Schulpflicht - darf die Schule ein Kind abholen lassen?

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  • Meine Frage steht schon oben. Kann mir jemand sagen ob eine Schule ein Kind mehrfach abholen lassen darf (weil sie mit dem Kind nicht klarkommen)

    Wie ist es mit der Schulpflicht und Aufsichtspflicht?


    Teilhabeassistent vorhanden

    Wie ein Quadrat in einem Kreis,
    eck ich immer wieder an.....




    Einmal editiert, zuletzt von Mrs. Murphy ()

  • Meine Frage steht schon oben. Kann mir jemand sagen ob eine Schule ein Kind mehrfach abholen lassen darf (weil sie mit dem Kind nicht klarkommen)

    Wie ist es mit der Schulpflicht und Aufsichtspflicht?


    Teilhabeassistent vorhanden

    Das dürfen sie wohl schon. Wenn die Eltern zum Abholen kommen, geben sie die Aufsichtspflicht ab und das ist zumindest ihr Recht, wenn sie die Sicherheit des betreffenden Kindes und die der anderen Kinder nicht garantieren können.


    Was sagt denn der "Teilhabeassistent" dazu?

  • Naja, die Frage ist was ist die Alternative? Auf Dauer vermutlich ne Sonderschule oder irgendwann das Siegel "unbeschulbar". Da find ich abholen lassen für die Eltern zwar nervig aber für alle noch die beste Alternative. #weissnicht

    So take courage, hold on, be strong, remember where your help comes from.

  • Wird hier an der Schule auch sehr regelmässig praktiziert. Ich stelle mir das für die Eltern des abzuholenden Kindes sehr schwer vor. Arbeiten ist so ja kaum noch möglich. Aber vielleicht ist das dann auch nicht die richtige Schulform?

    es grüßt rosarot mit himmelblau (* april 09) und kunterbunt (*märz 11)

  • Wenn die Eltern nicht abholen, kommt als nächster Schritt ( die Drohung ) abholen lassen mit Krankenwagen in die Psychiatrie wegen Fremd- oder Eigengefährdung.


    Mit kurzzeitbeschulung wegen nicht tragbarem Kind sind die Schulen dann auch schnell.


    Daher : ja. Leider. (Sarkasmus: Schulpflicht nur für pflegeleichte Kinder.)


    Lösungen?

    Schulbegleitung aufstocken?

    Andere Schule?

    Wie alt ist das Kind, gibt es bestimmte Auslöser, die evt. Irgendwie vermeidbar sind?

    Liebe Grüße
    Martina


    Tochter 05/2004
    Sohn 04/2015

    Tochter 01/2019

  • Es gibt zwar eine Schulpflicht, aber, vor allem bei Problemen, kein Recht auf x Stunden Schule täglich.


    Wenn aber schon eine Begleitung dabei ist, läuft da was ganz grundsätzlich nicht so rund.


    Es stellen sich ja mehrere Fragen an dieser Stelle:

    • Schafft das Kind einfach generell nur wenige Stunden Schule?
    • Ist etwas (für das Kind) besonderes vorgefallen, warum es abgeholt werden sollte?
    • Hat das Kind genügend Pausenzeiten während der Unterrichtszeit?
    • Ist der I-Helfer gut geschult und empathisch? Darf er völlig selbstständig über Pausen etc entscheiden?
    • Werden Arbeitsaufträge für sein Kind abgeändert?
  • Kontextfrei, "pflegeleicht" ist da irgendwie nicht der richtige Begriff wenn man zB Sorgen um die körperliche Unversehrtheit der Kinder hat. Da finde ich den Sarkasmus auch nicht angebracht weil für mich "pflegeleicht" eine dezente Untertreibung ist. Zumindest hier ist das so, also dass ich mir Sorgen machen muss wegen tätlichen Angriffe.

    es grüßt rosarot mit himmelblau (* april 09) und kunterbunt (*märz 11)

    Einmal editiert, zuletzt von rosarot ()

  • Kontextfrei, "pflegeleicht" ist da irgendwie nicht der richtige Begriff wenn man zB Sorgen um die körperliche Unversehrtheit der Kinder hat. Da finde ich den Sarkasmus auch nicht angebracht weil für mich "pflegeleicht" eine dezente Untertreibung ist. Zumindest hier ist das so, also dass ich mir Sorgen machen muss wegen tätlichen Angriffe.

    Von Fremd-oder Eigengefährdung war aber nicht die Rede.

    Ich kann mir diverse, deutliche harmlosere Szenarien vorstellen, wo Kinder abgeholt werden sollen.

  • Kontextfrei schrieb genau in diese Richtung:


    "Wenn die Eltern nicht abholen, kommt als nächster Schritt ( die Drohung ) abholen lassen mit Krankenwagen in die Psychiatrie wegen Fremd- oder Eigengefährdung.


    Mit kurzzeitbeschulung wegen nicht tragbarem Kind sind die Schulen dann auch schnell."


    Darauf bezog ich mich, und auf ihre folgende Äusserung:


    "Daher : ja. Leider. (Sarkasmus: Schulpflicht nur für pflegeleichte Kinder.)"


    Die von ihr geschilderten nächsten Schritte sind ja nicht der Fall wenn das Kind abgeholt werden muss wegen Übelkeit, Platzwunde, was auch immer. Das kommt auch mal vor aber nicht in der Regelmäßigkeit wie es zB bei manchen I-Kindern bei uns an der Grundschule der Fall ist.

    es grüßt rosarot mit himmelblau (* april 09) und kunterbunt (*märz 11)

  • Von Fremd-oder Eigengefährdung war aber nicht die Rede.

    Ich kann mir diverse, deutliche harmlosere Szenarien vorstellen, wo Kinder abgeholt werden sollen.

    Sollten Lehrkräfte ständig alle Kinder, die in irgendeiner "harmlosen" Form "nicht pflegeleicht" sind, abholen lassen, würden sich die Eltern recht schnell zusammen tun und gesammelt protestieren. Das funktioniert nur, solange das absolute Einzelfälle sind (wo die anderen Eltern dann auch noch aufatmen und hoffen, dass das Kind bald die Schule verlässt).



    Wir hatten ein Kind in der Klasse, das grundsätzlich nur 4 Stunden kommen musste, aber zeitweise auch Schulverbot hatte. In der OGS war er nur das erste halbe Jahr, bis er nicht mehr kommen durfte. Viele Kinder hatten richtig panische Angst vor dem Jungen. Die Klassenlehrerin war eigentlich nur mit dem einen Jungen beschäftigt. Selbst in Kleingruppen mit zweiter Lehrkraft in extra Räumlichkeiten hat er während des Unterrichts andere Kinder so verletzt, dass auch diese abgeholt werden mussten.


    Einen anderen Jungen hatten wir im Kiga. Der hat - trotz Einzelbetreuung - immer wieder andere Kinder übel verletzt - bis dahin, dass diese mit dem Krankenwagen abgeholt werden mussten.



    In der Schule sind die Lehrkräfte für ziemlich viele Kinder zuständig, die ein Recht auf eine gute Lernatmosphäre haben. und haben auch noch ein ziemlich knackiges Unterrichtspensum in meist sehr begrenzten Räumlichkeiten zu absolvieren.

  • Ja, darf sie, wenn von dem Kind eine Gefährdung aus geht. Und diese Auslegung ist sehr dehnbar.

    Ich hab unser Kind mehrfach vom Unterricht abholen müssen. Er wurde vom Unterricht und ganzen Schultagen von der Schule suspendiert ...


    Und für uns war der Weg dann an eine private Förderschule ...

  • Weiß hier jemand eine Info zum Ausgangspost, die mir entgangen ist? #confused Mir ist der Hintergrund der Frage noch nicht klar, da der Teil "da sie mit dem Kind nicht klarkommen" ja interpretationsoffen ist. Wollen oder können sie nicht?


    Um auch ein bisschen Sarkasmus reinzustreuen, aus Sicht der Lehrkräfte: mir ist noch keine Schule bekannt, wo das schnell passiert, im Gegenteil. Um einen Schüler "loszuwerden", muss einiges vorgefallen sein. Wäre es anders, so gäbe es an den "normalen" Schulen keine Disziplinprobleme mehr. *Sarkasmus off*

    Alle Möpse bellen, alle Möpse bellen, nur der kleine Rollmops nicht...

  • Ich kann übrigens aus einem Land ohne Schulpflicht berichten, dass es da quasi nicht vorkommt, dass Kinder wegen schlechtem Benehmen vorzeitig abgeholt werden müssen. Auch nicht bei Kindern, die einen "educational assistent" haben.


    Die Schulpflicht ist halt kein Recht des Kindes. Sondern eine Pflicht.

  • Ich kann übrigens aus einem Land ohne Schulpflicht berichten, dass es da quasi nicht vorkommt, dass Kinder wegen schlechtem Benehmen vorzeitig abgeholt werden müssen.

    Das kommt auch in D nur in seltenen Ausnahmefällen/Grenzfällen vor.

  • Hallo,


    Ich kenne es so:


    Die Schule hat während der Schulzeit eine generelle Aufsichtspflicht, die dem Alter, dem Entwicklungsstand und der Situation angemessen sein muss. Das heißt ein normal entwickeltes 10 jähriges Kind muss nicht dauerhaft beaufsichtigt werden, ein Kind mit Problemen im emotionalen Bereich, daß gerade austickt, dagegen schon.


    Die Schule darf also kein Kind alleine heimschicken, wenn es zu Problemen kommt. Selbst nach der Schule unter bestimmten Umständen nicht, auch da greift die Fürsorgepflicht, wenn ein Kind z.B. damit gedroht hat, sich oder einem andren etwas anzutun.


    Aber die Schule darf tatsächlich die Verantwortung an andere übergeben, wenn das Verhalten des Schülers z.B. Eigen- oder Fremdgefährdung befürchten lässt und das nicht von den Lehrern händelbar ist (weil sie nicht die körperliche Kraft haben, weil dann 20 andere unbeaufsichtigt wären, weil dafür Maßnahmen nötig wären, die den Leuten nicht zustehen (Massives und dauerhaftes Festhalten z.B.) . Lehrer sind zwar keine Pädagogen, aber sie sind keine Mediziner, Psychologen oder Polizisten. Da gibt es klare Grenzen des Möglichen.


    Der Selbstschutz und der Schutz der anderen Kinder,m aber auch des betroffenen Kindes geht dann vor.


    Sprich, wenn ein Kind dauernd reinschwatzt, ist das kein Grund, die Eltern anzurufen. auch nicht, wenn es verbal pampig wird o.ä. Wenn es andere bedroht oder Dinge tut, die es selber in Gefahr bringen oder mehr Kräfte bindet, als die SChule zur Verfügung stellen kann, dann schon.


    Und natürlich sind in so einem Fall die Eltern die ersten Ansprechpartner, sind die nicht erreichbar, dann tatsächlich Polizei oder Kinderpsychiatrie. Das Problem ist auch - wenn man nichts tut und dann passiert tatsächlich was (Kind verletzt ein anderes, rennt auf die Straße und wird überfahren,. tut sich etwas an...) , macht man sich mitschuldig.


    Die Frage ist, was wäre in so einer Situation die Alternative? Ich möchte keinem Elternteil mitteilen müssen, daß das eigene Kind sich oder andere ernsthaft verletzt hat oder eins von einem austickenden Kind schwer verletzt wurde.


    Kommen solche Situationen tatsächlich häufiger vor oder finden überhaupt immer wieder Grenzüberschreitungen statt, dann besteht mMn ganz dringend die Notwendigkeit, sich zusammenzusetzen und zu schauen, woran es es liegt und wie diesem Kind geholfen werden kann.


    Wenn es schon einen Teilhabeassistenten gibt, gibt es ja auch eine Vorgeschichte bzw. einen Grund für die Assistenz. Da müsste man genau schauen, was für das Kind das richtige ist. Generell kürzere Schultage? Längere Pausen vom Trubel? Eine Zweischenstunde alleine mit der Assistenz? Eine Assistenz mir anderem Fachwissen, falls das nicht ausreichend gegeben ist?

    Eine andere Beschulungsform? Etwas ganz anders?


    Ich hatte selbst schon mal eine solche Situation im Nachmittagsbereich, wären da nicht mehr oder weniger zufällig die Eltern gekommen, hätten wir tatsächlich die Polizei gerufen, denn auch ein Grundschulkind kann andere verletzen (Es hat die schwangere Kollegin gezielt in den Bauch getreten, ist mit Gegenständen auf andere los und war auch nicht "bei sich", nicht ansprechbar). Aber wie gesagt, es war in all meinen Dienstjahren einmal der Fall.


    Kurz gefasst könnte die Antwort auf die Frage ob die Schule das "darf" sowohl "ja" heißen als auch "nein" - je nach Situation eben.

    Einmal editiert, zuletzt von Trin ()

  • Hallo,


    Ups, peinlicher Tippfehler #schäm, der eine Satz oben muss natürlich heißen:


    "Lehrer sind zwar (keine) ausgebildete Pädagogen, aber sie sind keine Mediziner, Psychologen oder Polizisten. Da gibt es klare Grenzen des Möglichen."

  • Hehe, und ich vermutete schon einen freudschen Verschreiber. :)

    Ansonsten sehe ich es genauso. Das überfordert Lehrerinnen einfach.

    Alle Möpse bellen, alle Möpse bellen, nur der kleine Rollmops nicht...