Geburtsjahr: 1980
Staatsangehörigkeit:deutsch
Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang: Angestellte 35h/ Woche
Nettoeinkommen monatlich: 3300
Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: 2007 2009 mit meinem Mann
2016 (andere Beziehung)
Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? ja
Bei getrennt lebenden Eltern:
Das Kind/Die Kinder leben bei: mir
Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt: unter uns geregelt, keine schriftliche Vereinbarung
Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei? Beide
Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe? Bis letztes Jahr von mir an ihn. 2016 eingestellt wegen Elternzeit
Eheschließung im Jahr: 2006
Trennung im Jahr: 2012
Ehevertrag: Kein
Meine Frage:
Liebe Frau Simon,
Ich habe mich vor fünf Jahren von meinem Man getrennt, nachdem wir 16 Jahre zusammen waren (davon sechs Jahre verheiratet). Ich habe schon während der Beziehung und während der Ehe viel gearbeitet, er war oft arbeitslos, hat Studiengänge abgebrochen oder war nur kurzfristig angestellt. Ich habe also größtenteils für unseren Unterhalt gesorgt und auch ein Vermögen aufgebaut. Ich war jeweils ein Jahr in Elternzeit, danach waren die Kinder ganztags betreut, er hätte also arbeiten können.
Seit der Trennung arbeitet mein mann halbtags für ca. 1000 € netto. Er hat sich nie ernsthaft bemüht, eine Vollzeitstelle zu finden. Ich habe um des Friedens und der Kinder wegen nie Kindesunterhalt eingefordert und ihm bis 05/2016 die Miete gezahlt (insgesamt ca. 30.000€).
Jetzt bin ich schon länger vergeblich auf der Suche nach einer größeren Wohnung gewesen. Es hat sich die Chance aufgetan, ein Haus in unserem Stadtteil zu kaufen. Ich werde allein Kreditnehmer sein und werde mein gesamtes Vermögen zur Finanzierung benötigen. Da es ja um ein Zuhause für unsere gemeinsamen Kinder geht, ist er damit einverstanden und verzichtet auf seinen weiteren Zugewinn. Durch den gezahlten Ehegattenunterhalt an ihn und dem nicht gezahlten Kindesunterhalt hat er ca. 60.000€ von mir erhalten.
Wir würden Sie das weitere Vorgehen empfehlen? Kann ich eine Trennungsvereinbarung schließen, in dem er dem Verzicht auf weiteren Zugewinn ausschließt? Also mein Vermögen zur Finanzierung des Hauses bei mir läßt?
Er ist Einzelkind und wird ein Haus mit einem Wert von 600.000-800.000 € erben (Mutter ist siebzig).
Kann ich darin auch einen Verzicht auf Versorgungsausgleich mit aufnehmen? Er wird durch das Haus versorgt sein. Ich kann mir mit drei Kindern keine zusätzliche Rente aufbauen.
Brauche ich Anwalt und Notar, wenn wir uns einig sind?
Vielen Dank