Mutterschutzgeld und Elternzeit

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  • Hallo ihr lieben,


    ich blick es nicht so ganz #schäm

    Ich bin mit dem zweiten Kind in Elternzeit und mit dem dritten schwanger. Bald würde der Mutterschutz vom dritten beginnen und mein Mann meint dass ich die Elternzeit zu dem Zeitpunkt des Begins des Mutterschutzes kündigen kann und dann muss mir mein Arbeitgeber das volle Mutterschutzgeld zahlen. :/

    Ist das tatsächlich so? Denn das wäre ja total nachteilig für den Arbeitgeber (landkreisgetragenes Krankenhaus, niemand wird deswegen leiden dass ich das Geld bekomme. Ich frag mich nur generell weil es ja auch kleinere Arbeitgeber gibt...)


    ich habe einen Vollzeitvertrag der in Elternzeit liegt und hab in Elternzeit jetzt zusätzlich auf 450 Euro Basis dort gearbeitet.

    Was schreib ich denn am besten in die Kündigung der Elternzeit rein? Und worauf beziehe ich mich? Ich war neulich mal in der Personalabteilung um nachzufragen aber die wirkten so als hörten sie das zum ersten mal...

  • So habe ich das jetzt auch gemacht. Wenn der Mutterschutz bspw. am 23.03. beginnt, dann kündigst du die Elternzeit zum 22.03. Als Begründung gibst du die neue Schwangerschaft und den Beginn des Mutterschutzes an.

    Liebe Grüße
    pitcat


    Dumm geborn, dor kanns nix för, Dumm starben dat is'n Malör.

  • Ich glaube eigentlich gilt auch da eine 7-Wochen-Frist. Aber da deinem AG eigentlich keine Nachteile entstehen (und du ja auch nicht arbeiten willst und somit eingeplant werden musst), kann ich mir gut vorstellen, dass sie ein Auge zudrücken.

  • Ich glaube, die Elternzeit wird dann unterbrochen und dann wieder angehängt.

    Wegen der Frist würde ich mich auch darauf berufen, dass deine erneute Schwangerschaft dort ja schon länger (?) bekannt ist, zumindest seit dem Gespräch, nur falls es zu Problemen kommen sollte.

  • Um die Elternzeit zu beenden gibt es keine Fristen, meine ich. Aber den Beginn der neuen Elternzeit würde ich rechtzeitig anmelden. Wobei das echt abhängig vom Betrieb ist. Wenn dir da jemand Steine in den Weg legen will, halte diese 7-Wochen-Frist ein, wenn alles in Absprache ohne Fristen läuft (trotzdem am besten verschriftlichen), ist doch auch gut.

  • Hab ich gemacht. Ist ganz einfach, der AG hat dadurch (fast) keine Nachteile. Ein bisschen Verwaltungsaufwand halt. Aber es steht Dir einfach zu. Also mach es :) Denk dran gleichzeitig die Verschiebung der dank Mutterschutz und so nicht genommenen Zeit auf später zu verschieben. Du kannst dann also effektiv 3 Jahre + den noch nicht genommen Teil von Kind 1 in Elternzeit gehen.

  • ich danke euch #ja


    Ja meine Schwangerschaft ist bekannt. Ich arbeite ja auch auf 450 Euro Basis dort und hab die Schwangerschaftsbescheinigung der Gyn glaub ich in der 17.ssw abgegeben.


    passt das so?


    Sehr geehrte Frau X (die Personalabteilung hat 3 oder 4 Leute, ich weiß nicht wer davon für die Elternzeit zuständig ist. Nehm ich jetzt den Namen der Personalchefin?),

    hiermit beende ich die Elternzeit meines Kindes T. (x/07/15) vorzeitig zum 25.1.2018 weil da der Mutterschutz für unser drittes Kind beginnt (voraussichtlicher Entbindungstermin 8.3.18).

    Mit freundlichen Grüßen und herzlichem Dank,

    erdbeerquark


    Die nächste Elternzeit kann ich ja erst beantragen wenn das Baby da ist, oder soll ich da gleich reinschreiben dass ich dann wieder Elternzeit nehmen werde? :/

  • "Ich plane nach der Geburt von xyelchen wieder in Elternzeit zu gehen. Den Antrag reiche ich nach der Geburt ein."


    Ich denke, es wäre nett, schon mal die Planung zu sagen.

  • ja das ist ne gute Idee.

    Allerdings möchte ich diesmal statt 3 Jahre Elternzeit und nach einem Jahr 450 Euro Basis 3 Jahre Elternzeit und nach einem Jahr Teilzeit in Elternzeit mit 30 % machen. Muss das auch schon mit rein?

    (Ich hatte als ich in der personalabteilung war nachgefragt wann ich das wie beantragen muss, da meinte sie dass ich das mit der pflegedienstleitung besprechen soll. )

  • Der Antrag muss recht bald nach der Geburt losgeschickt werden, da du 7 Wochen vor Antritt beantragen musst, und ja 8 Wochen Mutterschutz hast.

    Du musst dich dann für die ersten 2 Jahre festlegen. Und für das zweite Jahr die 30% angeben. Das dritte könntest du noch offen lassen.

    Und vergiss nicht, die übrigens Zeit vom vorigen kind einzuplanen.


    Wenn du das noch vor der Geburt hinbekommen, kannst du ja noch ein Gespräch mit der PfL führen, ich denke auch hier ist es netter, wenn die schon mal wissen, wie du planst.


    Hier steht nochmal was dazu, dass die Beendigung der ersten EZ nicht an eine Frist gebunden ist, aber nicht rückwirkend möglich ist.

    http://www.familien-wegweiser.…ichnis%2Cdid%3D40002.html

  • Schreib doch einfach in den Antrag der Elternzeit nach der Geburt rein "Hiermit beantrage ich für mein am xx.xx.2018 geborenes Kind Kevin Johannes Elternzeit von xx.xx.2018 bis xx.xx.2020. Gleichzeitig melde ich an, dass ich vorhabe ab Frühjahr 2019 in Elternteilzeit zu arbeiten. Ich komme rechtzeitig auf Sie zu um Umfang und Starttermin zu besprechen"


    Wichtig ist, das Du die grundsätzliche Bereitschaft signalisiert. Damit sie nachher nicht sagen können, oh das wussten wir nicht. Wir haben jetzt für zwei Jahre eine Vertretung eingestellt.

    Details bespricht Du später und den offiziellen Elternteilzeitantrag stellst Du (glaube ich) bis sieben Wochen vor Beginn.


    Das dritte Jahr Elternzeit kannst Du dann wiederum sieben Wochen vor Beginn einreichen.