Krankenschein (gelber Schein) für Jugendliche? Gibt es ein Mindestalter dafür?

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  • Hallo,

    ich finde einfach keine Antwort darauf, gesetzliche Regelung, etc.


    Ab welchem Alter hat man einen Anspruch (?) auf das Ausstellen eines Krankenscheins beim Arzt?

    Diesen Schein mit 1-2 Durchschlägen, bei denen einer an die KK geht.


    Erst ab Volljährigkeit kann nicht sein, da ja schon Jüngere Arbeiten (Ausbildung z.B. ).


    Es geht _nicht_ um die Kindkranktage. Das geht nur bis 12.

    Liebe Grüße
    Martina


    Tochter 05/2004
    Sohn 04/2015

    Tochter 01/2019

  • Meine Tochter hat ab 18 in der Schule lediglich ein ärztliches Attest (ab einer bestimmten Anzahl von Fehltagen) vorlegen müssen, keine AU. In der Ausbildung sieht das schon anders aus, da braucht man eine AU. Wann genau (also ob sofort oder erst am dritten Krankheitstag, entscheidet der Arbeitgeber).

    Gesetzestexte habe ich aber leider nicht darüber.

  • Wir stellen die bei Kindern und Jugendlichen auf Nachfrage ganz normal aus - meistens bei denen, die schon in der Ausbildung sind, da freuen sich die AG irgendwie wenn das wirklich die gelben Zettel sind - Schulen reicht meistens ein formloses Attest.

  • Ich denke es gibt keine gesetzlicheS Mindestalter

    Sondern, der ansprUch ergibt sich doch aus einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.


    Also mein Laienverständnis

    "Wenn Dein Leben schwerer geworden ist, bist Du vielleicht ein Level aufgestiegen?!"

  • Ich kann Leslie bestätigen.

    Schüler/ Studenten bekommen ein Attest.

    Auszubildende / FSJler bekommen eine AU.

    Mir ist keine Altersgrenze bekannt. Im einzelnen kann man es natürlich nicht 100% überprüfen, wer nun welchen Status gerade hat, also : das was der Patient wünscht :D

    Worum geht es denn genau?

  • (So, jetzt habe ich endlich mein eigenes Posting wieder gefunden ... )


    Danke - das mit der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung paßt.

    Bin ich nur nicht selber drauf gekommen.


    Hintergrund ist, dass Atteste für KiGa/Schule gezahlt werden müssen. Die für den AG aber nicht.

    Dass Ärzte dies in Rechnung stellen ist grundsätzlich geregelt (Gebührenordnung). Dass die KK das nicht übernehmen leider auch und empfinde ich nicht als richtig.

    Ich persönlich bin der Meinung, dass dies eine Lücke im Sozialgesetz ist. Denn dadurch werden Familien mit Kindern mal wieder benachteiligt.


    Die Schulen verlangen ein Attest, aber die Kosten müssen die Eltern tragen. Und mal eben 5 € berappen - bei mehreren Kindern mit ausreichend Erkältungen ...

    Liebe Grüße
    Martina


    Tochter 05/2004
    Sohn 04/2015

    Tochter 01/2019

  • Ah ok, darum geht es.

    Der Unterschied besteht darin, dass es für Arbeitnehmer eine Pflicht gibt, die AU vorzulegen, ist für die Lohnfortzahlung wichtig bzw. später das Krankengeld.

    Dass die Kindergärten und Schulen für alles mögliche inzwischen ein Attest verlangen (was zum Großteil auch die Eltern entschuldigen könnten) ist hingegen relativ willkürlich.