Beiträge von Elektra

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    Das ist doch aber dann ein Problem der Anforderungen in der Klausur. Wenn ich mit ausschließlich Reproduktion 11 Punkte erreicht werden können, stimmt was im Bewertungsraster nicht.


    Der ganze Hype um die Vergleichbarkeit ist meiner Meinung nach eine Scheindiskussion. Die werden wir nie erreichen. Im Zeugnis steht ja auch nicht, dass die Note erreicht wude obwohl <beliebigen Prozentsatz einfügen< der Stunden ausgefallen sind. Oder weil - auf die ganze Schulzeit bezogen - in den Bundesländern völlig unterschiedliche Stundenzahlen pro Fach vorgesehen sind.

    Ich verstehe die grunsätzlichen Bedenken, die z. B. Salamander geäußert hat. Allerdings bezweifle ich, dass sich mit dem Urteil etwas ändern wird und wage auch noch keine Hypothese, wie sie das Urteil künftig auswirken wird.


    In dem Prozess ging es um Abschlusszeugnisse. In denen dürfen bspw. in vielen Bundesländern auch keine Fehltage stehen. Schlaue Arbeitgeber lassen sich doch, gerade bei der Ausbildungsplatzvergabe auch mindestens ein Zeugnis davor zeigen. In "normalen" Zeugnissen dürfen die Bemerkungen doch weiterhin stehen.


    Im Urteil ging es um Notenschutz. Nachteilsausgleich ist aber m. W. etwas anderes. In den Berichten dazu wird beides immer wieder vermischt. Vermutlich müsste man die genaue Urteilsbegründung nachlesen. Zudem geht es um Abiturzeugnisse von 2010. In einem Artikel / Kommentar hatte ich dazu gelesen, dass die aktuelle Vorgaben inzwischen im Sinne des Urteils angepasst wurden.

    Diejenigen, die ein Auslandsjahr machen, besuchen i. d. R. dort eine Schule und haben Unterricht, evtl. mit anderen Fächern. Da geht es eher darum, ob die in diesem Schuljahr fehlenden Fächer anerkannt / kompensiert werden können. Beim BufDi / FSJ ist keine Schule vorgesehen und da fände ich das Überspringen eines Jahrgangs schon gewagt. Da würde ich dringend klären, ob die Schule das überhaupt genehmigen würde.

    Ok, Religionsunterricht in einer Bekenntnisschule ist aber mal was anderes als in einer Staatlichen. Da wird der Glaube doch regelmäßig nicht als disktutierbare Variante dargestellt sondern als Fakt!!! Msl an von der Schöpfungsgeschichte- das Gott existiert wird da doch nicht diskutiert. Zumindest nicht an den katholischen Schulen, die ich kenne

    Nicht ganz.

    Die Bekenntnisschule darf die Teilnahme am Religionsunterricht und an religiösen Veranstaltungen (Gottesdienste, Andachten) verplichtend machen.

    An staatlichen Schulen wird zwar Religionsunterricht angeboten, man kann aber auch Ethik wählen. Außerdem dürfen Schulgottesdienste nur als freiwillige Veranstaltung angeboten werden.

    Schmerzensgeld gibt es m. W. nicht.

    Wichtig ist aber, dass die Einrichtung den Vorfall schleunigst der Unfallkasse meldet.

    War sie bei einem Durchgangsarzt bzw. im Krankenhaus? Die machen oft von sich aus eine Meldung an die Unfallkasse, weil sie die Leistungen mit ihnen abrechen. Oder nur in einer "normalen" Arztpraxis? Dann unbeding klären, ob der Unfall gemeldet wurde.


    Für eventuelle Folgeschäden ist es wichtig, dass es über die Unfallkasse läuft. Die normale Krankenversicherung darf nur wirtschaftliche Behandlungen finanzieren während der Auftrag der Unfallkasse ist, die vollständige Wiederherstellung der (auch zukünftigen) Arbeitsfähigkeit herzustellen. Das geht über den Auftrag der Krankenkassen hinaus.

    Klaviermiete für 20EUR / Monat wäre sehr günstig, ich hätte eher mit 40EUR aufwärts gerechnet. Hättet ihr denn ein Budget für Unterricht? Ohne das macht auch Miete keinen Sinn. Ein Instrument ernsthaft zu lernen ohne regelmäßigen Unterricht halte ich für illusorisch. Es mag Ausnahmen geben, aber die Regel ist das nicht.

    Für dieses Jahr würde ich ganz pragmatisch Kopfbedeckung und Wasser mitgeben, auch wenn das der "Kleiderordnung" widerspricht. Und darauf bestehen, dass beides benutzt wird. Notfalls per schriftlicher Notiz an die aufsichtsführenden Lehrkräfte. Ansonsten das Kind aus gesundheitlichen Gründen daheim behalten.


    Für künftige Veranstaltungen kannst du das Problem über die Klassen- bzw. Schulpflegschaft thematisieren. Und parallel versuchen, Infos vom Jugend- und Schulamt zu bekommen.

    Meines Wissens kann dir der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit nur verbieten, wenn er dich Vollzeit beschäftigt.

    25 Stunden ist aber Teilzeit.

    Genau das war meine Überlegung. Denn: mit 25 Stunden kann man ja oftmals kein existenzssicherndes Einkommen erzielen / ohne Transferleistungen auskommen. Wen der AG eine Nebentätigkeit untersagen möchte, müsste er m. E. alternativ einen Vollzeitvertrag anbieten.

    Und auf z. B. fünf Stunden reduzieren geht nicht?


    Umgekehrt: Würde er zustimmen, wenn du zusätzlich zu den 25 Stunden bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten wolltest? Ich verstehe die Logik dahinter einfach nicht. Was du nach deiner Dienstzeit machst, ist doch egal. Die einen machen Sport, die anderen studieren eben. Was gibt es da zu genehmigen?

    Arbeitest du denn aktuell Vollzeit? Du könntest doch auf Teilzeit reduzieren - gibt es eine Mindeststundenzahl? Auf die würde ich gehen und dann parallel studieren. Dass Teilzeitkräfte an bestimmten Tagen nicht anwesend sind ist doch durchaus üblich, denke ich.

    So wie ich es verstanden habe _kann_ der AG beurlauben, muss aber nicht. Es dürfte auch einen Unterschied machen, wie lange du freigestellt werden möchtest. Für ein paar Wochen, um z. B. eine Abschlussarbeit zu schreiben oder für das komplette Studium über mehrere Jahre. Letzteres halte ich für deutlich schwieriger. Zumal du ja auch zu befürchten ist, dass du für deinen Job dann "überqualifiziert" bist.


    Besteht denn die Möglichkeit, dass du deine Tätigkeit in kleinem Umfang weiterführst? Dann würdest du formal nur Stunden reduzieren.

    Mal eine doofe Frage: Was bedeutet "nicht wieder in die Schule kommen"? Hast du einen Arbeitsvertrag und willst diesen kündigen? Dann würde ich schon darauf achten, das auch fristgerecht zu tun. Oder geht es um einen Aufhebungsvertrag?