwerfen
    - mit einem auflösungsvertrag ist man auch erstmal fürs Arbeitslosengeld gesperrt. So zumindest war das früher mal.
    Welchen Vorteil soll der auflösungsvertrag für deinen Mann haben ?
    LG

    4 Jungs 2006-2013, 2 Hunde und 6 Schildis


    Für immer im #herz : Mani,Yaco,Emma, Fini,Bilbo und Dotti - meine allerbesten 4-Pfoten-Freunde #kerze

    Wir sehen uns irgendwann wieder #herzen


    Eines Tages werde wir alle sterben - aber an allen anderen Tagen nicht #sonne

  • Ich habe zum Beispiel einen solchen (ohne Abfindung) unterschrieben. So konnte ich vorzeitig den Arbeitgeber wechseln.

  • Ja, das ist auch der einzige sinnvolle Grund, der mir einfällt.

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  • @claraluna, diese Frage hatte ich schon beantwortet. Aber Du meine nicht.
    Und einen Rat zu geben, der auf "hab ich ja noch nie gehört oder macht doch keinen Sinn" fußt, finde ich im vorliegenden Fall wirklich fatal.

  • Nein hast du nicht.
    Wie ich oben ebenfalls schrieb und die anderen oben auch sowas macht nur Sinn wenn der Arbeitnehmer früher aus dem Vertrag will. Oder sich etwas zuschulden kommen lassen hat.
    Aber doch nicht um einer betriebsbedingten Kündigung zu entgehen.
    Deine anderen Beispiele hätten mich wirklich sehr interessiert.


    Im Übrigen war ich die erste, die zur juristischen Beratung geraten hat.
    Da hatte ich mich über deinen kurzen Beitrag doch schon sehr gewundert.


    Mich dann hier noch so anzugehen... Na gut. Hoffe du hast in Beratungen einen höflicheren Ton drauf.

    Grüße von Claraluna


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  • Es gibt Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer über den Tisch ziehen und mit falschen Aussagen zum Unterschreiben auch ohne Abfindung im Vertrag drängen. So geschehen bei meiner Mutter. Da wurde mal einfach behauptet, dass man bei einer betriebsbedingten Kündigung eh keine Abfindung bekommt und es sich ja gleich bleibt (und noch mehr nette Sachen)...ohne anwaltlichen Rat der Gewerkschaft wäre eine Menge Geld (40 Arbeitsjahre bei diesem AG!) einfach weg gewesen...

  • Möchte noch einwerfen
    - mit einem auflösungsvertrag ist man auch erstmal fürs Arbeitslosengeld gesperrt. So zumindest war das früher mal.
    Welchen Vorteil soll der auflösungsvertrag für deinen Mann haben ?
    LG

    Nicht grundsätzlich. Wenn es ein Attest vom Arzt gibt, der zur Aufhebung rät, gibt es keine Sperrzeit. Idealerweise vorher bei der Agentur vorlegen und abnicken lassen das Attest.

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  • Ich hatte nach vom Fach gefragt, weil ja z.B. die Möglichkeit besteht, dass Du Juristin in einer Firma bist ohne Mandantschaftserfahrung bist und Dir gar nicht vorstellen kannst, dass es Firmen gibt, die zu Aufhebungsverträgen nötigen, ohne eine Abfindung zu zahlen.
    Ansonsten kennt jeder, der in der Beratungs steckt, solche Fälle durchaus. Wir haben sogar Tarifverträge, die eine 24h Widerrufsklausel für Aufhebungsverträge beinhalten, weil damit sehr viel Schindlunder getrieben wird.
    Und wie gesagt, auch betreffend Sozialrechtsproblematik ist nicht jeder Aufhebungsvertrag mit Abfindung die bessere Wahl.
    Ich fand ich mich durchaus höflich und erklärend, aber das liegt sicher im Auge des Betrachters. Aber keine Sorge, meine Klienten werden sehr nett beraten.

  • Simtur - das ist interessant - welches Attest vom Arzt kann den zu einer Aufhebung raten und damit beim Arbeitsamt den Zahlungsstopp aufheben ?

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