Ich brauche allgemeine Hinweise zum vereinsrecht

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  • Duracellmädchen und ich sind in einem Sportverein mitglieder.... Recht frisch, deshalb taucht die Frage auf.


    Demnächst ist Mitgliederversammlung mit Ämterwahlen und anderen beschlussfindungen.

    Duracellmädchen ist ja als Mitglied stimmberechtigt, das muss ich aber als ihre Vertreterin machen, nehme ich mal an.

    Die frage, muss sie dabei sein, wenn ich ihre Vertreterin bin? Oder kann ich da alleine hingehen, und habe zwei stimmen (eine für mich und eine für Duracellmädchen)

    Ich stelle mir das extrem langweilig fürs Kind vor.... Und der Zeitrahmen ist auch wenig kindgerecht (19:30 Uhr bis 22:30 Uhr)

    Oder gibt es keine allgemeinen Regeln diesbezüglich für Vereine und jeder darf das so handhaben, wie er möchte, und ich muss das vor Ort erfragen?

    "Wenn Dein Leben schwerer geworden ist, bist Du vielleicht ein Level aufgestiegen?!"

  • In den Vereinen die ich kenne haben meistens nur volljährige Mitglieder Stimmrecht.


    Sonst regelt das die Satzung. Also ob die Stimme übertragen werden darf und wie genau.


    Normalerweise ist dann keine Anwesenheit nötig, weil dann könnte derjenige ja selber abstimmen.

  • Ich habe mich im letzten Jahr zwangsweise sehr ausführlich mit dem Thema beschäftigt. Das Problem ist, dass man bei Übertragung des Stimmrechts auf die Eltern eigentlich absichern muss, dass ggf. beide Sorgeberechtigte mit dem Abstimmverhalten einverstanden sind. Das ist schwierig nachzuvollziehen. Deshalb haben die meisten Vereine nur ein Stimmrecht für Volljährige. Das ist natürlich schwierig in Vereinen, in denen hauptsächlich Kinder Mitglieder sind.

    Freda mit dem Jan-Feb-Mär-Trio (01/05 + 02/08 + 03/12) #love


    Ich kaufe und verkaufe im Rabenflohmarkt

    Einmal editiert, zuletzt von Freda ()

  • Das ist üblicherweise in der Satzung geregelt. Wie es in unseren Vereinen läuft, hilft dir da wahrscheinlich wenig. ;) (Bei uns sind die Mitgliederversammlungen getrennt und die Kinder haben nur in der Jugendversammlung Stimmrecht, z.B. - das gibt's auch. #zwinker)

    Trillian grüßt






    “Isn't it enough to see that a garden is beautiful without having to believe that there are fairies at the bottom of it too?“ (Douglas Adams)

  • Wir haben es z.B. in unserem Verein mit 80% Kinderanteil so geregelt, dass offiziell nur Volljährige abstimmen dürfen, zur Mitgliederversammlung aber alle Eltern eingeladen werden und bei den Abstimmungen ein Handzeichen geben dürfen. Gezählt werden nur die stimmberechtigten Stimmen. Sollte es eine Abweichung zwischen Gesamtvotum und Stimmberechtigten geben, wird nochmal darüber diskutiert und ggf. neu abgestimmt.

  • Zum Vereinsrecht findest du die Antworten auf viele Fragen in der jeweilen Satzung oder/ und im BGB.

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)