elternzeit nachholen - wer kennt sich aus??

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  • hello,

    mein jüngster ist just 6 geworden und ich überlege - angeregt von einer kollegin, die das just gemacht hat - ein paar monate unbezahlte elternzeit nachzuholen. bis zum 8. lebensjahr geht das ja wohl oder? ich weiß allerdings nicht, wie ich meinen anspruch plausbibel geltend machen kann.


    offiziell habe ich lediglich im ersten lebensjahr im wechsel mit meinem damaligen mann die 14 monate elterngeld "mitgenommen", danach als selbstständige gearbeitet. als sohni drei war, habe ich bei meinem jetzigen ag angefangen.


    mein arbeitgeber bräuchte ja irgendwie eine bestätigung, damit er mir den elternzeit-anspruch anerkennen kann. aber wer gibt mir den?? die rentenkasse oder so? hm! vielleicht kennt sich jemand hier aus und kann mir tipps geben.


    danke!! jule

  • Meines Wissens nach war der Elternzeitanspruch zum Geburtszeitpunkt deines Kindes noch nicht zwischen AGs übertragbar.


    D.h. beim neuem Arbeitgeber hast du kein gesetzliches anrecht auf das dritte Elternzeitjahr.


    Ich meine sogar , dass es schriftlich angekündigt werden musste, dass du ein Jahr für später (nur das, nicht wann) aufhebst.

    Liebe Grüße
    Martina


    Tochter 05/2004
    Sohn 04/2015

    Tochter 01/2019

  • Ja, so wie kontextfrei schreibt, habe ich es auch gelesen. Allerdings könnte es sein, dass dein Arbeitgeber kulant ist und dir die Elternzeit ermöglicht.

    Ich habe außerdem sehr gute Erfahrungen damit gemacht, mich von der telefonischen Beratung des Bundesministeriums beraten zu lassen, die kennen sich gut aus.