Elternzeit und Elterngeld ... Fragen

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  • Hallo,


    ich habe einen Knoten im Hirn, was diese Themen angeht. Und das obwohl ich bereits 2 Kinder habe #schäm
    Helft mir mal denken:



    Wir arbeiten momentan beide Vollzeit
    -Im Januar kommt das Baby. Ich bekomme Mutterschaftsgeld bis Mitte März.
    -Mein Mann nimmt 2 Monat Elternzeit ab Geburt und arbeitet in dieser Zeit 20h/Woche.
    Elterngeld bekommt er aber nicht, weil ich ja Mutterschaftsgeld bekomme.
    -Ich beantrage Elternzeit vom 3.-14. Monat und beziehe in dieser Zeit auch Elterngeld.
    -Elterngeld gibt es also 14 Monate, wenn der Partner auch Elternzeit nimmt. Aber eigentlich wird Elterngeld maximal 12 Monate gezahlt, weil ja immer das Mutterschaftsgeld abgezogen wird.


    Stimmt das so?

  • Hm,


    du bekommst im Zeitraum des Mutterschaftsgeldes kein Elterngeld, aber wenn dein Partner in der Zeit nimmt der schon, oder?
    Dann bekommt ihr aber nur 12 Monate zusammen.


    Lg
    mellipop

  • Nein.


    Dein Partner bekommt Elterngeld, auch wenn du Mutterschutzgeld bekommst. Ihr könnt gleichzeitig in Elternzeit sein, und auch gleichzeitig EG bekommen, aber zusammen eben insgesamt maximal 14 Monate. Dein mutterschutzgeld wird aufs Elterngeld angerechnet. Ich bin mir grade nicht sicher, ob du einfach ab dem 3. Lebensmonat nehmen kannst....


    Letztendlich - soweit ich weiß - könntet ihr, wenn ihr beide "in Elternzeit" seid in den ersten beiden Lebensmonaten, nur bis zum 12. Lebensmonat Elterngeld bekommen, weil dann eure 14 Monate aufgebraucht sind.


    und ja, eigentlich gibts EG 14 Monate, gezahlt wird für ANGESTELLTE aber 12, weil Muschu angerechnet wird. bei Selbständigen siehtd as ganz anders aus!

  • Dein Partner bekommt Elterngeld, auch wenn du Mutterschutzgeld bekommst. Ihr könnt gleichzeitig in Elternzeit sein, und auch gleichzeitig EG bekommen, aber zusammen eben insgesamt maximal 14 Monate. Dein mutterschutzgeld wird aufs Elterngeld angerechnet. Ich bin mir grade nicht sicher, ob du einfach ab dem 3. Lebensmonat nehmen kannst....

    Aber genau das hat der Elterngeldrechner verweigert.


    Letztendlich - soweit ich weiß - könntet ihr, wenn ihr beide "in Elternzeit" seid in den ersten beiden Lebensmonaten, nur bis zum 12. Lebensmonat Elterngeld bekommen, weil dann eure 14 Monate aufgebraucht sind.

    Bin ich den automatisch auch in Elternzeit, wenn ich im Mutterschutz bin?

  • Aber genau das hat der Elterngeldrechner verweigert.


    Bin ich den automatisch auch in Elternzeit, wenn ich im Mutterschutz bin?

    Also, zum ersten Punkt, das geht definitiv. Elterngeld ersetzt verdienstausfall, egal, was der andere Partner bekommt oder macht. Wenn dein Partner 2 Monate in Elternzeit ist, und das sind zufällig die ersten beiden, dann bekommt er selbstverständlich Elterngeld. Und wenn du im Muttreschutz bist, dann bekommst du selbstverständlich Mutterschutzgeld. Es gibt ja auch Paare, die beide die ersten 7 Lebensmonate gleichzeitig Elterngeld bekommen.


    Und eben, den 2. Punkt bin ich mir nicht sicher. Ich dachte, da gabs irgendwas, irgendeine Sonderregelung....

  • Mein Mann nimmt 2 Monat Elternzeit ab Geburt und arbeitet in dieser Zeit 20h/Woche.


    => Er kriegt Elterngeld, allerdings wird der Lohn für die 20 Std. anteilig angerechnet. (das lohnt sich meistens nicht, dh Komplett zu Hause ist rechnerisch günstiger)
    => Er "verbraucht" damit 2 Eurer insgesamt 14 bezugsberechtigten monate


    Elterngeld bekommt er aber nicht, weil ich ja Mutterschaftsgeld bekomme.
    = FALSCH


    -Ich beantrage Elternzeit vom 3.-14. Monat und beziehe in dieser Zeit auch Elterngeld.
    FALSCH => Du beantragst Elterngeld direkt ab dem Tag der Geburt, da Du aber MUSchuG bekommst, wird dieses direkt aufs Elterngeld angerechnet
    => Du verbrauchst damit 2 Eurer insgesamt 14 bezugsberechtigten monate


    -Elterngeld gibt es also 14 Monate, wenn der Partner auch Elternzeit nimmt. Aber eigentlich wird Elterngeld maximal 12 Monate gezahlt, weil ja immer das Mutterschaftsgeld abgezogen wird.
    => Richtig, die Zahklungen heben sich auf. Ihr bekommt insgesamt 14 Monate finanzielle Unterstützung.


    Noch ein Hinweis, das vergessen Arbeitgeber gern mal. Man hat vollen Urlaubsanspruch in den MuschZeiten und Redizuierung von Urlaub ist nur möglich bei voll genommenen Monaten.
    z.B. wird Dein Kind am 29.3. geboren, steht Dir für März der volle Anspruch zu. Interessant wird es aber erst richtig beim wiedereinstieg. Fängst Du also im nächsten jahr am 29.3. wieder an zu arbeiten, hast du den vollen Anspruch auch wenn du nur 2 tage gearbeitet hast.


    Elternzeit und Mutterschutz


    ist nicht dasselbe und hat erstmal auch nichts mit dem Geld zu tun.


    Elternzeit musst Du bei Deinem AG beantragen. Das geht bis maximal 3 Jahre, wobei man das 3. Jahr auch aufsparen kann bis zum 8. Geburtstag Deines kindes. Nimmt man es allerdings nicht direkt, muß der AG später zustimmen. Zur Finanzierung dieser elternzeit kannst Du Elterngeld beantragen. Siehe oben.


    im Mutterschutz muß Dein AG Dich teilweise bezahlen / rest kommt von der KK. Du darfst dann nicht arbeiten und er darf dich nicht beschäftigen.Diese Zeiten stehen ja fest, wenn Du Deinen AG über die Schwangerschaft informierst. Du musst ja dann auch die Geburtsurkunde einreichen.


    Da man die Elternzeit bis mindestens 6 Wochen vorher ankündigen muß beim AG (bzw. dann auch der Kündigungsschutz greift) überschneidet sich das mit dem Mutterschutz. Genaugenommen bist Du aber noch nicht in Elternzeit.

    Life is a mountain - ride it like a wave

    Einmal editiert, zuletzt von Pony Hütchen ()

  • Danke :)


    Das es nicht lohnt, neben dem Elterngeldbezug zu arbeiten, habe ich schonmal irgendwo gelesen. Also lassen wir das und nur ich beantrage Elterngeld.


    Mein Mann macht dann eben homeoffice nach der Geburt. Es ging mir ja nur darum, nicht plötzlich mit Schulkind, KiGa-Kind und Frischgeschlüpftem im Winter (tiefe Winter haben wir hier!) den ganzen Tag allein zu sein. Ich brauch ihn halt auf Abruf, er muß mir nicht den ganzen Tag Händchen halten ;)

  • oh man das ist verwirrend. Wenn mein Mann nun EZ nehmen will, 2 Monate ab Geburt bekommt er EG. Ich bin nicht angestellt oder selbstständig, beziehe keine Leistungen, habe bis Mai 2012 ALG1 bezogen, nun nnichts,...bin halt Hausfrau. Bekomm ich dann die 300 Euro auch ab der Geburt oder erst ab dem Tag nach der EZ von meinem Mann?