Liebe Raben,
darf mein AG verlangen, dass ich eine bestimmte Wochenstundenanzahl arbeite abweichend vom Arbeitsvertrag?
Folgender Hintergrund: Ich (seit über 10 Jahren bei dieser Firma, über 100 Beschäftigte, habe einen 40h-Vertrag, unbefristet) bin vor der Elternzeit 35 Wochenstunden arbeiten gegangen, die Teilzeit war immer jährlich befristet beantragt worden.
Meine Chefin hat mir heut eröffnet, dass ich nach der Elternzeit 27 Stunden arbeiten kommen soll - diese Teilzeit soll unbefristet sein - oder 40.
Ich wollte gern mit 30 h einsteigen, mit der Option später auf 35 zu erhöhen.
Kann sie mich zwingen auf ihre Forderung einzugehen?