Solya , du meinst, wenn ich in der Zeit mit den geringeren Stunden und dem geringeren Gehalt Urlaubstage von vorher nehme, kriege ich dafür das geringere Gehalt, obwohl sie eigentlich in einer Zeit "entstanden sind", in der ich mehr Gehalt hatte, richtig?
Das würde umgekehrt bedeuten, wenn ich aus der Zeit mit dem geringeren Gehalt Urlaubstage übrig hätte und würde sie später nehmen, würde mir für diese einzelnen Urlaubstage das Gehalt gekürzt?
Der erste Absatz ist meiner Meinung nach korrekt. In diese Richtung zahlst du drauf.
Wenn du Urlaubstage aus der Zeit mit dem geringeren Stellenumfang übrig hast und diese nimmst wenn du wieder mehr arbeitest, darf dein Gehalt nicht gekürzt werden. Allerdings könnte ein spitzfindiges Personalbüro auf die Idee kommen, dass du erst den Alturlaub nehmen musst bevor eine Erhöhung des Beschäftigungsgrades genehmigt wird. In diese Richtung zahlt sonst der AG drauf.