Hallo,
ich finde einfach keine Antwort darauf, gesetzliche Regelung, etc.
Ab welchem Alter hat man einen Anspruch (?) auf das Ausstellen eines Krankenscheins beim Arzt?
Diesen Schein mit 1-2 Durchschlägen, bei denen einer an die KK geht.
Erst ab Volljährigkeit kann nicht sein, da ja schon Jüngere Arbeiten (Ausbildung z.B. ).
Es geht _nicht_ um die Kindkranktage. Das geht nur bis 12.