(kein) Internet in Ausweichwohnung

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  • Hallo,


    Ich muss mal auf hohem Niveau jammern.


    Unsere Wohnblock wird gerade umfassend saniert (Fahrstühle angebaut, Balkons größer, Keller neu, Strangsanierung usw.). Im Herbst wird sie durch die Strangsanierung ca. drei Wochen unbenutzbar und wir bekommen für die Zeit eine möbilierte Ausweichwohnung gestellt. Bzw. zwei, eine Dreiraum und noch eine Einraum, weil wir so viele Leute sind. In diesen Wohnungen gibt es kein WLAN.

    Und mich stört das. Ich werde dann im Wochenbett und viel zu Hause sein und würde eigentlich schon recht gerne weiterhin per Whatsup kommunizieren, emails lesen/verschicken, im Forum rumsurfen usw. Zudem schauen wir mit einem Kleinkind (und dann noch einem Baby) nie normal fern, wenn dann nur per Mediathek zu unseren eigenen Zeiten.

    Das ist alles nicht lebensnotwendig, aber doch schon eine Einschränkung.

    Der Vermieter fühlt sich nicht zuständig.


    Man hat sicher keinen "Anspruch auf Internet" oder? Wißt ihr etwas? Könnte ich z.B. die Kosten für so einen Surfstick oder zusätzlich entsehende Handy-Internet-Kosten geltend machen, oder hab ich einfach Pech gehabt?


    Viele Grüße, Seda

  • Der Vermieter stellt natürlich das WLAN nicht selber, aber er sagt einfach, es gäbe dort kein WLAN / Internet und er sei nicht zuständig.

    Er verweist wie Du auf den Telefonanbieter. Mein jetziger Anbieter sagt ihn geht nur der jetzige Anschluß was an.

    Für die andere Wohnung selbst was zu organisieren für drei Wochen halte ich mit einem regulären Anbieter für nicht machbar (Kosten, Organisation), daher wenn dann die Notlösung Surfstick / Handyflat.

    Mir geht es um dies Kosten von sowas, muss ich das selber tragen oder kann ich das irgendwie zurück fordern.

  • Generell besteht das Recht auf einen geeigneten Internetzugang heutzutage (gleichwertig mit dem Recht auf TV - GEZ Erlass bei zu geringem Einkommen, keine Pfändung einfacher TV Empfangsgeräte ect.). Dabei geht es aber um den Zugang und nicht die Bereitstellung.

    Konkret heisst das, dass ihr euch diesen theoretisch vorhandenen Zugang einrichten (und bezahlen) müsst. Vielleicht macht es euer Anbieter in der neuen Wohnung möglich den Router für die Zeit mitzunehmen und sie schalten die Leitung dort für die Zeit frei. Der Vermieter hat damit tatsächlich erstmal nichts zu tun, wenn Internet/W-LAN nicht Bestandteil des Mietvertrags der alten Wohnung ist.

    ~*~ Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem. ~*~


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  • zu langsam...

    Kosten: Bekommt ihr nur eine Ausweichwohnung oder auch eine Mietminderung? Ich denke da hättet ihr Verhandlungsspielraum hinsichtlich des nicht nutzen könnens eures Internetvertrags.

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  • Ah Danke, da frag ich mal beim jetzigen Anbieter nach, ob das geht, den Router mitzunehmen und dort frei zu schalten.


    Wir bekommen nach Beendigung der Gesamtbaumaßnahme (die geht von April bis November) eine Entschädigung in noch unbekannter Höhe, da ist wohl Ausweichwohnung, Mietminderung usw. abgedeckt.


    LG Seda

  • Was steht denn in eurem Mietvertrag? Ich gehe mal davon aus, dass ihr nicht für die Bereitstellung eines Internetzugangs Miete mitzahlt. Meiner laienhaften Einschätzung nach habt ihr dann auch kein Anrecht auf Bereitstellung eines Internetzugangs in der Ausweichwohnung. Kannst dich ja beim Mieterverein absichern. Seid ihr da Mitglied? Würde ich schon wegen der ganzen Sanierungssache werden, falls da irgendwas schief geht, sich verzögert o.a..

  • naja, die maßnahme wurde euch ja aufgedrückt, ich nehme an, ihr konntet nicht nein sagen, oder? und sie verhindert, dass ihr euren regulären anschluss nutzen könnt, den ihr ja weiter bezahlt. also ich sehe da massig verhandlungsspielraum, wenn man über eine rechtsvertretung geht und druck macht.


    reguläre miete wird nach dem umbau sicher auch erhöht. ihr wisst hoffentlich schon, wie viel?


    und dass ihr die höhe der entschädigung nicht kennt, finde ich recht skandalös.

  • Ich denke der Vermieter wird sich auf die Entschädigungszahlung beziehen und dass eine (zwei!) angemessene Ersatzwohnungen gestellt werden. Aus meiner Sicht ist damit der Verhandlungsspielraum gegenüber dem Vermieter ausgeschöpft. Es ist aber tatsächlich ganz schön mies, dass ihr nicht wisst wie hoch diese Zahlung sein wird. Da würde ich nachfragen mit dem Argument, dass diese ja alle Kosten und eurer Aufwand abdecken muss.

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  • ich hätte mich mit dem ganzen prozess (ausweichwohnung...) gar nicht einverstanden erklärt ohne zu wissen, wie hoch die entschädigung sein wird.


    mir kommt das vorgehen auch recht dreist vor, aber das ist es ja nicht selten.


    hat sich da niemand im haus gewehrt? das wird doch ein grösserer block sein.

  • Hallo,

    Im jetzigen Mietvertrag ist Internet nicht enthalten, das regelt wie üblich jeder selber.

    Ich hab jetzt noch mal ein bißchen gegoogelt, ich glaube es wird dann wirklich auf so einen Surfstick hinauslaufen, die sind ja durchaus bezahlbar (auch wenn wir es selber bezahlen).

    Ich hatte mich hat nur geärgert, weil das als so selbstverständlich dargestellt wird, daß man dann "halt mal drei Wochen ohne Internet auskommen muss" (seitens des Vermieters), und weil unserer richtiger Anschluß ja bezahlt und nicht genutzt weiter läuft.



    Zu den anderen Einwänden, es ist eine große Wohnungsgenossenschaft mit viel Bestand, von der Sanierung betroffen sind zwei Blocks mit je 3 Eingängen mit je 15 Wohnungen, also ziemliche viele Leute. Die Genossenschaft hat diese Art Sanierung schon mehrfach durchführen lassen und macht das insgesamt auch ziemlich professionell (bisher sehr genaue Einhaltung aller Zeitpläne usw.).

    Sie sagen, bei allen bisherigen Sanierungen seien immer alle Mieter zufrieden mit der Entschädigung gewesen - und es wurde mehrfach darum gebeten, auf eigenständige Mietminderung zu verzichten, eben weil die Entschädigung wohl bisher immer für alle in Ordnung war.

    Wir sind jetzt einfach mal davon ausgegangen, daß das stimmt und wollten nicht querulieren.

    Man musste eine Einverständniserklärung für die Sanierung unterschreiben, wobei eine Verweigerung einer Kündigung gleichgekommen wäre, da es um notwendige Moderisierungsmaßnahmen geht, die so oder so durchgeführt werden müssten.


    Würdet Ihr das skeptischer sehen mit der Entschädigung? Ich glaub eine Summe krieg ich aus denen nicht raus.

    Rückwirkend Miete mindern geht ja dann sicherlich nicht.


    Danke, Seda

  • Hinsichtlich des Anlasses (Frage zum Internet) würde ich nochmal nach einen Bereich fragen in dem die Entschädigung zu erwarten ist. ... vielleicht ein Minimal- und ein Maximalbetrag, mit dem Argument dass ihr euer Haushaltsbuget ja auch planen müsst für diese Zeit.

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  • Hört sich doch ganz gut an mit der Planung seitens der Genossenschaft, da würde ich einfach vertrauen dass das schon läuft. Und ich glaube mich würde das mit dem Internet am allerwenigsten stören ehrlich gesagt. Umzug und fremde Umgebung im Wochenbett fänd ich viel schlimmer. Also Timing ist für Euch einfach blöd, oder?

    Fürs Internet würd ich auch nichts extra kaufen, sondern das Smartphone als W-Lan-Hotspot einrichten. Eventuell Datenvolumen dazubuchen.

    Ihr könntet auch eventuelle Nachbarn der Ausweichwohnung fragen ob ihr deren WLan mitnutzen könnt.

  • stimmt. wenn da mehrere leute in ausweichwohnungen sind, gibts vielleicht eine gemeinsame technische lösung.


    genossenschaft lässt auf jeden fall hoffen, dass es fairer abläuft als bei den grossen investoren-objekten.

  • Ich würde das mit der Entschädigung entspannt sehen - es gibt durch die Rechtsprechung ja schon Vorgaben, wie hoch solche Entschädigungen sein müssen, um im Zweifel gerichtsfest zu sein - der Klageweg steht einem ja immer offen;)

    Zum Internet würde ich auch für drei Wochen auf das Handy ausweichen - bei drei Wochen sind die Kosten da sehr überschaubar - mein altes prepaidhandy ohne Vertrag bietet für 1 Euro pro Tag genügend datenvolumen um surfen und co zu finanzieren - und das ist preislich sicher die Obergrenze - das wären dann 21 Euro ;)

  • Umzug und fremde Umgebung im Wochenbett fänd ich viel schlimmer. Also Timing ist für Euch einfach blöd, oder?

    Ja, das Timing ist blöd, aber lieber im Wochenbett als um die (evtl.) Hausgeburt herum!

    Notfalls kann ich ich immer noch bei meiner Mutter einquartieren.


    wenn da mehrere leute in ausweichwohnungen sind

    Die sind leider ziemlich verteilt über die Stadt.

  • Aber dann gibts ja Leute/Nachbarn, die da schon lange wohnen, vermutlich haben die ein WLAN, in dass sie Euch reinlassen können.

    Inzwischen ist das meines Wissens haftungsrechtlich ja auch nicht mehr problematisch.

    Einfach mal klingeln, vorstellen und vorsichtig anfragen.

  • Bei welchem Anbieter bist Du? Wir sind bei Kabel Deutschland bzw Vodafone und da kann man für 5€ zusätzlich zum normalen Vertrag insg. 3 Hotspotzugänge bekommen für alle Vodafone Homebox und Hotspots, in größeren Städten ist die Abdeckung damit recht gut. Jeder Zugang für ein Gerät.