Urlaubsanspruch

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  • Hallo,


    ich habe mal wieder eine Frage zum Thema Urlaubsanspruch #rolleyes


    aaalso: wenn ich zum 1.4. in den Arbeitsvertrag eintrete und 24 Tage Urlaub habe. Habe ich dann nach Erfüllung der Wartezeit von 6 Monaten Anspruch auf den ganzen anteiligen Urlaub (8/12 von 24) oder auf den ganzen Jahresurlaub (24).


    Das habe ich gefunden, aber es kommt mir so sehr regenbogenglitzereinhorn vor:


    "Ein Arbeitnehmer hat nach § 4 BurlG einen Anspruch auf den vollen Urlaub nach einer Wartezeit von sechs Monaten, wenn er in der ersten Jahreshälfte eingestellt wurde. Das bedeutet, dass nach Ihrem Beispiel ein Arbeitnehmer, der am 1. Juni eingestellt worden ist, einen Anspruch von 28 Werktagen Urlaub ab dem 1. Dezember hat."


    Ich stolpere darüber, weil ich an anderer Stelle gelesen hatte, dass ein AN eben nicht den vollen Jahresurlaub erhalten hatte, trotz Erfüllung der Wartezeit, mit der Begründung, dass er ja in der ersten Jahreshälfte aus einem anderen Vertrag bereits x/12 Jahresurlaub erhalten hatte.


    In meinem Vertrag steht außerdem, dass der Urlaub i Jahr des Eintritts anteilig gewährt wird.


    Was meint ihr?

  • Wenn du bei deinem alten AGschon anteilig Urlaub hattest, steht dir beim neuen AG auch nuf anteilig Urlaub zu in dem Fall 16Tage.

    Wenn dein alter AG dir keinen Urlaub gewährt hat, bekommst du vollen Urlaub.

    Hier 24Tage. Dazu deinem neuen AG einfach ein Schreiben des alten AGvorlegen.

    Komnst du aus der Elternzeit, dann einfach nachweisen.

  • ja, stimmt, das regelt aber Paragraph 6 (habe jetzt nochmal selber geschaut):


    § 6
    Ausschluß von Doppelansprüchen

    (1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.
    (2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.




    #gruebel Bedeutet das nicht im Umkehrschluss, dass, wenn ich in dem Vertrag bis einschl. März einen höheren Urlaubsanspruch hatte und diesen auch in Anspruch genommen hatte, dieser dann im neuen Verhältnis negativ verrechnet werden kann?

  • Das muss auf die Zeiträume umgelegt werden. Also 3 Monate 30 Tage Jahresurlaub und 9 Monate 24 Tage Jahresurlaub machen einen Gesamtanspruch von 25,5 Tagen


    Für den Fall, daß bei den Arbeitsverhältnissen unterschiedliche Urlaubsansprüche auf Jahr gerechnet bestehen, findet eine Anrechnung nach dem Quotelungsprinzip statt. Der Arbeitnehmer erhält von seinem bisherigen Arbeitgeber eine Bescheinigung über den gewährten oder abgegoltenen Urlaub. Diese erlaubt dem neuen Arbeitgeber die Beurteilung, in welchem Umfange noch ein Urlaubsanspruch unter dem neuen Arbeitsverhältnis für das betreffende Kalenderjahr erwächst. Unberücksichtigt bleibt bei dieser Anrechnung Urlaub, welcher vom alten Arbeitgeber aus dem Vorjahr übertragen wurd

    Kāhore taku toa i te toa takitahi, he toa takitini #knuddel


    Walks by sin too slowly.