Getrenntlebend, Hauskauf mit Zugewinnherausnahme

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  • Geburtsjahr: 1980

    Staatsangehörigkeit:deutsch

    Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang: Angestellte 35h/ Woche

    Nettoeinkommen monatlich: 3300



    Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: 2007 2009 mit meinem Mann

    2016 (andere Beziehung)

    Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? ja



    Bei getrennt lebenden Eltern:

    Das Kind/Die Kinder leben bei: mir

    Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt: unter uns geregelt, keine schriftliche Vereinbarung

    Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei? Beide

    Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe? Bis letztes Jahr von mir an ihn. 2016 eingestellt wegen Elternzeit



    Eheschließung im Jahr: 2006

    Trennung im Jahr: 2012

    Ehevertrag: Kein



    Meine Frage:



    Liebe Frau Simon,


    Ich habe mich vor fünf Jahren von meinem Man getrennt, nachdem wir 16 Jahre zusammen waren (davon sechs Jahre verheiratet). Ich habe schon während der Beziehung und während der Ehe viel gearbeitet, er war oft arbeitslos, hat Studiengänge abgebrochen oder war nur kurzfristig angestellt. Ich habe also größtenteils für unseren Unterhalt gesorgt und auch ein Vermögen aufgebaut. Ich war jeweils ein Jahr in Elternzeit, danach waren die Kinder ganztags betreut, er hätte also arbeiten können.

    Seit der Trennung arbeitet mein mann halbtags für ca. 1000 € netto. Er hat sich nie ernsthaft bemüht, eine Vollzeitstelle zu finden. Ich habe um des Friedens und der Kinder wegen nie Kindesunterhalt eingefordert und ihm bis 05/2016 die Miete gezahlt (insgesamt ca. 30.000€).


    Jetzt bin ich schon länger vergeblich auf der Suche nach einer größeren Wohnung gewesen. Es hat sich die Chance aufgetan, ein Haus in unserem Stadtteil zu kaufen. Ich werde allein Kreditnehmer sein und werde mein gesamtes Vermögen zur Finanzierung benötigen. Da es ja um ein Zuhause für unsere gemeinsamen Kinder geht, ist er damit einverstanden und verzichtet auf seinen weiteren Zugewinn. Durch den gezahlten Ehegattenunterhalt an ihn und dem nicht gezahlten Kindesunterhalt hat er ca. 60.000€ von mir erhalten.

    Wir würden Sie das weitere Vorgehen empfehlen? Kann ich eine Trennungsvereinbarung schließen, in dem er dem Verzicht auf weiteren Zugewinn ausschließt? Also mein Vermögen zur Finanzierung des Hauses bei mir läßt?

    Er ist Einzelkind und wird ein Haus mit einem Wert von 600.000-800.000 € erben (Mutter ist siebzig).

    Kann ich darin auch einen Verzicht auf Versorgungsausgleich mit aufnehmen? Er wird durch das Haus versorgt sein. Ich kann mir mit drei Kindern keine zusätzliche Rente aufbauen.

    Brauche ich Anwalt und Notar, wenn wir uns einig sind?


    Vielen Dank

  • Liebe Fragestellerin!


    Sie benötigen für die Vereinbarung mit diesen Regelungsinhalten einen Notar/ eine Notarin aber nicht zusätzlich einen Anwalt.


    Der Verzicht auf den Zugewinnausgleich kann in der Trennungsvereinbarung ohne weiteren Vorbehalt frei vereinbart werden.


    Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann ebenfalls vereinbart werden, dazu sollten alle Argumente hierfür (Übernahme des Kindesbarunterhaltes mit Betrag, Ehegattenunterhalt ohne Anspruch mit Betrag, zu erwartendes Erbe mit Betrag, Umstände zu Elternzeit/ Betreuung der Kinder im Hinblick auf (nicht) erlittene Nachteile) aufgenommen werden.


    Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs bleibt aber jedenfalls unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Familiengerichtes im Falle einer Scheidung. Sie können also nur sicher sein, dass der Ausschluss hält, wenn Sie das Scheidungsverfahren durchführen und das Gericht dabei die Genehmigung ausspricht.


    Sie können einen Termin bei einem Notar/ einer Notarin vereinbaren, damit die gewünschten Inhalte beprochen werden, diesen können Sie allein oder zusammen mit Ihrem Mann wahrnehmen. Es wird dann ein Urkundenentwurf erstellt, der nachweislich auch Ihrem Mann zur Prüfung vorliegen muss. Dann wird ein Termin zur Beurkundung vereinbart.



    Beste Grüße

    Bettina Simon