Wer haftet für kaputtes Schuleigentum?

Liebe interessierte Neu-Rabeneltern,

wenn Ihr Euch für das Forum registrieren möchtet, schickt uns bitte eine Mail an kontakt@rabeneltern.org mit eurem Wunschnickname.
Auch bei Fragen erreicht ihr uns unter der obigen Mail-Adresse.

Herzliche Grüße
das Team von Rabeneltern.org
  • Guten Morgen,


    ebend rief die Schule an, mein Sohn (13) hat heute morgen den Schul TV kaputt gemacht und ich soll umgehend für Ersatz sorgen.


    Es ein alter, riesiger Röhren TV . Also auch sehr schwer. Das Teil steht ungesichert! auf einem Rollwagen. Da ist er natürlich auch runtergefallen. Mein Sohn wäre nicht vorsichtig genug gewesen.


    In der Regeln komme ich natürlich für Schäden auf die meine Kinder verursachen. Aber nö, irgendwie seh ich das diesmal nicht ein. Wenn sie mein Kind alleine losschicken das riesen Ungetüm zu holen muss ich damit gerechnet werden. Auch wenn er nicht vorsichtig genug war.#


    Und einen uralten Röhren TV brauch ich doch garnicht der versicherung melden. Vieleicht habt ihr ein bisschen Input für mich.


    Liebe Grüße

  • War er grob fahrlässig? Gar mutwillig?


    Er ist 13.... Beschränkt haftbar....


    Ich würde mich zurücklehnen! Sagen, dass Ihr das nicht erstattet! Weil nicht fahrlässig.... Die Schule soll das über deren Versicherung erstatten lassen...

    "Wenn Dein Leben schwerer geworden ist, bist Du vielleicht ein Level aufgestiegen?!"

    • Offizieller Beitrag

    So ein altes Teil kriegt man wahrscheinlich umsonst fuer Selbstabholer, oder beim naechsten Sperrmuell.


    Ansonsten kenne ich mich mit Versicherung und Schulfaehigkeit nicht aus.

    "C'est ici que l'aventure se mêle au vent de la mer."

    Pierre Marc Orlan


    If something won't matter in 5 years, don't waste more than 5 minutes worrying about it now.

  • ich finde nur schon die Vorgehensweise der Schule merkwürdig. Also das Ding ist heute kaputt gegangen und danach wirst du gleich angerufen, damit du SOFORT einen Ersatz besorgst?#blink Erwarten die etwa, dass du gleich ins nächste Geschäft rennst und noch vor dem Mittag ein neues Gerät vorbeibringst?#confused Wenn du für Ersatz sorgen müsstest (was ich nicht glaube), dann wäre zumindest ein Gespräch mit Lehrerin, Schulleitung, Sohn und dir angesagt um überhaupt zu klären, wie es passiert ist.

  • Ich kenne mich mit den rechtlichen Fragen leider nicht aus. Aber ich überlege schon die ganze Zeit, was wohl gewesen wäre, wenn er das riesen Monstrum abbekommen hätte?!? Das muss doch irgendwie gesichert sein #eek

    J. *7/2009 L. *1/2012 M. *8/2016

    Sie haben gewonnen: Brokkoli n015.gif

    "so gut wie es früher war, ist es früher nie gewesen" Hermann van Veen

  • Ich würd mir erstmal anhören, was dein Sohn dazu sagt. Hört sich echt gefährlich an, wenn so ein schweres Teil da runterfällt, kann mir kam vorstellen, dass das einfach so passieren kann.

    So ein altes Teil kriegt man wahrscheinlich umsonst fuer Selbstabholer, oder beim naechsten Sperrmuell.

    Hab ich auch grad gedacht.

    Wenn er selbst der Meinung ist, da was falsch gemacht zu haben würd ich mit ihm zusammen so einen alten Röhrenmonitor irgendwo von geschenkt organisieren.

  • 1. Soll die Schule froh sein, dass deinem Sohn nichts passiert ist.


    2. Ist dein Sohn offensichtlich dazu aufgefordert wurden, den Fernseher zu holen. Also hat die Lehrkraft ihre Aufgabe und Verantwortung versucht weiterzu geben.

    Es war also nicht unerlaubt, dass er am TV war .


    3. Ist die Frage, ob der Transport des TVs auf dem Wagen überhaupt zulässig ist (auch wenn er Räder hat heißt es nicht, dass er zum überwinden von längeren Strecken gedacht ist - Stichwort Transportsicherung).


    4. Wäredie Lehrerin bei sowas über AGHaftpflicht abgesichert.

    Dein Sohn, der die Aufgabe der Lehrerin übertragen bekommen hat, muss somit auch versichert sein.


    Also kurz: nicht zahlen.

    Schriftlich darlegen warum nicht.

    Liebe Grüße
    Martina


    Tochter 05/2004
    Sohn 04/2015

    Tochter 01/2019

  • Ich würde antworten, ich kläre das mit der Versicherung.

    Dann bei der Versicherung anrufen. Ich vermute, dass die das nicht übernehmen.

    Mein Sohn hat mal versehentlich die Sonnenbrille eines Bekannten kaputtgemacht, die lag auf dem Boden auf der Picknickdecke (ist auch egal).

    Jedenfalls war die Frage der Versicherungsdame "Was hat Ihr Sohn denn falsch gemacht?" Und die Antwort war, eigentlich nichts.

    Hat Dein Sohn beim Schieben den Fernseher vom Rollwagen runtergeschoben? Das kann bei so blöden Rollwagen halt passieren.

    (Und dann noch so ein altes Röhrending...)

    LG S.

  • Da wir eine Privathaftpflichtversicherung haben, würde ich mir von der Schule eine Schadensmeldung geben lassen und das ganze der Versicherung melden. Wenn die bezahlt - gut, wenn nicht, wird sie das auch begründen und diese Begründung würde ich der Schule weiterleiten.

    Selbst bezahlen würde ich nur, wenn mein Kind den Fernseher eigenhändig und mutwillig aus dem Fenster geschmissen hätte.

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

  • Da wir eine Privathaftpflichtversicherung haben, würde ich mir von der Schule eine Schadensmeldung geben lassen und das ganze der Versicherung melden. Wenn die bezahlt - gut, wenn nicht, wird sie das auch begründen und diese Begründung würde ich der Schule weiterleiten.

    Selbst bezahlen würde ich nur, wenn mein Kind den Fernseher eigenhändig und mutwillig aus dem Fenster geschmissen hätte.

    So meinte ich das. (Ich konnte es nur nicht so gut ausdrücken.)

  • Ich würde erstmal vom Kind den Hergang schildern lassen. Mit dem Wissen dann die Schulleitung ansprechen mit der Frage wie es denn geregelt wäre wenn dem Lehrer das Missgeschick passiert wäre, ob der es auch aus der Privatschatulle zahlen müsste?

    Meiner Meinung nach ist es ein Versuch sich einen neuen Fernseher auf Kosten deiner Versicherung zu beschaffen.

    Lass dir schildern ob das teil anständig gesichert war, oder ob die Schule womöglich dein Kind gefährdet hat indem es ihm die Aufgabe gegeben hat einen nicht adäquat gesicherten schweren Fernseher zu transportieren.

    Aber um das wirklich beurteilen zu können muss man auch wissen was genau passiert ist

    Schoko

    Schokojunkie mit Töchtern (5/07 und7/09)

  • Meine Lehrerinnen Schwester meint , dass die Verantwortung letztendlich immer bei der Lehrkraft liegt, wenn sie ihm also zugetraut hat ,den Rollwagen zu schiebe, ist sie auch verantwortlich.

    Es kann natürlich anders sein , wenn er den Wagen ohne ihr Einverständnis geholt hat oder das Gerät mit voller Absicht runtergestoßen hat.


    Ach ja, hier steht ein Röhrenfernseher rum , der demnächst auf den Sperrmüll landet.

  • hier steht ein Röhrenfernseher rum , der demnächst auf den Sperrmüll landet.

    :D . Ich würde mich auch über die Schule ärgern, zumindest eine schriftliche Schadensmeldung mit Hergang braucht es. Zahlen würde ich so auch nicht, höchstens der Versicherung, so vorhanden, melden.

  • Ich würde mir das wohl mal vor Ort angucken wollen. Wenn die Schule das schon zig Jahre so macht und das immer so funktioniert hat, muss ja irgendwas schief gegangen sein.... Und da würde ich wissen wollen, ob mein Kind zu grob war oder ob die Rollräder z.B. mittlerweile blockieren und es so dazu kam.


    So oder so wird eure Haftpflichtversicherung nur den Zeitwert übernehmen und der ist wahrscheinlich nicht gerade viel für so ein olles, altes Ding.

    Von daher wäre ein geschenkter, alter Fernseher irgendwoher vermutlich die bessere Variante.


    Mit dem Alter deines Sohnes hat das hier, glaube ich, nichts zu tun. Haftbar ist man auch schon vor 12 Jahren, sobald man einsichtig genug ist. Das hat mich neulich mal sehr schockiert, weil ein 11 Jähriger haften musste für einen Unfall, den er mit dem Fahrrad verursacht hat. Anders sieht es nur mit dem Strafrecht aus, aber das ist ja ne andere Geschichte.


    Ärgerlich finde ich immer diese Art der Kommunikation. Dieser Tonfall ist es doch, der einen innerlich sofort auf Konfrontation gehen lässt. Dabei sollte doch gerade die Schule auch an einer Lösung interessiert sein und die ist nun mal bei so uralten Gegenständen immer schwierig.

    LG Miriam mit 2 Jungs (2004 und 2006)

  • Die Schule soll froh sein, dass deinem Sohn dass Ding nicht auf den Fuß gefallen ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Transport von so einem Ding auf einem Rollwagen überhaupt zulässig ist.


    Er hat im Auftrag gehandelt und ist somit m. E. sowieso nicht haftbar zu machen. Das Verhalten der Schule finde ich kackendreist.