Geburtsjahr: 1970
Staatsangehörigkeit: deutsch
Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang: Angestellte/20 Stunden/Woche
Nettoeinkommen monatlich: 650 €
Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: 1998 w
Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? Ja
Bei getrennt lebenden Eltern:
Das Kind/Die Kinder leben bei: eigener Hausstand
Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt:
Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei?
Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe? keine
Eheschließung im Jahr: 1998
Trennung im Jahr: 2003
Ehevertrag: nein
Meine Frage:
Liebe Bettina Simon,
meine 19-jährige Tochter lebt in ihrer eigenen Wohnung.
Zur Zeit ist sie in Ausbildung, bricht diese aber aus gesundheitlichen Gründen demnächst ab.
Somit steht ihr Unterhalt von mir und ihrem leiblichen Vater zu. Soweit klar.
Meine Frage, auf die ich nirgendwo eine Antwort gefunden habe:
Ich selber bin in zweiter Ehe verheiratet mit einem weiteren Kind. Wird das Einkommen meines jetzigen Mannes mit zur Unterhaltsberechnung hinzugezogen, oder lediglich mein Einkommen (und das des leiblichen Vaters)?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, vielen Dank schon mal!