Trennung - Wechselmodell - Was ist zu beachten?

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    • Geburtsjahr:


      Staatsangehörigkeit: deutsch


      Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang:


      Nettoeinkommen monatlich:


      Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: 2011


      Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? Ja


      Bei getrennt lebenden Eltern:


      Das Kind/Die Kinder leben bei: Wechselmodell


      Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt:


      Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei? Beide


      Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe?


      Eheschließung im Jahr: unverheiratet


      Trennung im Jahr:


      Ehevertrag:


      Meine Frage:

    Es geht nicht um mich, sondern um meinen Bruder. Seine Freundin zieht aus, beide streben das Wechselmodell für den gemeinsamen Sohn an. Sorgerecht haben auch beide. Nun hat die Freundin den Sohn einfach, ohne das mit meinem Bruder zu besprechen, den Sohn auf ihre Adresse umgemeldet. Darf sie das so einfach?

    Was gibt es bei der Trennung noch zu beachten? Sollte etwas schriftlich festgehalten werden? Das Ganze soll natürlich möglichst friedlich ablaufen, aber mein Bruder möchte seine Rechte und Pflichten kennen, damit er da auf der sicheren Seite ist.

  • Liebe Fragestellerin!


    Es erstaunt mich, dass die Ummeldung ohne schriftliche Einwilligung des Vaters funktioniert hat, das dürfte eigentlich nicht möglich sein. Hier könnte man bei der Meldebehörde nach dem Vorgang fragen.


    Im Sorgerecht steckt das Aufenthaltsbestimmungsrecht, d.h. bei geteiltem Sorgerecht müssen über den Aufenthalt beide Eltern entscheiden, wenn keine Einigung erzielt wird, müsste das Familiengericht entscheiden.


    Ich vermute als Motiv hinter der Ummeldung u.a. den Kindergeldbezug.


    Beim Wechselmodell, also ca. 50/50 Aufenthalt des Kindes bei beiden Eltern schuldet kein Elternteil dem anderen die Zahlung von Barunterhalt für das Kind, auch ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt eines Elternteils scheidet dann aus.


    Es ist sinnvoll die getroffenen Vereinbarungen schriftlich zu fixieren, unter den nachfolgenden Links findet man ein Beispiel zu einer solchen Vereinbarung


    - für kooperative Eltern


    http://www.elternvereinbarung.…Wechselmodell_einfach.pdf


    - für weniger kooperative Eltern


    http://www.elternvereinbarung.de/pdfs/Wechselmodell2.pdf


    Das sind gute Leitfäden, um alle erforderlichen Themen abzudecken.


    Wenn sich die Einigung schwierig gestaltet, könnte man beim zuständigen Jugendamt anfragen, ob sie eine Mediation anbieten oder eine Anwältin/ einen Anwalt mit einer Mediation beauftragen (das ist eine Zusatzausbildung, die dann auch entsprechend angegeben ist, z.B. auf der Homepage).


    Sollte man sich zunächst gar nicht einigen können, kann man auch überlegen, mit einem Antrag beim Familiengericht das Wechselmodell herbeizuführen, alternativ die Festlegung des Lebensmittelpunktes beim Vater beantragen.


    Wenn noch weitere Fragen bestehen, bitte ich um Rückmeldung.


    Beste Grüße

    Bettina Simon