was sagt denn eigentlich die versicherungsszene zum helmthema?
Ein Autofahrer verursacht einen Unfall, bei dem ein Radfahrer zu Schaden kommt. Mit Helm ist der (anzunehmende) schaden gering, ohne eine schwere Hirnschädigung. Kriegt der Radfahrer dann eine Mitschuld und die Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung des Autofahrers zahlen nur wenig?
Es gab vor zwei Jahren oder so ein vielbeachtetes Gerichtsurteil, bei dem einer Radfahrerin eine Teilschuld bekam, weil sie keinen Helm trug, obwohl der Unfall eindeutig vom Autofahrer verursacht wurde. Dieses Urteil wurde aber von einer höheren Instanz revidiert. => Die Rechtslage in Deutschland ist eindeutig - es gibt keine, auch keine indirekte Helmpflicht.