Herr Gummibär Hier in Sachsen gibt es noch zusätzliche Möglichkeiten, z.B. Landeserziehungsgeld. Das bekommt man, wenn auch nach dem 1. Geburtstag das Kind noch zu Hause betreut wird, für max. 7 Monate. Beim 3. Kind sind das 300 Euro pro Monat. Auch darüber hat mich die Elterngeldstelle der Diakonie beraten. Vielleicht gibt es bei euch was ähnliches, wo du dich beraten lassen kannst?
Elterngeldfrage
Liebe interessierte Neu-Rabeneltern,
wenn Ihr Euch für das Forum registrieren möchtet, schickt uns bitte eine Mail an kontakt@rabeneltern.org mit eurem Wunschnickname.
Auch bei Fragen erreicht ihr uns unter der obigen Mail-Adresse.
Herzliche Grüße
das Team von Rabeneltern.org
wenn Ihr Euch für das Forum registrieren möchtet, schickt uns bitte eine Mail an kontakt@rabeneltern.org mit eurem Wunschnickname.
Auch bei Fragen erreicht ihr uns unter der obigen Mail-Adresse.
Herzliche Grüße
das Team von Rabeneltern.org
-
-
Landeserziehungsgeld ist allerdings (zumindest in Sachsen) an das Einkommen gekoppelt, verdient man in der Familie zu viel, gibt es das nicht oder nur anteilig.
Grenze liegt in Sachsen zB bei 17.100€ netto für Verheiratete.
-
Ab dem 3. Kind ist es einkommensunabhängig
-
OT: ich weiß, ich hatte nur in Bezug auf mich selbst geschaut und ich bekomme das erste Kind
-
In Bayern gibt es ab dem 12. Lebensmonat das Betreuungsgeld (besser bekannt vielleicht als Herdprämie), das sind 150€ fest, einkommensunabhängig (bzw. wird es, glaube ich, bis 250.000 Jahreseinkommen gezahlt).
Ansonsten... kAnn man nich viel machen. Ich bin in der gleichen Situation, nur zeitlich ein Jahr weiter.
-
In bayern gibt es usätzlich zum Betreuungsgeld gibt es aber auch noch das landeserziehungsgeld für Familien die (Glaube ich) zusammen weniger als 30 000 (?) Einkommen im Jahr haben.
-
Das wusste ich nicht! Ich war sicher, dass ich jetzt schon wieder arbeiten würde, und habe von den Alternativen scheinbar keine Ahnung. Sorry!
Weisst du, Erdbeerquark, ob das zusätzlich zum Betreuungsgeld gezahlt wird? Ich habe auf die schnelle nur gefunden, dass wir tatsächlich Anspruch darauf hätten. Aber nicht, wie sich die beiden Zahlungen zueinander verhalten.
Und: nochmal sorry, für's Extrathema!
-
auskennen tuich mich leider nicht. Aber ich denke schon dass es zusätzlich ist, sonst wäre es ja keine Erleichterung?
-
Ja, so klingt es für mich auch logisch. Ich denke, ich beantrage mal, und sehe, was passiert! Danke dir für den Hinweis, ehrlich mal, das könnte ein bisschen was erleichtern gerade!
-
https://www.zbfs.bayern.de/fam…ragenzurhoeheunddauer.php
Da steht bei der letzten frage dass beides gleichzeitig geht
-
Danke!!!
Herr Gummibär : sorry, ich hoffe, das OT hilft dir vielleicht auch weiter und geht nicht nur komplett an deiner Frage vorbei
-
da hol ich mir die Woche glatt noch einen Antrag fürs landeserziehungsgeld
-
ich lese gespannt mit.
Werde am Wochenende mit mann mal alle zahlen auf ein Papier bringen und Rum schieben.
und versuchen, die Existenzängste realistisch zu betrachten.