Arbeitszeitgesetz & freiwillige Nichteinhaltung von Pausen - wer kennt sich aus?

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  • Hallo ihr Lieben,


    ich habe mal eine Frage zur Pauseneinhaltung. Als erstes hier der Auszug aus dem Arbeitszeitgesetz. In dem steht:


    "§ 4 Ruhepausen


    Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen."


    Wie ist das zu deuten?
    Was kann/ darf der AG (schlimmstenfalls?) machen, wenn ich - 30-Stunden-Woche, 6 Stunden tägliche Arbeitszeit - 1-2× wöchentlich freiwillig bis zu 30 Minuten/Tag länger arbeite als diese 6 Stunden ohne eine Pause zu machen, weil diese nicht in meinem Zeitmodell vorgesehen ist?
    Was kann im Fall eines Arbeits- oder Wegeunfalls passieren?
    Wird dann der AG belangt oder ich? Würde die BG dann wie sonst auch zahlen oder ist dann etwas anders?
    Kennt sich da jemand aus?


    Danke! #blume

  • Bei uns (öffentlicher Dienst) ist das nicht möglich, unsere Arbeitszeitbögen sind so eingestellt, dass alles, was über 6 Stunden ist, 30 Min aufgeschlagen bekommt.


    Ich muss also kein Mittag machen, kriege aber trotzdem die Zeit abgezogen.

  • Im Dienstplan müssen diese Pausen eingetragen sein - unabhängig davon, ob etwas passiert oder nicht.


    Bei einer Kontrolle durch die Krankenkasse gibt es sonst empfindliche Strafen für den Arbeitsgeber. (Österreichisches Wissen)

    Mit vielen lieben Grüßen von Alexy und dem Rest von hier! 8)




    "Für die Welt bist du irgendjemand, aber für irgendjemand bist du die Welt."
    Erich Fried

  • Also:
    - bei einer Arbeitszeit von 0 - 6 Stunden -> keine Pause einzuhalten
    - bei einer Arbeitszeit von 6 - 9 Stunden -> 30 Minuten gesetzliche Mindestpause
    - bei einer Arbeitszeit > 9 Stunden -> 45 Minuten gesetzliche Mindestpause


    Dein AG muss es ermöglichen, dass Du diese Pausen machen kannst. Er muss die genauen Pausen nicht festlegen (ist in den meisten Branchen auch nicht blich) und er muss Dich nicht zur Einhaltung zwingen.
    Im Falle eines Unfalls passiert gar nichts, denn wenn obiges zutrifft (Du kannst Pause machen), dann hast Du sie virtuell gemacht, und deswegen wird auch keiner belangt. Der AG wird belangt, wenn Du die Pause nicht machen kannst (Fließbandarbeit oder so).


    ABER - wenn Du die Pause tatsächlich durcharbeitest / keine Pause machst, dann hast zu hinsichtlich der kontierten Arbeitszeit die Pause trotzdem gemacht.


    Rechenbeispiele:
    Du arbeitest genau 6 Stunden -> bewertete Arbeitszeit 6 Stunden (von den 30 pro Woche).
    Du arbeitest 6h30 -> bewertete Arbeitszeit = 6 Stunden Arbeit (von den 30 pro Woche) + 30 Minuten Pause
    Du arbeitest 6h15 -> bewertete Arbeitszeit = 5h4 Arbeit (von den 30 pro Woche) + 30 Minuten Pause


    Das letzte Beispiel zeigt die Crux: Indem Du mehr arbeitest, hast Du evtl. tatschlich weniger bewertete Zeit, und die zustzliche Arbeit hast Du verschenkt an Deinen AG.


    In den meisten Fällen ist das unwesentlich und zieht sich irgendwie zurecht - es fällt nur auf, wenn Du mit Stechuhr arbeitest und oder auf Stundenkontingente kommen musst oder so.



    Liebe Grüße,


    Kerstin

    Die beste Vergeltung ist, nicht zu werden wie dein Feind (Marcus Aurelius)

  • Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen und die in strengen Grenzen von diesen Vorschriften.
    In meinem Falle sind es die Apothekenvertretungen: ohne dienstbereite Apothekerin darf eine Apotheke nicht geöffnet sein. Gibts keine Schließzeit über Mittag, bleibt der Urlaubsvertretung nichts anderes übrig, als durchzuarbeiten und selbstverständlich für diese Zeit auch bezahlt zu werden. Für 45 Minuten Pause kann keine zweite Apothekerin "beschafft" werden.
    Der Regelfall darf das allerdings nicht sein.

  • Pause wird hier auch automatisch abgezogen.Ich arbeite nur am WE mehr als 6 Stunden da stünde mir dann eine Pause zu.Nehmen kann ich die meist nicht da ich Kinder betreuen muss und mich in den meisten Fällen keiner ablösen kann.Wir lösen das nun so dass wir bis 14:30 im Plan stehen aber um 14 Uhr gehen.

  • Ich hab das anders verstanden und zwar, dass sie eine Pause von 30 min machen möchte (und diese Zeit entsprechend an die Arbeitszeit anhängen würde), obwohl sie ihr mit 30 vereinbarten Wochenstunden nicht zusteht. Und ja, wenn das dem AG nicht passt, dann kann er das verbieten, du hast eben unter 6h tägl. Arbeitszeit keinen Anspruch darauf.
    Auswirkungen auf die Versicherung hat das aber denke ich nicht, bin aber nicht sicher.

  • Ich hab es anders verstanden thumbelina. Ich denke es geht ihr darum, dass sie 1 bis 2 mal wöchentlich ne halbe Stunde länger arbeiten will (um Überstunden zu machen oder was fertig zu kriegen oder so) und dann aber rechtlich abgesichert zu sein wenn ihr dann auf dem Nachhauseweg was passiert. Sie hat Angst, dass sie Versicherung nicht zahlt, weil sie es durch fehlende (aber nötige) pause selbstverschuldet hat sozusagen. Oder ob sie trotzdem ganz normal versichert ist und weder sie noch der Arbeitgeber belangt werden kann.

  • ich kenne die Antwort leider nicht. Ich hatte so eine ähnliche Frage Gestellt als ich schwanger war und mehr arbeiten wollte. Aber das mir niemand beantworten können/wollen damals in der Personalabteilung...

  • Bei uns wie die Pause automatisch abgezogen, so wie @Kerstin_Pfalz schrieb, nur bei 6h15min gearbeitet werden nur 15 min Pause abgezogen. Alles über 6h ist Pause bis 6,5h, ab da läuft die Arbeitszeit weiter.

    ist bei uns auch so. Und ich find es voll doof, weil oft genau nach 6h noch "schnell" jemand was braucht und dann hab ich keine Pause gemacht, arbeite aber eine halbe Stunde gratis.


    Aber: wenn ich das Betriebsgelände verlasse, muss ich aus- und wieder einstempeln. Und dann wird mir auf einmal keine Pause mehr abgezogen, auch wenn ich nur 10 Minuten draußen war. Kann mir das wer erklären?

  • Panema das ist bei mir auch so, bei mir reicht quasi eine Minute "Stempelpause" aus um nach 6 Stunden nix abgezogen zu bekommen. Ist ne Systemeinstellung...

  • Danke euch für die Antworten!


    Es ist genau wie Sonnenschein schreibt:

    Ich hab es anders verstanden thumbelina. Ich denke es geht ihr darum, dass sie 1 bis 2 mal wöchentlich ne halbe Stunde länger arbeiten will (um Überstunden zu machen oder was fertig zu kriegen oder so) und dann aber rechtlich abgesichert zu sein wenn ihr dann auf dem Nachhauseweg was passiert. Sie hat Angst, dass sie Versicherung nicht zahlt, weil sie es durch fehlende (aber nötige) pause selbstverschuldet hat sozusagen. Oder ob sie trotzdem ganz normal versichert ist und weder sie noch der Arbeitgeber belangt werden kann.


    Bei uns ist es so, dass das System nicht automatisch Zeit abzieht. Wenn ich nach 6 h 10 min ausstempele, habe ich de facto 6 h 10 min gearbeitet usw.
    Auch richtet man sich danach, dass eine Pause nicht an die Arbeitszeit "drangehängt" werden darf.
    Automatisches Abziehen geht lt unserer Personalabteilung nicht.


    Ich habe letztens von recht hoher Stelle den Hinweis bekommen, dass ich das bitte im Griff haben soll. Klare Erwartung ist, dass ich max. ein paar Minuten über die 6 h kommen darf, wenn ich keine Pause mache. Ich denke, dass man diese paar Minuten als das "Ankommen" am Schreibtisch etc vor dem eigentlichen Arbeitsbeginn erklären kann.
    Ich weiß auch, dass diese BG-Unfallbögen alles ganz schön genau aufnehmen und sehr wohl zwischen Ankunft am Arbeitsplatz und Arbeitsbeginn unterscheiden. Von daher kann das daher rühren.


    Die Frage hat aber auch nicht nur versicherungstechnischen, sondern auch arbeitsrechtlichen Hintergrund. Ich habe sogar gerüchteweise gehört, dass in anderen Unternehmen die Mitarbeiter abgemahnt werden, wenn sie länger als 6h ohne Pause arbeiten. Ist so etwas rechtens????
    Sowas ist mir zwar bei uns noch nicht untergekommen, trotzdem ist mir manchmal mulmig, wenn ich nach einer bestimmten Arbeitszeit das Unternehmen verlasse. Und da wüsste ich einfach gern, ob ich da nicht doch falsch informiert bin.


    Aber wenn ich so überlege, gibt es bei uns im Unternehmen einige, die gern die Pause durcharbeiten würden und dafür früher Feierabend machen möchten. Das wird durch die Bank weg verweigert, da wäre das allein wegen der Gleichberechtigung blöd, wenn ich das einfach so dürfte.


    Nur interessiert mich trotzdem die Auslegung der rechtlichen Grundlage dazu.

  • Also in meinem Unternehmen war das anders. Es gibt ja auch die 10h Regelung, die wurde in manchen Abteilungen regelmäßig überschritten. Am Ende mussten die Abteilungsleiter (vom Arbeitsgericht dazu verdonnert) aus ihrer privaten Kasse dafür eine recht hohe Strafe bezahlen. Seitdem werden die MA regelmäßig ermahnt sich an die Zeiten zu halten.

  • Ja, eine Abmahnung wegen nicht eingehaltener Pausen ist rechtens.


    Das liegt aber nicht primär am Arbeitszeitgesetz, sondern an der Mitwirkungsflicht des Arbeitnehmers, seine Gesundheit und Arbeitskraft zu erhalten - und dazu bedarf es der Erholungspausen.


    LG,


    Kerstin

    Die beste Vergeltung ist, nicht zu werden wie dein Feind (Marcus Aurelius)

  • Die Einhaltung wird in Deutschland durch den Zoll kontrolliert und es gibt empfindliche Strafen für den AG. Bei einem Wegeunfall mußte ich auf dem Unfallbogen die genaue Arbeitszeiten eintragen. Ich denke schon, dass das Auswirkungen auf die Leistung haben kann.

  • ??


    Durch den Zoll überwacht werden die Arbeitszeiten und die Ruhezeiten (also die arbeitsfreie Zeit zwischen den Schichten) aber doch nicht die untertätigen Pausenzeiten?


    Sh. auch https://www.zoll.de/DE/Fachthe…stige-pflichten_node.html ;
    Die Arbeitszeitaufzeichnungen sind nicht an eine bestimmte Form gebunden und können sowohl elektronisch als auch schriftlich geführt werden. Lediglich Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind zu erfassen, nicht jedoch die exakte Lage und Dauer der einzelnen Pausen.


    Für den Wegeunfall dürfte es wesentlich gewesen sein, dass die gesetzliche maximale Arbeitszeit nicht überschritten wurde, und die Arbeitszeit ist eben
    (Zeit_bis - Zeit_von) - Pausenzeiten.


    Aber ob diese Pause tatschlich oder virtuell gemacht wurde...


    Liebe Grüße,


    Kerstin

    Die beste Vergeltung ist, nicht zu werden wie dein Feind (Marcus Aurelius)

  • Genau. Ob Pause oder nicht muss ich nirgends vermerken.Wenn ich aber mal was selten vorkommt die Ruhezeit nicht einhalten kann ändere ich meine Zeiten auf dem Dienstplan so das es passt.Dann habe ich eben statt von 14-22 Uhr von 13-21 gearbeitet um am nächsten Tag um 6 kommen zu können.Passiert selten kommt aber vor.