Rechtliches zu Überstunden bei Halbtagsstelle

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  • Ihr wisst doch immer alles. Hier mein Problem: nächste Woche sind an 2 Tagen mit dem gesamten Büro ein Meeting anberaumt. Ich könnte an einem Tag es ermöglichen, länger zu bleiben, am zweiten Tag geht es nicht. Ich weiß jetzt schon, dass unser GF im Dreieck springen wird. Das was wir im Termin besprechen, ist aber nicht relevant und ich könnte nur zu 1% etwas beitragen (ist unserem GF aber egal)

    Inwiefern sind Überstunden verpflichtend? Bei einer 40 Stunden Stelle darf man ja nicht länger als 10 arbeiten. Natürlich geht es hier in erster Linie um die Gesundheit der AN. Gibt es etwas ähnliches bei Halbtagsstellen? Ja, in meinem Vertrag steht so etwas wie, wenn nötig auch nach Möglichkeit arbeiten am Nachmittag oder in den Abendstunden. So was kann ich mal machen aber nicht in aller Regelmäßigkeit. Wie ist die rechtliche Grundlage?

  • Im Arbeitszeitgesetz sind u. a. Höchstarbeitszeiten geregelt. Eine Regelung bei Teilzeitarbeit gibt es da nicht und m. W. gesetztlich generell nicht. Das muss im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt werden.


    Bekommst Du denn deine Überstunden gutgeschrieben? Manchmal bestehen weniger hartnäckig auf Anwesenheit, wenn ihnen klar ist, dass die zusätzliche Zeit auch wieder abgefeiert werden soll.

  • Ja, allerdings erst nachdem ich 12,5% meiner monatlichen Stunden überschritten habe. Ich darf ihm also auch noch Stunden schenken. Da bin ich diesen Monat aber schnell drüber, da wir am Wochenende Festival haben.

    Mann, das ist alles so ätzend. Wir sollten ja auch eigentlich keine Überstunden machen. Da wird einem dann vorgeworfen, nicht effektiv zu arbeiten. #blink

    Unserem GF interessiert es nicht die Bohne, dass dann Arbeit liegen bleibt.

  • Beth, manchmal kriegt man solche Typen über den Geiz. Rechne ihm vor, wie viele Arbeitsstunden/-tage du abbummeln musst, wenn du dort bei ihm sitzt und 0% produktiv sein kannst. Das ist bei einem Stundenlohn von x Euro (den du dir ja anhand deines Einkommens ausrechnen kannst) also ein Verlust für die Firma in Höhe von y Euro. (Lohnnebenkosten des Arbeitgebers nicht vergessen! Macht also ca. 30 % mehr, als du ausrechnest.)

    Viel Erfolg!!!

    zertifizierte Beraterin für Natürliche Empfängnisregelung

  • D.h. bei einer 20 Stunden Woche bist zu verpflichtet, jede Woche bis zu 2,5 Stunden ohne Ausgleich zu leisten?


    Das Problem ist aber vermutlich eher, dass der AG die Arbeitszeit durchaus anordnen darf, sofern dem keine tarif- oder arbeitsvertraglichen Regelungen entgegenstehen. Ob Du es sinnvoll findest oder nicht, spielt keine Rolle.

  • Elektra, da hast du wohl recht.

    Drama, ich arbeite da ja schon fürn Apfel und ein Ei (Kultur halt)... und außerdem für ein Unternehmen, dass zig Auszeichnungen für ihr soziales Engagement bekommen hat. Außen hui und innen pfui... #sauer

  • Beth das ist echt zum K..... (Hab selbst auch einige Jahre an verschiedenen Theatern gearbeitet und da die gruseligsten Dinge erlebt.) Macht es Sinn, den GF an eben jene Auszeichnung und die damit verbundene ethische Verpflichtung zu erinnern?#angst

    zertifizierte Beraterin für Natürliche Empfängnisregelung

  • Nützt leider gar nichts.

    Oh ja, Theater sind auch schlimm. Hatte mich mal bei einem Opernhaus beworben. Bei dem Gehalt, dasscer nannte, musste sich ich echt fragen, ob er das in netto oder brutto meint! #kreischen

  • Überstunden können aber eigentlich nicht verfallen oder so, ein Kappung von seiten des Arbeitgebers ist nicht zulässig.

    Wenn Du einen Vertrag über Stunden x hast, dann musst Du auch nur diese ableisten.

    Wenn Du im Vertrag zusätzlich eine Öffnungsklausel hast, die besagt, dass Du xx Überstunden machen mußt, dann kannst Du nichts dagegen tun.

    Allerdings müssen alle Überstunden entlohnt sein. Und je nach Tarifvertrag sogar mit Zuschlägen. Das sind ja angeordnete Überstunden, wenn Du wegen einer Veranstaltung länger bleiben mußt.

    WIchtig ist hier, den Arbeitsvertrag genau zu lesen und ggf. den zuständigen Tarifvertrag, auf diesen müßte im Arbeitsvertrag verwiesen werden. Ohne diese Infos kann man auch keine genauen Ratschläge geben, wie Du am besten verfahren kannst.

  • Hatte mich mal bei einem Opernhaus beworben. Bei dem Gehalt, dasscer nannte, musste sich ich echt fragen, ob er das in netto oder brutto meint!

    Oh ja.... Bei uns stand das Theater mal finanziell auf der Kippe und unser Intendant hat eine Politiker-Überzeugungs-Tour durch alle Parteien und Fraktionen gestartet. Da gab es dann immer irgendwann den Moment, wo die Politiker fanden, die Theaterleute müssten doch auch einen (finanziellen) Beitrag zu ihrer Rettung leisten. Sprich: Auf Gehalt verzichten. In diesen Momenten hat mein Intendant dann immer vorgerechnet, was ein durchschnittlicher Theatermitarbeiter (also vom Schauspieler mit Mindestgage bis zu ihm selbst) für ein Gehalt kriegt. Dann haben die Herren Politiker meist heftig geschluckt und wurden ganz kleinlaut. Und dann hat er noch ein Wort nachgeschoben: "Brutto." - Danach war das Thema mit den Gehaltskürzungen unwiederbringlich vom Tisch. #super

    zertifizierte Beraterin für Natürliche Empfängnisregelung

  • Drama: ja, das machen sich die meisten nicht bewusst, wieviel Arbeit "Kultur" ist und wie wenig man verdient. :thumbdown:


    Mmh, klingt nach unserem Theater bei uns in der Stadt... 8o

  • Beth Hast ne PM!

    zertifizierte Beraterin für Natürliche Empfängnisregelung