Kind mit Integrationsbedarf wird von der Schule nicht richtig betreut

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  • Hallo Ihr,


    vorweg: Es ist nicht mein Kind, sondern das einer Bekannten. Der Junge geht auf eine Förderschule, hat eine Integrationskraft. Jetzt erzählt die Mutter (eine ziemlich schlichte, mit dem Umgang mit Behörden überforderte Frau), dass der Junge (10 Jahre, glaube ich) freitags nicht zur Schule dürfte, weil seine Integrationskraft nicht da sei. Auch werde er regelmäßig vor Ende des Unterrichts schon mal zum Bus geschickt.
    Meine Frage: Das kann doch wohl alles nicht so ganz sein? An welche Stelle muss sich die Mutter wenden? Das Jugendamt fühlt sich nicht zuständig, dort wird die Mutter ständig abgewimmelt. Ich selbst bin Psychologin, kenne mich da mit diesen Geschichten nicht aus.


    Vielen Dank schon mal.

  • Bei uns gibt es im Landkreis einen Fachdienst für Senioren und Behinderte, da sitzen nette Menschen die weiterhelfen.


    Ansonsten könnte sie sich an den mobilen Dienst wenden, die sind auch sehr freundlich und können zumindest sagen, an wen sie sich wenden müsste.


    Das klingt doch sehr merkwürdig, ich würde da auch nachfragen wollen..

  • Liebe Kazibo,


    mit dem von Dir geschilderten Problem kennen wir uns leider auch nicht aus.


    Eine Kollegin erzählte aber von einem ähnlichen Fall, wo ein Kind mit Schulbegleitung teilweise früher heimgeschickt wurde, wenn die Begleitperson verhindert war. Sie rät auch dazu, mit dem Jugendamt zu sprechen und um einen Beratungstermin zu bitten und ggf. auch eine Beratungsstelle für Schulfragen (seien erreichbar über die Schulbehörde) hinzuzuziehen.


    Da es hier im Rabenelternforum vermutlich mehrere Eltern gibt, deren Kinder Integrationskinder sind, könntest Du aber vielleicht weitere Hinweise - wie von Mio - bekommen, wenn du einen entsprechenden Thread im Kinder-Unterforum stellst. Da wir hier beschränkte Öffnungszeiten haben, wirst Du dort bestimmt mehr Antworten bekommen können.


    Alles Gute für Mutter und Kind!

  • Hallo, danke für die Antworten. ich werde das erstmal so weiterleiten und mich evtl. nochmal im betreffenden Unterforum melden.


    Liebe Grüße!

  • Das habe ich schon mal bei Rehakids gelesen, das Kind ist ohne Helfer nicht beschulbar. Was soll die Schule denn machen?

  • dass der Junge (10 Jahre, glaube ich) freitags nicht zur Schule dürfte, weil seine Integrationskraft nicht da sei.

    Das hat schon seine Richtigkeit. Der Junge hat die I-Kraft ja nicht umsonst, d.h. die I-Kraft ist deshalb da (und wird deshalb finanziert), weil ein Schulbesuch ohne diese Unterstützung nicht möglich wäre. Heißt im Umkehrschluss: Wenn I-Kraft nicht da, dann kein Schulbesuch.


    Auch werde er regelmäßig vor Ende des Unterrichts schon mal zum Bus geschickt.

    Was heißt das genau? Warum ist das so? Wie lange vor Unterrichtsschluss? Handelt es sich um öffentliche Verkehrsmittel oder um Schülerspezialverkehr (Busse, die die Schüler direkt zur Schule bringen u. abholen)?


    An welche Stelle muss sich die Mutter wenden? Das Jugendamt fühlt sich nicht zuständig, dort wird die Mutter ständig abgewimmelt.


    Dass der Junge regelmäßig (hab ich das richtig verstanden?) freitags nicht zur Schule gehen kann, geht natürlich so nicht! Warum ist denn die I-Kraft freitags nicht da? Der zuständige Träger der I-Kraft muss da für Ersatz sorgen. Läuft denn die Integrationshilfe über das Jugendamt oder über das Sozialamt?


    Zur Erklärung: Die Finanzierung läuft entweder über´s Jugendamt oder über´s Sozialamt. Die Ämter beauftragen dann irgendwelche "Träger " (z.B. AWO, Diakonie, Lebenshilfe...) mit der Bereitstellung eines I-Helfers. Wenn dieser I-Helfer ausfällt, muss der Träger eine Vertretung schicken. Sollte das nicht automatisch laufen, muss sich die Mutter an diesen Träger wenden und kann zusätzlich die Schule informieren (mit der Bitte, dass auch die Schule beim Träger auf Vertretungs-Ihelfer pocht). Sollte der Träger dem nicht nachkommen, dann ist eine Beschwerde an den Kostenträger (Sozialamt oder Jugendamt) angezeigt.

    Liebe Grüße von cosalema


    "Dein Kind sei so frei es immer kann. Lass es gehen und hören, finden und fallen, aufstehen und irren" - Pestalozzi