Geburtsjahr: 1973
Staatsangehörigkeit: deutsch
Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang: kfm. Angestellte im Homeoffice, ca. 25 Std/Woche
Nettoeinkommen monatlich: rd. 1,000€
Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: 2004/2006/2008
Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? ja
Bei getrennt lebenden Eltern:
Das Kind/Die Kinder leben bei: der Mutter (TE)
Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt: Umgang findet statt
Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei? ist nicht Gegenstand der Frage
Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe? vom Kindsvater, bisher monatlich 1.060€ incl. 130€ Mehrbedarf aufgrund Asperger-Therapie des Kindes aus 2006
Eheschließung im Jahr: 2001
Trennung im Jahr: 2013, Scheidung im Oktober 2016
Ehevertrag: nein
Meine Frage:
Hallo Frau Simon,
es bestehen Unterhaltstitel für die Kinder, die bei mir leben. Sie wurden am 26.05.2015 ausgestellt vom Jugendamt.
Der Kindsvater ist mit seiner neuen Lebensgefährtin in ein Haus umgezogen, dass sie käuflich erworben haben. Er ist Miteigentümer der Immobilie. Er gab in einem persönlichen Gespräch an, dass es sich bei Umzug in eine eigene Immobilie quasi um eine Einkommensverbesserung handele und er wahrscheinlich aufgrund dessen einen höheren Unterhalt zahlen müsste. Er habe sich erkundigt und erfahren, dass die Titel jedoch nur mit anwaltlicher Hilfe mittels einer Änderungsklage angepasst werden könnten. Daher würde er das lieber übergehen und freiwillig eine Stufe höher zahlen ab dem Monat, wo wie umgezogen sind und das Haus tatsächlich nutzen.
Er hielt Wort und zahlte diesen Monat tatsächlich mehr. Allerdings macht es mir Bauchweh, dass der Titel nun nicht mehr passt und im Ernstfall nur ein geringerer Betrag gepfändet werden könnte.
Entspricht es den Tatsachen, dass eine Änderung immer einer Klage bedarf? Auch, wenn der Schuldner sich quasi selbst anzeigt und ein höheres Einkommen nachweist und bereit ist mehr zu zahlen?
Sollte ich meinem Bauchgefühl folgen und lieber Sicherheit durch passende Titel schaffen, oder ist das unverhältnismäßig und sollte lieber unterlassen werden?
Werden Unterhaltstitel womöglich eh alle x Jahre geprüft und dann angepasst und ich hoffe derweil, dass er weiter den neuen Betrag zahlt?
Herzlichen Dank schon mal für Ihre Gedanken dazu.