hello,
mein jüngster ist just 6 geworden und ich überlege - angeregt von einer kollegin, die das just gemacht hat - ein paar monate unbezahlte elternzeit nachzuholen. bis zum 8. lebensjahr geht das ja wohl oder? ich weiß allerdings nicht, wie ich meinen anspruch plausbibel geltend machen kann.
offiziell habe ich lediglich im ersten lebensjahr im wechsel mit meinem damaligen mann die 14 monate elterngeld "mitgenommen", danach als selbstständige gearbeitet. als sohni drei war, habe ich bei meinem jetzigen ag angefangen.
mein arbeitgeber bräuchte ja irgendwie eine bestätigung, damit er mir den elternzeit-anspruch anerkennen kann. aber wer gibt mir den?? die rentenkasse oder so? hm! vielleicht kennt sich jemand hier aus und kann mir tipps geben.
danke!! jule