Mutterschutz - was gilt genau?

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  • Ich habe nächste Woche ein Vorstellungsgespräch und bin im Moment im 5. Monat schwanger, ET 15.8. Nun möchte ich gerne mit einem konkreten Vorschlag ins Gespräch gehen, um meine Position zu stärken.

    Es geht um einen Job an der Uni, als nach TVÖD, der auch Lehrverpflichtungen enthalten wird, so dass es wichtig ist, dass ich eine Lösung anbiete, bei der ich am 16.10. mit der Lehre beginnen kann und vorher auch schon das Seminar vorbereite.

    Meine Idee wäre nun, dass ich vom 1. Juni bis 1. August in Teilzeit, drei volle Tage die Woche, anfange. Und dann ab 1.10. in Vollzeit zurückkehre. Aber ich bin mir nun unsicher, ob das rechtlich überhaupt möglich ist, da im Mutterschutz ja ein absolutes Beschäftigungsverbot gilt...


    Wer kann mir weiterhelfen?


    ps: Ich möchte eher nicht diskutieren, ob das an sich realistisch ist, sondern, nur wie man arbeitsrechtlich die Situation am besten löst. Das ist mein drittes Kind, ich weiß wovon ich spreche und kann mich einschätzen und mein Mann geht ein Jahr lang voll in Elternzeit.

  • Mutterschutz gilt acht Wochen nach dem ET und sechs Wochen vorher. In den acht Wochen danach darf dich kein Arbeitgeber beschäftigen, der 1.10 als erster Arbeitstag würde damit also nicht möglich sein, wenn das Baby am 15.8 käme. In den sechs Wochen vorher darfst Du auf deinen eigenen Wunsch noch beschäftigt werden, kannst diese Erlaubnis aber jederzeit zurückziehen, ein Arbeitgeber könnte sich also nicht unbedingt darauf verlassen.



    PS.: Du kannst natürlich andeuten, dass du von zu Hause aus was vorbereitest, obwohl du in der Zeit im Mutterschutz bist, naja, offiziell dürfen sie das halt so nicht annehmen.

    Liebe Grüße von Kris (1974) mit großem Sohn (1/2002) und kleinem Sohn (5/2007)

    Einmal editiert, zuletzt von Kris ()

  • Meines Wissens nach darf dich der AG in den sechs Wochen vor der Geburt beschäftigen wenn du dich dazu bereit erklärst, das müsste also gehen. Nach der Geburt darf er dich acht Wochen nicht beschäftigen. Wenn das Baby zum Termin kommt, könntest du also frühestens am 10. Oktober anfangen, würde ich sagen. Das geht aber nach dem tatsächlcihen nicht dem errechneten Termin, d.h. so ganz sicher ist der 10. dann auch nicht. Hier ist der Gesetzestext.


    Viel Erfolg!

  • Ich hab da vor einiger Zeit auch rumgesucht und ich fürchte, dass das mit dem 1.10 nichts werden wird, eben wegen des absoluten Beschäftigungsverbotes (außer das Kind würde etwas früher kommen, sodass du auf 8 Wochen Mutterschutz kommst, aber nicht zu früh, da sich diese Zeit ja sonst verlängert).

    Ginge es, die Seminarvorbereitung in den Zeitraum von Juni-August lzu egen und dann ab Mitte Oktober anzufangen? Das ist natürlich auch knapp...wenn sich das Kind nur etwas mehr Zeit lässt, dann kommst du da ja auch nicht auf 8 Wochen

    Mit der Großen (2011), dem Mittleren (2014), dem Ministernchen (2015) und der Kleinen (2018)

  • Früher zur Welt kommen nützt m. W. für den Mutterschutz nach der Geburt nichts. Die Tage, die das Kind vor dem errechneten Termin geboren wird, werden angehängt. Nach der Geburt sind also immer mindestens acht Wochen, es können auch mehr sein.


    Das Beschäftigungsverbot nach der Geburt ist auch nicht verhandelbar.

  • Hm, ok... ich sehe schon.


    Ja, Vorbereitungen alle vorher machen würde ich auf jeden Fall auch vorschlagen. Das ist auch realistisch. Den Beginn des Seminars müsste man dann vielleicht sicherheitshalber gleich auf den 1.11. legen und die 2-3 versäumten Sitzungen im Block nachholen.


    Ich könnte mir ja auch durchaus vorstellen, die ersten Sitzungen trotzdem durchzuführen, wenigstens als eine Art Einführungsveranstaltung mit Erläuterung zum weiteren Ablauf. Wenn ich das freiwillig mache und nicht als Arbeitszeit abrechne, ist doch eigentlich nichts dagegen einzuwenden, oder?


    Ich frage mich, ob es Sinn macht, schon im Vorfeld die Frauenbeauftragte der Uni zu kontaktieren...?

  • Ich frage mich, ob es Sinn macht, schon im Vorfeld die Frauenbeauftragte der Uni zu kontaktieren...?

    Kommt darauf an wofür? Es besteht halt die Möglichkeit, dass eine Frauenbeauftrage solche Konstrukte wie "freiwillige Einführungsveranstaltung im Mutterschutz" als absoluten No-Go ansieht und dass dann auch dem Lehrstuhl-Inhaber (oder wer immer sonst einstellt) klar macht, dass das nicht geht.

  • Wenn du einen Lehrauftrag hättest und somit selbständig wärest, würdest du unterrichten können während des Mutterschutzes; aber wenn sie dich freiwillig arbeiten lassen während des Mutterschutzes als eigentlich Angestellte, können sie als Arbeitgeber richtig Probleme bekommen. Ich glaube nicht, dass sie das zulassen würden.

    Liebe Grüße von Kris (1974) mit großem Sohn (1/2002) und kleinem Sohn (5/2007)

  • Mutterschutz gilt acht Wochen nach dem ET und sechs Wochen vorher.

    Das ist nicht ganz korrekt. Richtig ist: Acht Wochen nach Geburt, mindestens aber acht Wochen nach ET. Bei einem Baby, was vor ET kommt, sind es also mehr als acht Wochen.

    Konkret: Bei ET 15.8. geht der Mutterschutz bis einschließlich 9.10., wenn das Baby vor oder am Termin kommt. Bei jedem Tag, den das Baby später kommt, verlängert sich auch der Mutterschutz um die entsprechende Anzahl Tage.

    Die sechs Wochen vor ET sind, wie andere schon anmerkten, freiwillig. Es ist bei Uni-Jobs durchaus üblich, bis kurz vor Termin weiter zu arbeiten. Aber es bleibt für den Arbeitgeber natürlich das Risiko, dass z.B. dein Kind schon sehr früh vor Termin kommt und dir dann die Vorbereitungszeit bis zur Geburt nicht mehr reicht. Oder eben dass du dein freiwilliges Weiterarbeiten widerrufst. Und das darfst du tatsächlich in jedem Augenblick und ohne Begründung. (Und unter Umständen ist das dann - je nachdem, wie die Schwangerschaft verläuft - auch nötig, einfach von jetzt auf gleich die Segel zu streichen und per sofort nur noch Ruhe zu halten.)

    ch könnte mir ja auch durchaus vorstellen, die ersten Sitzungen trotzdem durchzuführen, wenigstens als eine Art Einführungsveranstaltung mit Erläuterung zum weiteren Ablauf. Wenn ich das freiwillig mache und nicht als Arbeitszeit abrechne, ist doch eigentlich nichts dagegen einzuwenden, oder?

    Doch. Wenn dein Arbeitgeber dich trotzdem arbeiten lässt und dich nicht daran hindert, macht er sich strafbar. Für Selbstständige ist das anders, die können unmittelbar nach der Geburt wieder arbeiten (bzw. haben keinerlei Schutz), aber Angestellte dürfen zu ihrem eigenen Schutz nicht eher arbeiten. Da würde dir auch die Frauenbeauftragte nichts anderes sagen. Es gibt nur wenige gesetzliche Regelungen, die derartig streng sind.

    Wie wäre es, das Seminar im ersten Semester von vornherein als Blockveranstaltung anzubieten und so auch im Vorlesungsverzeichnis auszuweisen? (Manchmal geht das ja inhaltlich gut.) Alternativ: Es gibt einen Block zum Start und ab dann regelmäßig. Wenn das genau so von vornherein ausgewiesen ist, sollte das ebenfalls kein Problem sein und auch keiner Veranstaltung in der Einführungswoche bedürfen. (Ich hab selbst zweimal Seminare mit sehr unregelmäßigen Zeiten - teils wöchentlich, teils im Block - gegeben und das war kein Problem.)

    zertifizierte Beraterin für Natürliche Empfängnisregelung

  • Drama : heißt ET nicht Entbindungstermin, also ist es der Tag der Geburt? ?Oder bedeutet die Abkürzung errechneter Termin? Wie auch immer, ich meinte jedenfalls den Tag der Geburt. Rangehängt wird die verpasste Zeit vorher auch nur in bestimmten Fällen, meine ich. Wie auch immer, 1.10 dürfte knapp werden.

    Liebe Grüße von Kris (1974) mit großem Sohn (1/2002) und kleinem Sohn (5/2007)

  • Kris Der ET ist der errechnete Entbindungstermin, der schon recht frühzeitig in der Schwangerschaft im Mutterpass steht. Von dem aus berechnet sich der Beginn des Mutterschutzes. Und falls das Kind vor oder an diesem Tag kommt, auch das Ende. Falls die Geburt später als ET ist, dann eben Geburt + acht Wochen = Mutterschutz.


    Eine weitere Sonderregelung gibt es noch: Falls das Baby als Frühgeburt zählt (abhängig vom Tag der Geburt und vom Geburtsgewicht), dauert der Mutterschutz nicht acht, sondern 12 Wochen. Also 12 Wochen ab ET. Bei einem Kind, das 4 Wochen vor ET kommt, sind es dann also insgesamt 16 Wochen Mutterschutz nach Geburt. Dafür konnten vor der Geburt nur 2 der 6 Wochen Mutterschutz genutzt werden.

    zertifizierte Beraterin für Natürliche Empfängnisregelung

  • Nur als Anregung: ich habe einmal ein Semester lang ein Intensivseminar besucht. Die Dozentin war schwanger und hat statt der üblichen 1,5h-Termine einmal pro Woche über einen kürzeren Zeitraum jede Woche zwei Termine mit längerem Umfang angeboten. Bei den Studenten war das Modell recht beliebt. Wäre so etwas eine Möglichkeit?

  • wollt grad was ähnliches wie Schlüsselblume schreiben: Lehrveranstaltung komplett als Blockseminar. Das gibts bei uns immer wieder. Das müsste eigentlich möglich sein - dann kann die Veranstaltung irgendwann im Semester sein, halt in Blöcken.

    mit elfchen 04/09 und minielfchen 03/12


    quand ta thèse te pousse à bout et que tu veux tout arrêter kannste vergessen.


    #rose 49,7

  • Danke für Eure guten Ideen! Es ist auch noch nicht ganz klar, ob das Seminar unbedingt schon dieses Jahr im WS anfangen muss, von daher ist es wahrscheinlich schon ausreichend, wenn ich einfach irgendeinen Vorschlag parat habe.


    Ich erwarte halt, dass die Anwesenden beim Gespräch sowieso etwas überrumpelt von meinem sichtbaren Bauch sind und dann etwas hilflos die Frage stellen werden, wie man das denn alles organisatorisch regeln könne. Schlimmstenfalls denken sie, ich will erst nächstes Jahr anfangen oder so...

    Und das wird dann schon ein entscheidender Punkt, da souverän und gut vorbereitet konkrete Vorschläge machen zu können.

  • Danke für Eure guten Ideen! Es ist auch noch nicht ganz klar, ob das Seminar unbedingt schon dieses Jahr im WS anfangen muss, von daher ist es wahrscheinlich schon ausreichend, wenn ich einfach irgendeinen Vorschlag parat habe.


    Ich erwarte halt, dass die Anwesenden beim Gespräch sowieso etwas überrumpelt von meinem sichtbaren Bauch sind und dann etwas hilflos die Frage stellen werden, wie man das denn alles organisatorisch regeln könne. Schlimmstenfalls denken sie, ich will erst nächstes Jahr anfangen oder so...

    Und das wird dann schon ein entscheidender Punkt, da souverän und gut vorbereitet konkrete Vorschläge machen zu können.

    viel glück!!

    mit elfchen 04/09 und minielfchen 03/12


    quand ta thèse te pousse à bout et que tu veux tout arrêter kannste vergessen.


    #rose 49,7