Geburtsjahr: 1976
Staatsangehörigkeit: deutscht
Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang: Beamtin mit 2/3 Stelle
Nettoeinkommen monatlich: 2800 EUR (A13 ohne Weihnachtsgeld)
Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: 98, 00,02
Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? ja
Bei getrennt lebenden Eltern:
Das Kind/Die Kinder leben bei: Mutter
Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe? Vom Vater für die Kinder in Höhe von 120% an die Minderjährigen bzw. bei Volljähriger in Höhe von derzeit 190 EUR. Forderung seinerseits an mich ihm Trennungsunterhalt zu bezahlen.
Eheschließung im Jahr: 1995
Trennung im Jahr: 2016
Ehevertrag: nein
Meine Frage:
Liebe Bettina,
gibt es Richtwerte, die den Wohnwert bzw. Wohnvorteil bei einem gemeinsamen Einfamilienhaus festlegen, das so nicht frei vermietbar ist?
Derzeit geht es um die Ermittlung der "objektiven Miete". Noch gehört uns zusammen das EFH (Wohnfläche 158 qm), die eine Hälfte ist ein Erbe und eine Schenkung, die andere Hälfte wurde offiziell von meinem Noch-Mann alleine gekauft (aber gemeinsam abbezahlt wegen Zugewinngemeinschaft).
Auf das gesamte Erdgeschoss (84 qm) wurde meiner Mutter ein Wohnrecht eingeräumt. Das Haus hat noch ein Obergeschoss in das man nur durch die Bereiche mit belegtem Wohnrecht gelangt und ein kleines Dachzimmer, in das man über ein Kinderzimmer gelangt und mein Schlafzimmer darstellt.
Mein Noch-Mann möchte nun einen Wohnvorteil in Höhe von 900 EUR für das gesamte Haus geltend machen.
Fakt ist, dass es keine getrennten Wohnungen gibt, keinen eigenen Eingang und man nur das "Wegerecht" durch das Erdgeschoss hat, um nach oben zu kommen. Es gibt nur eine Küche , die im Wohnrecht enthalten ist und die ich mitbenutze. Ebenso bewohnen wir offiziell gemeinsam ein Wohnzimmer, denn meine Mama hat hier sowohl einen zweiten Wohnsitz als auch überall ihre Möbel stehen.
Zudem ist ein Zimmer (14 qm) im Obergeschoss gerade wegen Ungezieferbefall nicht bewohnbar und unsere volljährige Tochter wohnt derzeit bei ihrem Freund.
Meine Anwältin schrieb vor ihrem Urlaub nur, dass die 900 EUR so nicht haltbar sind. Im Trennungsjahr hatte man die Gegenseite von 600 EUR auf 500 EUR runtergehandelt. Mir macht das gerade riesige Bauchschmerzen und irgendwie finde ich keine Auskünfte über die Vermietbarkeit eines Hauses mit Wohnrecht.
Im Gutachten wurden für die Räume, die nur wir benutzen (inkl. dem derzeit nicht bewohnbaren Zimmer) eine Miete von gesamt 390 EUR angesetzt.
Vielen Dank im Voraus fürs Lesen.
Sandra