Unterhalt vom Sparvermögen

Liebe interessierte Neu-Rabeneltern,

wenn Ihr Euch für das Forum registrieren möchtet, schickt uns bitte eine Mail an kontakt@rabeneltern.org mit eurem Wunschnickname.
Auch bei Fragen erreicht ihr uns unter der obigen Mail-Adresse.

Herzliche Grüße
das Team von Rabeneltern.org
  • Hallo Frau Simon,


    mein Mann und ich leben im Trennungsjahr. Er zahlt bisher nur den Unterhalt für die Kinder. Nebenkosten der Ehewohnung laufen noch auf ihn, liegen aber deutlich unter meinem Unterhaltsanspruch.

    Er vertröstet .ich nun schon den zweiten Monat damit, dass seine Anwältin den Unterhaltsanspruch noch genau prüfen muss.


    Ich bin nicht auf Klagen etc aus.


    Kann ich meinen Unterhalt, den er vermutlich nicht rückwirkend zahlen wird einfach von unserem gemeinsamen Konto abheben? In doppelter Höhe, weil sonst die Hälfte davon sowieso mir zugerechnet wird?

    Und unter mein Kopfkissen legen?

    Falls ja, den Teil bis zu seinem Selbstbehalt oder, was mir wirklich zustehen würde?

    Er lebt derzeit ohnehin weiter über seine Verhältnisse und braucht während der Ehe angesammeltes Sparvermögen auf, zu dem nur er Zugang hat.


    Ich möchte auch ungern für mein sparsames Verhalten dadurch bestraft werden, dass ich ihm bei der Scheidung vom nicht verbrauchten Unterhalt die Hälfte wieder zurückgeben muss.


    Vielen Dank schon im Voraus für ihre Mühen!

  • Liebe Fragestellerin,


    es ist bei dieser Konstellation erforderlich, dass Sie sich selbst eine anwaltliche Vertretung organisieren, Sie können sich nicht auf die Berechnungen der Anwältin Ihres Mannes verlassen und auf diese noch zuwarten, zumal der Trennungsunterhalt für die Monate, in denen er nicht nachweislich geltend gemacht wurde, verfällt. Die Idee mit dem Entnehmen des Unterhalts und später verrechnen geht also nicht.


    Sie können für Ihren Lebensunterhalt selbstverständlich Geld vom gemeinsamen Konto verwenden, wenn dies dem üblichen Verbrauch in etwa entspricht folgen daraus auch keine Ausgleichsansprüche. Viel wichtiger wäre aber, solche Dinge wie gemeinsames Konto, gemeinsame Versicherungen usw. auseinanderzuziehen.


    Beste Grüße

    Bettina Simon