Jobzwang und Unterschrift

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  • Hallo Frau Simon!

    Zuerst einmal ein ganz tolles Dankeschön, dass Sie Ihre Unterstützung hier anbieten!!!

    Ich habe folgendes Problem, bei dem ich Sie um Hilfe bitte:

    Ich habe aktuell kein Einkommen. Ich hatte mir noch keine Arbeit gesucht, weil ich unser jüngeres Kind (knapp 4) noch vor dem Mittagsschlaf von der Kita abhole (er weint, wenn er dort schlafen soll, also habe ich das bisher vermeiden können) und die Zeit entsprechend zu knapp wäre. Meinem Mann hatte ich angeboten, dass er unser Kind Mittags von der Kita abholt , damit ich arbeiten kann. Das hat er immer wieder rigoros abgelehnt. (Er ist zuhause, berentet, arbeitet nicht mehr.)

    Nun hat er mir einen Brief geschrieben (und persönlich übergeben, kein Einschreiben), in dem er mich auffordert, sofort eine Arbeit zu suchen.

    Sein Vorwurf: "Du lebst ohne meine Zustimmung von meinem Privatvermögen und ich muss die Kosten für die Kinder alleine tragen."

    Nun will er, dass ich ihm die Kenntnisnahme seines Briefes innerhalb von 2 Wochen bestätige (unterschreibe).

    (Er möchte für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Kenntnisnahme seines Standpunktes nachweislich bestätigt wissen.)

    Meine Fragen:

    1.) Kann er mich zur Arbeit zwingen? (Und mich demzufolge dazu nötigen, unser Kind zum Mittagsschlaf in der Kita zu lassen, obwohl es dafür noch nicht die entsprechende Reife hat?)

    2.) Sollte / muss ich ihm den Brief unterschreiben? Kann das negative Folgen für mich haben, die ich noch nicht absehen kann? Bzw. anders herum: Was kann passieren, wenn ich nicht unterschreibe?

    Haben Sie vielen Dank schon im voraus!!!

  • Liebe Fragestellerin,


    ich habe noch Fragen zum Sachverhalt, bevor ich antworten kann:


    - leben Sie von Ihrem Mann getrennt? Seit wann?

    - Wie hoch ist sein Einkommen, wieviel Unterhalt bezahlt für das Kind, wieviel für Sie?


    Vorab kann ich schon sagen, dass Sie diesen Brief nicht unterschreiben sollten, damit es Ihnen nicht als Einverständnis ausgelegt wird. Sie könnten ihm den Empfang bestätigen, wenn sie das möchten, das würde ich aber auf einem gesonderten Blatt schreiben, Sie sind dazu aber nicht verpflichtet!


    Beste Grüße

    Bettina Simon

  • Sehr geehrte Frau Simon,


    Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort - ich bitte um Entschuldigung für meine nicht so schnelle Reaktion… Hier überschlagen sich die Ereignisse…


    Das Problem mit der Unterschrift hat sich fürs erste erledigt:

    Ich habe nicht unterschrieben - und mein Mann hat glücklicherweise auch nichts weiter unternommen...

    Dennoch gehe ich davon aus, dass ich das Problem früher oder später wieder haben werde… So weiß ich jetzt, wie ich mich dann verhalten kann. Danke dafür!!!



    Ich lebe noch mit meinem Mann und unseren beiden Kindern zusammen. Bisher war ich finanziell von ihm abhängig, das war einer der Gründe. Da wir verheiratet sind und noch nicht getrennt, nötige ich ihn quasi alle paar Monate, mir Geld auf mein Konto zu überweisen, damit ich aus dem Dispo wieder rauskomme. (Wir haben schon immer getrennte Konten; bei mir kein Big Shopping, fast "nur" ätzend teure private Krankenversicherung und Lebensmittel-Einkäufe.)

    Ein Unterhalt wurde noch nicht berechnet. Ich befürchte, dass der wegen seines geringen Einkommens auch sehr gering ausfallen würde. Dazu muss ich noch recherchieren. Oder ich frage Sie hierzu in diesem Forum noch separat dazu…


    Ich befürchte jedoch, ich muss davon ausgehen, dass ich von meinem Mann weder für die Kinder noch für mich einen gesetzlichen Unterhalt bekommen werde.


    Jedenfalls will ich mittlerweile auch ausziehen. Mein Mann wird vermutlich darauf bestehen, dass der Große bei ihm im Haus bleibt. Und wie es aussieht, muss ich diesen Brocken wohl oder übel schlucken, wenn ich meinem Kind Gerichtsverfahren und Gutachter und das alles ersparen will.


    Im schlimmsten Fall landen wir also nach einer Trennung beim Wechselmodell. Zumindest, was den Großen betrifft.

    Der Kleine wäre nach wie vor die meiste Zeit bei mir.


    Ich habe vor, mir ab April eine Arbeit zu suchen, gehe auch davon aus, dass ich schnell etwas finde.

    (Der Kleine bleibt Gott sei Dank mittlerweile problemlos bis Nachmittags in der Kita, so dass ich mich finanziell endlich (relativ) unabhängig machen kann.)



    Nun zu meiner aktuellen Frage:

    Im November noch wollte mein Mann mich zwingen, überhaupt eine Arbeit zu suchen.

    Dem kann ich jetzt "artig folgen", da ich mein kleines Kind gut betreut weiß.


    Jetzt hat er aber wieder eine neue Idee, mich in die Schraubzwinge zu klemmen:

    Er hat mir schon angekündigt, dass er notfalls auch gerichtlich durchsetzen will, dass ich mindestens 35 Stunden arbeite. (Damit ich nicht ausversehen oder absichtlich zu wenig Geld verdiene.)

    Das bereitet mir echt Bauchschmerzen. Wenn ich Pausen und Arbeitsweg (1 Stunde für einen Weg ist hier üblich) rechne, bin ich so schnell bei einer Abwesenheit von 8 bis 17.30 / 18 Uhr.

    Sollte es wirklich zu einem Wechselmodell in der Form wie oben beschrieben kommen, habe ich den Kleinen im Prinzip jeden Tag und Nacht bei mir, er wird höchstens am Tage mal "zu Besuch" zum Papa gehen - und den Großen habe ich alle 2 Wochen für eine ganze Woche bei mir.

    In der Woche, in der ich beide Kinder habe, müssten dann beide von 8-18 Uhr fremdbetreut werden. Und für den Kleinen wäre das sogar quasi Dauerzustand.

    Das ist für mich eine gruselige Vorstellung.

    Ich weiß, dass das bei vielen so ist. Und ich wünschte auch allen Müttern (und netten Vätern), dass sie nicht gezwungen wären, ihre Kinder so viel Zeit ohne Eltern lassen zu müssen... Und manche haben sogar einen Partner, der nicht ständig mit irgendwas Neuem Druck macht, sondern seine Partnerin unterstützt.

    Hinzu kommt, dass mein Mann ständig davon redet, dass er den Hort für den Großen kündigen will, er ist ja schließlich zuhause. Dann könnte der Große ja jeden Tag nach der Schule zu ihm und ich kann ihn dann tagtäglich nach meinem Feierabend bei meinem Ex abholen… Na Danke.


    Also nun zurück zu meiner Frage:

    Kann er mich gerichtlich zwingen, 35 (oder gar 40) Stunden zu arbeiten?

    Was wäre die rechtliche Handhabe / Grundlage?

    Und inwieweit kann ich mich dagegen wehren?

    Ich habe mal irgendwo gelesen, ich glaube, es war sogar hier in Ihrem Forum, dass eine Mutter nur 20 Stunden arbeiten muss, wenn ihr Kind noch nicht 7 ist. Stimmt das so?

    Wer legt sowas fest? Oder ist das von Fall zu Fall verschieden und Gerichtsentscheidung?


    Ich hoffe, Sie können mir helfen.

    Ich will ja fleißig sein und artig Geld verdienen. Aber meine Kinder möchte ich ja auch noch sehen und mit ihnen leben und Zeit verbringen. Vielleicht bin ich bei den Rabeneltern im Forum mit dieser Vorstellung auch nicht ganz so außerirdisch wie sonst in deutschen / europäischen Gefilden...


    Herzlichen Dank im voraus!

  • Liebe Fragestellerin,


    ich möchte vorausschicken, dass ich bei einem so konfliktträchtigen Verhältnis, wie Sie es schildern, dringend dazu rate, dass Sie sich anwaltlichen Beistand suchen. Wenn Sie (noch) ohne Einkommen sind und kein sonstiges Vermögen (z.B. Immobilie) haben, haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe. Sie holen sich beim zuständigen Amtsgericht dazu einen entsprechenden Beratungshilfeschein (vorher anrufen und fragen, welche Unterlagen z.B. Kontoauszug sie sehen wollen) und vereinbaren einen Termin bei einer Fachanwältin für Familienrecht bzw. einem Fachanwalt.


    Mir ist nicht klar, warum sie schon jetzt davon ausgehen, dass ihr Mann keinen Unterhalt zahlen wird, meinen Sie freiwillig nicht? Er bestreitet doch derzeit das Einkommen der Familie und Sie nicht, er hat eine Rente und Vermögen.


    Zunächst ist klarzustellen, dass Sie während des Trennungsjahres gar nicht zu einer Änderung oder der Aufnahme einer Erwerbstätigekit verpflichtet werden können, soweit es den Ehegattenunterhalt betrifft.


    Da offenbar auch bei Ihrem "Großen" maximal ein Wechselmodell 50/50 angedacht ist, sind Sie nicht barunterhaltspflichtig, auch in diesem Zusammenhang kommt also nicht in Betracht, Sie zur Erwerbstätigkeit zu Verpflichte bzw. (das ist es eigentlich) zur Unterhaltszahlung unter Anrechnung von fiktiven Einkünften.


    Es kommt also nur in Betracht, dass Ihr Mann Ihnen gegenüber unterhaltspflichtig ist und dagegen setzt, dass Sie (mehr) arbeiten müssen. Beim Trennungunterhalt gibt es dieses Argument nicht, der nacheheliche Unterhalt kommt erst nach der Scheidung, da kann man sich dann die Verhältnisse nochmals in Ruhe ansehen.


    Wenn Sie bisher die Betreuung der Kinder überwiegend geleistet haben (siehe Abholen vom Kindergarten!) müssen Sie einem Wechselmodell 50/50 nicht einfach zustimmen. Je nachdem wo Sie leben gibt es durchaus Chancen, dass Sie durchsetzen können, dass beide Kinder bei Ihnen leben, v.a. wenn es beim jüngeren Kind ohnehin so ist (Stichwort: keine Trennung der Geschwister). In Berlin wird das Wechselmodell sehr viel häufiger durchgesetzt als in einer bayerischen Kleinstadt. Wie das bei Ihnen ist kann Ihnen eine Anwältin/ ein Anwalt vor Ort sagen, auch deshalb mein Rat, sich anwaltliche Hilfe zu holen.


    Eine Teilzeittätigkeit wird bei einem jüngsten Kind über 3 Jahre in der Regel als zumutbar angesehen aber es wird immer der Einzelfall geprüft, auch die Fahrzeiten werden dabei berücksichtigt.


    Bitte, lassen Sie sich anwaltlich beraten und vertreten, die Vorstellungen Ihres Mannes klingen seltsam, Sie befinden sich viel zu sehr in der Defensive, das ist nicht nötig und schadet Ihnen!


    Beste Grüße

    Bettina Simon