Unterhaltsberechnung

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  • Staatsangehörigkeit: dt


    Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang: 5h/Wo


    Nettoeinkommen monatlich: 568


    Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: 2006, 2012, 2016


    Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? Ja


    Bei getrennt lebenden Eltern:


    Das Kind/Die Kinder leben bei: mir


    Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt:


    Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei? Beide


    Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe? Vater, 899€ für Kinder


    Eheschließung im Jahr: 2006


    Trennung im Jahr: 2017


    Ehevertrag:nein


    Meine Frage:


    Mein Mann hat sich überschlagen lassen, wie viel Unterhalt er für die Kinder bezahlen muss.


    Von seinem Einkommen wurden abgezogen: Zahnzusatzversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und vermögensbildende Maßnahmen (350€ Riesterbausparen, 100€ Fondssparen) + Fahrtkosten zur Arbeit.


    Ist das soweit in Ordnung?


    Zählt das bayer. Betreuungsgeld i.H.v. 150€ zu meinem Einkommen, wenn mein Unterhaltsanspruch berechnet werden soll?


    Da unser jüngstes Kind erst 1 ist und Erwerbsarbeit von mir angeblich nicht erwartet werden kann:

    Kann ich mein Einkommen auch komplett monatlich vermögensbildend ansparen?


    Über eine Antwort würde ich mich freuen.


    Mit freundlichen Grüßen

    K.

  • Liebe Fragestellerin,


    ich muss zunächst um Entschuldigung bitten, dass meine Antwort so lange auf sich warten ließ, ich war anderweitig verhindert.


    Krankenversicherung mit Zusatzversicherungen, Lebensversicherung, Fahrtkosten zur Arbeit sind beim Kindesunterhalt abzugsfähig. Vorsorgeaufwendungen ebenfalls und zwar bis zu 23% des Bruttoeinkommens (einschließlich der Gesamtbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur gesetzlichen Rentenversicherung!).


    Das Betreuungsgeld berührt (außer in den den Fällen des § 1361 Abs. 3, der §§ 1579, 1603 Abs. 2 und des § 1611 Abs. 1 BGB, die hier nicht vorliegen) den Unterhaltsanspruch nicht, es wird Ihnen also nicht als Einkommen zugerechnet bei Berechnung Ihres Unterhaltsanspruchs. Die Verwendung steht Ihnen damit frei.


    Beste Grüße

    Bettina Simon