Befristeter Vertrag nach Teilzeitgesetz und kein Urlaub?

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  • Hi,


    heute hab ich nun endlich meinen Arbeitsvertrag bekommen. Ich bin seit März dort beschäftigt. #blink

    So. Der Vertrag ist nach dem TzBfG, befristet auf ein Jahr, ohne sachlichen Grund. Wöchentliche Arbeitszeit ist 11,75 h, im Durchschnitt 50,9 h im Monat mit Arbeitszeitkonto, Mindestlohn. Soweit scheint mir das ok, außer dass mir die Befristung ein Rätsel ist. Die Arbeitswoche beträgt 7 Tage. Ich werde flexibel 2-4 Tage eingesetzt.

    Jetzt kommt der Absatz mit dem Urlaub: Der Arbeitnehmer hat tarifvertraglich geregelt pro Kalenderjahr --- Werktage Urlaub. Da steht tatsächlich ein Strich!

    Soll das jetzt heißen, per Arbeitsvertrag wird mein Urlaubsanspruch ausgehebelt? Auf meinen Lohnzettel steht in der Zeile für den Resturlaub auch immer 0 bisher. Soll das heißen, ich muss jetzt wie vor 10 Jahren im Minijob jeden freien Tag rausarbeiten? Eigentlich dachte ich, die gesetzlichen Vorgaben hätten sich geändert. Es wird sich wohl im August auf dem Lohnzettel zeigen, denn für Juli habe ich mir 4 Tage (!) Urlaub erbeten.

  • Auch in Teilzeit hast du Urlaubsanspruch, und zwar abhängig von deinen Arbeitstagen, nicht den Stunden. Wegen dem Strich würde ich mal bei der Personalleitung nachfragen. Es könnte ja sein, dass es wegen deiner unregelmäßigen Arbeitstage einfach nicht eingetragen wurde.


    Für die genaue Berechnung der Urlaubstage: http://www.personal-erfolg.de/…erechnen-sie-ihn-korrekt/

    aber da wird vom Jahresdurchschnitt ausgegangen, das ist im ersten Jahr natürlich erstmal nicht so hilfreich.

    Kāhore taku toa i te toa takitahi, he toa takitini #knuddel


    Walks by sin too slowly.


    • Offizieller Beitrag

    Ich arbeite auch 3 - 4 Tage in der Woche. Da funktioniert das nicht mit urlaubstagen und muss kompliziert berechnet werden.

    Bei mir steht da sinngemäß 'urlaub gemäß gesetz im Umfang der tatsächli hen Arbeitszeit'

  • aber da wird vom Jahresdurchschnitt ausgegangen, das ist im ersten Jahr natürlich erstmal nicht so hilfreich

    So wie ich das verstehe, geht das auch im ersten jahr, aber es muss eine bestimmte Anzahl von tagen festgelegt sein, die im Jahr gearbeitet werden sollen.


    Ich hatte vor vielen Jahren mal eine Kollegin, die auch unterschiedlich viele Tage im Monat gearbeitet hat, die hatte eine ganz komische Regelung, da bin ich nie durchgestiegen. Ich glaube, die hatte den vollen Urlaubsanspruch nd musste dann auch an ihren freien Tagen Urlaub nehmen. Also zum Beispiel von Montag bis Freitag 5 Tage Urlaub nehmen, obwohl sie nur Montag und Freitag gearbeitet hat in der entsprechenden Woche. Irgendwie so.

  • Natürlich geht das auch im ersten Jahr irgendwie. Muss es ja, Urlaub ist ja Pflicht. Ich weiss nur nicht, ob das dann überhaupt gesetzlich klar geregelt ist, wie das genau berechnet wird, oder ob das mehr unter BWL best practice fällt.

    Im Zweifelsfall kann man natürlich auch immer die Zeiten der einzelnen Monate hochrechnet um einen Wert zu ermitteln, wurschtel ist ja nun schon seit März da.

    Kāhore taku toa i te toa takitahi, he toa takitini #knuddel


    Walks by sin too slowly.


  • Du hast - gesetzlich geregelt - Anspruch auf 24 Tage Urlaub im Jahr, bezogen auf eine 6-Tage-Woche.

    Wenn du an unterschiedlichen Tagen eingesetzt wirst mit unterschiedlicher Arbeitszeit, dann ist die Berechnung wirklich nicht ganz einfach.

    Die Lösung, so zu tun, als ob man Vollzeit arbeiten würde und den Urlaub wochenweise zu beantragen ist zwar irgendwie blöd, wenn man doch nur einen Tag frei braucht, aber vermutlich die einfachste Lösung.


    Frag doch mal in der Personalabteilung nach.

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

    • Offizieller Beitrag

    Bei mir wird der momentane Durchschnitt genommen bezogen auf die letzen x Monate und am Jahresende wird geschaut, ob es gepasst hat. Letztes Jahr hatte ich dann noch Urlaub über, dieses Jahr wahrscheinlich auch.

  • Ich frag morgen meine Chefin mal.

    Am einfachsten wäre es natürlich zu sagen, ich bekomme x Wochen Urlaub und muss sollte diese am Stück nehmen. Das wäre akzeptabel. Aber so ganz ohne ginge nicht, denn ich bin fast jedes WE eingesetzt.

  • Die Grundidee von Urlaub ist es doch gerade, dass man sich über einen längeren Zeitraum erholen und auch mal wegfahren kann. Natürlich hast du Anspruch auf Urlaub, es ist schon ziemlich dreist, dass man dir so einen Vertrag anbietet. Zumal du Mindestlohn bekommst und auch noch flexibel sein sollst und dann auch noch am Wochenende eingesetzt wirst!


    Der Job muss ja wirklich phantastisch sein, wenn du überhaupt darüber nachdenkst, zu solchen Bedingungen zu arbeiten.


    Edit: Lass dich bitte nicht übern Tisch ziehen.

  • Der Job ist nicht soo phantastisch. Die Bedingungen unter denen ich arbeiten kann sind nur so schlecht. #crying


    Heute mit der Personalverwaltung telefoniert. Natürlich steht mir Urlaub zu. Die Berechnung hab ich auf die schnelle aber nicht verstanden. Auf der nächsten Lohnabrechnung wird es dann (hoffentlich) vermerkt sein.


    Nach Aussage einer Kollegin stehe ich dem Jahresvertrag gut da. Sie hatte vor dem unbefristeten Vetrag nur Halbjahresverträge.#stumm